Merkwürdige Schulpflicht

Warum sind Schüler in Deutschland gezwungen, zum Lernen ein Schulgebäude aufzusuchen? Ein Gastbeitrag von dem Erziehungswissenschaftler Peter Struck.
Bundesweit gibt es zurzeit etwa 1000 bis 2000 „Schulverweigerer“, wie junge Menschen genannt werden, die sich selbst der Schulpflicht entziehen oder von ihren Eltern der Schulpflicht entzogen werden. Die meisten sind Schulschwänzer, die der Schule fern bleiben, ohne dass es die Eltern mitkriegen oder ohne dass es sie interessiert. Allein in Hamburg sind es ungefähr 40 Familien, die ihre Kinder aus religiösen Gründen, als Folge von Mobbing oder wegen der „Schulsystemgewalt“ nicht in die Schule gehen lassen. Auch Reichsbürger sind darunter.
Schweden gehört neben Deutschland, der Volksrepublik China und Nordkorea zu den wenigen Ländern mit einer gesetzlichen Schulpflicht. Berühmt ist der Fall einer schwedischen Familie geworden: Zwei übergewichtige Eltern hatten zwei übergewichtige Kinder. Weil der Staat in Schweden genauso viel Erziehungsrecht gegenüber Kindern hat wie die Eltern, hatte die Schule beim Jugendamt erwirkt, dass die Kinder den Eltern weggenommen werden, weil diese nicht in der Lage wären, sie vernünftig zu ernähren. In der Nacht, bevor die Kinder abgeholt werden sollten, bestieg die Familie ein Schiff und wanderte nach Kanada aus, wo es keine Schulpflicht gibt. In Halle an der Saale sprang eine 15-Jährige aus dem Fenster in den Tod, weil die Polizei sie in die Schule zwingen wollte, wo sie jahrelang von Mitschülern gemobbt worden war.
In Hamburg ging der Fall der Mutter Tanja Gwiasda durch die Presse: Ihr Sohn wird immer wieder in der Klasse gemobbt, will dort nicht mehr hin und wird krank. Zuhause lernt er aber unter Anleitung der Mutter, die beim Hamburger Kindertheater beschäftigt ist, sehr viel. Tanja Gwiasda gehört zu einer Gruppe von Eltern, die „die Schulpflicht als Relikt aus den vergangenen zwei Jahrhunderten“ ansehen und die Schule als „gewalttätiges System“ betrachten. Sie haben sich den Namen „Freilerner“ gegeben und kämpfen mit dem Motto „Kinder lernen nur gut, wenn sie selbst lernen wollen“ gegen die Schulpflicht.
Wie sollte man mit Kindern umgehen, deren Leid – meist von Mitschülern und Lehrkräften zugefügt – größer ist als der Bildungszugewinn im Schulgebäude? Eine Freilern-Mutter fasst die Problematik mit den Worten zusammen: „Meckernde Lehrerinnen, gewalttätige Mitschüler, Lerninhalte, deren Sinn nicht erkennbar ist, aber großartige Lernfortschritte zu Hause, das ist ein Dilemma.“ Schulverweigerung gilt als Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeldern (am höchsten in Nordrhein-Westfalen) geahndet wird.
Am bekanntesten war in der Vergangenheit der Fall der Familie Wunderlich aus Ober-Ramstadt bei Darmstadt: Die Eltern – beide Gärtner – unterrichteten ihre vier Kinder seit Jahren selbst. Im August 2013 standen eines Tages 20 Polizisten und Jugendamtsmitarbeiter vor der Tür, um die Kinder zwischen sieben und 14 Jahren mitzunehmen. Für drei Wochen waren sie in staatlicher Obhut. Aufgrund der Zusage, die Kinder fortan zur Schule zu schicken, ließ man die Kinder in die Familie zurück. Daraufhin wollte die Familie nach Frankreich auswandern, wo es keine Schulpflicht gibt, „Homeschooling“ unter staatlicher Aufsicht aber möglich ist.
Der Plan scheiterte, weil das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder inzwischen beim Jugendamt Darmstadt lag. Die vier Kinder wurden trotzdem weiter von den Eltern, die unter anderem religiöse Gründe gegen die Schulpflicht anführten, zu Hause unterrichtet. Das Jugendamt, das den Eltern bescheinigte, „sie hätten sich viel Mühe gegeben, und die Kinder seien freundlich, selbstbewusst, fantasievoll, gut gebildet und keineswegs verwahrlost“, hat dann irgendwann klein beigegeben.
Die „Schulpflicht“ ist etwas Merkwürdiges, denn sie beinhaltet die Pflicht, zum Lernen ein Schulgebäude aufzusuchen, und nicht etwa die Pflicht zum Lernen an sich. Österreich und die Niederlande haben daher keine Schulpflicht, sondern eine „Unterrichtspflicht“, der auch außerhalb eines Schulgebäudes entsprochen werden kann. In Irland, Italien und Spanien hat die „Bildungsfreiheit“ sogar Verfassungsrang. Dänemark hat die Schulpflicht bereits 1855 abgeschafft und stattdessen ein „Bildungsrecht“ in seiner Verfassung verankert, das beim Kind liegt, über das sich die Eltern keineswegs hinwegsetzen dürfen.
Die Nachfrage ist groß
Goethe, Mozart oder auch Bonhoeffer sind noch mit Hauslehrern groß geworden, früher ein weit verbreiteter, in Adelshäusern üblicher, aber sehr schlecht bezahlter Beruf, der beispielsweise von Herder oder Nietzsche ausgeübt wurde. Erst 1938 wurde „Heimunterricht“ mit dem „Reichsschulpflichtgesetz“ verboten, obwohl der bedeutendste Pädagoge der Geschichte, Johann Heinrich Pestalozzi, mit seinem Buch „Wie Gertrud ihre Kinder lehrt“ den Unterricht zu Hause für die optimale Form der Beschulung von Kindern hielt.
Ursprünglich war die Schulpflicht eine Forderung Luthers, die er bereits 1524 erhob, die aber nur in einigen protestantischen Landesteilen Deutschlands Anklang fand. So führte bereits 1592 als erstes Gebiet der Welt das Herzogtum Pfalz-Zweibrücken die allgemeine Schulpflicht ein, allerdings nur für Jungen. Das Königreich Württemberg war 1649 das erste Land, das so etwas auch für Mädchen umsetzen wollte, wenn auch nur als Fernziel, denn es mangelte an Schulgebäuden und an Lehrkräften, und es gab enorme Widerstände in der Landbevölkerung, die die Kinder als Arbeitskräfte erhalten wollte. 1763 führte dann Friedrich der Große mit dem „Generalschulreglement“ die Schulpflicht für Preußen ein, der aber nur in einigen wenigen Städten entsprochen wurde.
Erst mit der Weimarer Verfassung im Jahre 1919 gab es eine für alle Kinder in Deutschland umgesetzte Schulpflicht von acht Jahren, die mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland 1949 auf neun Jahre ausgedehnt wurde (in Rheinland-Pfalz erst 1953) und zunächst nur für deutsche Staatsbürger galt. Erst ab 1960 galt sie nach und nach – je nach Bundesland – auch für Kinder von Migranten, in Nordrhein-Westfalen beispielsweise erst seit 2005. Vorher hatte diese Gruppe nur ein „Schulbesuchsrecht“.
In Kanada, Australien, Neuseeland und in den USA gibt es keine Schulpflicht, sondern eine Unterrichtspflicht, die auch von den Eltern erfüllt werden kann, was teils religiöse, teils regionale Ursachen hat, weil die nächste Schule viel zu weit von der Farm entfernt liegt. Bereits 2,1 Millionen Kinder genießen zurzeit in den USA „Homeschooling“ oder „Homelearning“ – eine Verdoppelung seit dem Jahr 2004. Mit der Möglichkeit, mit einem Lehrer per Internet und Skype zu lernen, greift dort Homeschooling wie auch in Kanada und Australien rasant um sich.
Auch in Deutschland können Kinder per Internet lernen und einen Schulabschluss erwerben, beispielsweise an der privaten Realschule Bochum, wie die Kaulitz-Zwillinge von der Gruppe „Tokio-Hotel“ von Hamburg aus, nachdem ihnen ihr Heimatland Sachsen-Anhalt das wegen der Schulpflicht verwehrt hatte.
In Deutschland gibt es je nach Bundesland eine „Vollzeitschulpflicht“ von neun oder zehn Jahren und eine „Teilzeitschulpflicht“ oder „Berufsschulpflicht“ bis zum 18. Lebensjahr. Wer einmal sitzen geblieben ist, kann die Schule also bereits nach Klasse 8 oder 9 mit einem „Abgangszeugnis“ ohne Abschluss verlassen. Wer danach keinen Job oder Ausbildungsplatz bekommt, ist dennoch bis zum 18. Lebensjahr berufsschulpflichtig. Der Hamburger Lehrer Ingo Würtl hat die deutsche Schule deshalb auch einmal scherzhaft als „Pflichtrestaurant mit Aufesszwang“ bezeichnet.
Prof. Dr. Peter Struck ist Erziehungswissenschaftler an der Universität Hamburg.