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Autoritäre Entmündigung ist keine Lösung

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Von: Bernd Hontschik

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Jens Spahn und Karl Lauterbach einträchtig nebeneinander in der Bundespressekonferenz.
Jens Spahn und Karl Lauterbach einträchtig nebeneinander in der Bundespressekonferenz. © imago images / Jürgen Heinrich

Dr. Hontschiks Diagnose zur Organspende: Unser Autor hält alle geplanten Gesetzesänderungen für beunruhigend und wirkungslos.

Als der Chirurg und spätere Nobelpreisträger Joseph Murray vor 65 Jahren in Boston die erste erfolgreiche Nierentransplantation durchführte, umging er das Problem der Abstoßung des fremden Organs, denn der Spender war der eineiige Zwillingsbruder des Empfängers. Enorme Fortschritte der Pharmakotherapie, der Immunsuppression und der Operationstechniken ermöglichen inzwischen die Transplantation nahezu aller Organe, sogar mehrerer Organe gleichzeitig. In Deutschland standen im vergangenen Jahr mehr als dreitausend Organe für eine Transplantation zur Verfügung, aber knapp zehntausend schwerkranke Menschen warten auf die Chance, mit einem transplantierten Organ weiterleben zu können.

Zur Zeit wird heftig darüber diskutiert, wie dieser Mangel behoben werden könnte. Die bisher in Deutschland geltende Zustimmungsregelung sei das Problem und für das Fehlen ausreichend vieler Organe verantwortlich. Im Deutschen Bundestag sind Gesetzentwürfe eingebracht worden. Dafür wurde sogar der Fraktionszwang aufgehoben. Nicht alle Tage sieht man Jens Spahn für die CDU und Karl Lauterbach für die SPD so einträchtig nebeneinander in der Bundespressekonferenz. Sie begründeten ihren gemeinsamen Gesetzentwurf, die sogenannte Widerspruchsregelung. Danach muss man einer Organentnahme nicht ausdrücklich zugestimmt haben, sondern man ist automatisch Organspender*in, es sei denn, man hat einen Widerspruch dagegen hinterlegt.

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Die Widerspruchsregelung ermöglicht dem Staat einen massiven Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper. Die Grünen machen den etwas abgemilderten Vorschlag einer Art Registerlösung: Beim Aufsuchen des Einwohnermeldeamtes wegen des Personalausweises werden alle Bürger*innen regelmäßig nach ihrer Organspendebereitschaft gefragt, die Antwort wird in einem Register gespeichert. Das Recht, sich überhaupt nicht mit dieser ganzen Problematik zu befassen, gibt es bei beiden Vorschlägen nicht mehr.

Über die Organspende wird in den Krankenhäusern entschieden

Ich halte all die geplanten Gesetzesänderungen nicht nur für beunruhigend, sondern auch für wirkungslos. In den USA gilt eine Zustimmungsregelung wie hierzulande, die Anzahl der Organspender ist aber trotzdem fast so hoch wie in Spanien, Frankreich oder Österreich mit ihren Widerspruchsregelungen. Umgekehrt ist die Organspendebereitschaft in Schweden sogar niedriger als in Deutschland, obwohl dort eine modifizierte Widerspruchsregelung gilt. Es muss also noch ganz andere Gründe geben. 

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Über die Organspende wird in den Krankenhäusern entschieden, vor Ort, in der Situation. Es sind die Ärzt*innen der Intensivstationen, die den Hirntod weitermelden müssen. Was hält sie davon ab? Ich habe vor dreißig Jahren ein einziges Mal als Stationsarzt einer chirurgischen Intensivstation mit dem Einverständnis der Angehörigen einen potentiellen Organspender gemeldet. In kürzester Zeit landete ein Hubschrauber vor unserem Krankenhaus und ein Team von Ärzt*innen fiel über uns her, besetzte die Station und den OP und führte in Hochgeschwindigkeit die Organentnahme durch. Schon waren sie wieder weg. Sie hinterließen fassungslose Angehörige und entsetztes Krankenhauspersonal. Wir alle waren traumatisiert. Ich habe danach nie wieder eine solche Meldung gemacht. Inzwischen hat sich sehr viel geändert, das Grundproblem ist aber das gleiche geblieben. Die Organspendebereitschaft in der Bevölkerung ist ausreichend. Es mangelt an der Organspendebereitschaft in den Krankenhäusern. 

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Organe eines Verstorbenen sind unbrauchbar für eine Transplantation

Was bei der Diskussion über die Organtransplantation auch immer wieder stört, ist die Ungenauigkeit, ja Unwahrheit bei der Frage des Todes. Die ARD-Tagesthemen vom 1. April eröffnete Caren Miosga mit dem Satz: „Seit sechs Jahrzehnten versteht es die Medizin schon, einzelne Organe zu übertragen von einem verstorbenen Menschen auf einen lebenden.“ Das ist völlig falsch. Organe eines Verstorbenen sind unbrauchbar für eine Transplantation. Spender*innen müssen noch am Leben sein, wenn auch am hirntoten Leben. Hirntote sind noch nicht verstorben, sondern in einem Schwebezustand, der es erlaubt, den Prozess des Sterbens mit Hilfe der Intensivmedizin eine Zeitlang aufzuhalten. Jüngst hat eine solche hirntote Patientin sogar ein Kind geboren. 

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Es könnte der Organspendebereitschaft zuträglich sein, wenn man im Angesicht des Sterbens bei der Wahrheit bleiben würde. Autoritäre Entmündigung ist keine Lösung. Schon gar nicht in einem Land mit der Geschichte Deutschlands. 

Lesetipp: Vera Kalitzkus: Dein Tod, mein Leben. Warum wir Organspenden richtig finden und trotzdem davor zurückschrecken. Suhrkamp Taschenbuch 2009; 8,50 Euro 

Dr. med. Bernd Hontschik ist Chirurg und Publizist. www.medizinHuman.de

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