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Corona-Impfung: Wo der digitale Nachweis für Genesene erhältlich ist

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Von: Anna Charlotte Groos

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Genesene benötigen für den vollständigen Impfschutz nur noch eine Spritze gegen das Coronavirus. Nachweisen kann man den Impfschutz auch digital. Alles Wichtige im Überblick.

Frankfurt – Wer sich bereits mit dem Coronavirus infiziert hat und als genesen gilt, hat in der Regel Antikörper gebildet. Für einen vollständigen Schutz gegen das Virus reicht dies auf Dauer aber nicht aus: Dafür müssen sich Genesene nach sechs Monaten zusätzlich einer einmaligen Impfung gegen das Coronavirus unterziehen.

Als genesen gelten Personen, deren Genesung nicht länger als sechs Monate zurückliegt und die dies mit einem PCR-Test belegen können, so das Robert-Koch-Institut (RKI). Liegt die Infektion jedoch sechs Monate oder länger zurück, gilt man erst als vollständig geschützt, wenn die Covid-19-Erkrankung durch einen positiven PCR-Test nachgewiesen und eine Impfdosis gegen SARS-CoV-2 verabreicht wurde. Zudem müssen seit der Verabreichung der letzten Impfstoffdosis mindestens 14 Tage vergangen sein.

Nach Corona-Infektion: Impfschutz für Genesene bereits nach einmaliger Impfung

Eine einmalige Impfung sorge bei Genesenen bereits für eine sehr gute Immunantwort, erklärt Carsten Watzl, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Immunologie (DGfI), gegenüber der Deutschen Presseagentur. „Selbst Genesene, die nur noch ganz wenig Antikörper haben, reagieren auf eine Impfung so stark, dass sie danach so hohe Antikörperwerte haben wie Menschen nach der zweiten Impfung“, so Watzl. Eine zweite Impfung gegen das Coronavirus sei daher unnötig, da sie den Antikörperspiegel im Blut nicht mehr merklich nach oben verändere. Schädlich sei eine Zweitimpfung aber nicht.

DGfI-Vizepräsident Reinhold Förster weist zudem gegenüber der DPA daraufhin, dass Menschen, die noch keine Zweitimpfung oder gar Erstimpfung erhalten haben, vorrangig behandelt werden sollten: „Wer genesen ist, ist mit einer Impfung gut geschützt. Bevor man demjenigen die zweite Impfung gibt, sollte man lieber Menschen impfen, die noch keinen Impfschutz haben.“

Corona-Impfung für Genesene: Welcher Impfstoff ist der richtige?

Laut dem Robert-Koch-Institut eignen sich alle zugelassenen Corona-Impfstoffe für die Impfung für Genesene. Dazu zählen in Deutschland die Vakzine Biontech/Pfizer, Moderna, Astrazeneca sowie Johnson & Johnson. Welcher Impfstoff den besten Auffrischungseffekt für Genesene hat, ist noch nicht vollständig geklärt. Vergleichende Studien zu den Booster-Effekten gebe es keine, so Förster.

Er vermutet jedoch, dass mRNA-Impfstoffe wie von Moderna oder Biontech für Genesene einen besseren Schutz bieten würden als Vektorimpfstoffe. Diese Annahme leitet er von der Empfehlung der Ständigen Impfkommission ab. Diese empfiehlt Personen, die bei der ersten Corona-Impfung einen Vektorimpfstoff wie Astrazeneca erhalten haben, bei der zweiten Impfung einen mRNA-Impfstoff zu wählen. Bei diesem Vorgang spricht man von Kreuzimpfungen.

„Man sieht, dass eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff bei bereits Geimpften einen deutlich besseren Immunisierungsboost gibt, als eine zweite Impfung mit einem Vektorimpfstoff. Von daher könnte man davon ausgehen, dass mRNA-Impfstoffe auch bei Genesenen eine stärkere Schutzwirkung bringen als Vektorimpfstoffe“, so Förster.

Ab Freitag (09.07.2021) können Genesene einen digitalen Corona-Impfnachweis für ihr Smartphone in Apotheken erhalten. (Symbolbild)
Ab Freitag (09.07.2021) können Genesene einen digitalen Corona-Impfnachweis für ihr Smartphone in Apotheken erhalten. (Symbolbild) © Rolf Poss/imago-images

Corona-Pandemie: Der richtige Zeitpunkt für die Impfung als Genesener

Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt, dass die Impfung ab sechs Monaten nach der Genesung stattfinden sollte. Laut Immunologe Watzl sei eine Impfung für Genesene aber auch schon früher möglich. Die Empfehlung habe seiner Ansicht nach vor allem etwas mit Impfstoffknappheit zu tun.

Auch das Robert-Koch-Institut teilt mit, dass die Gabe der einmaligen Impfstoffdosis für Genesene bereits ab vier Wochen nach dem Ende der COVID-19-Symptome möglich ist. Dies sei zum Beispiel sinnvoll, wenn sich eine Virusvariante ausbreite, gegen die eine durchgemachte SARS-CoV-2-Infektion keinen ausreichenden Schutz mehr biete. Doch auch wenn das Zeitintervall von sechs Monaten überschritten ist, reicht eine Dosis zur vollständigen Grundimmunisierung aus, so das RKI. Zur genauen Schutzdauer nach vollständiger Covid-19-Impfung liegen aktuell jedoch noch keine belastbaren Daten vor.

Corona-Pandemie: Digitaler Impfnachweis für Genesene

Genesene können ihren Schutz, genau wie bei einer vollständigen Impfung, mit der CovPass-App und der Corona-Warn-App digital nachweisen. Der positive PCR-Test darf aber nicht älter als sechs Monate sein. Auch können Genesene ein sogenanntes Genesenenzertifikat in Arztpraxen oder Apotheken erhalten.

Digitaler Impfnachweis

Apotheken in der Umgebung, die das digitale Impfzertifikat ausstellen können, findet man im „Apothekenmanager“ des Deutschen Apothekerverbands.

Genesene, die zusätzlich eine Impfung erhalten haben, sollen ab Freitag (09.07.2021) einen digitalen Corona-Impfnachweis in Apotheken erhalten können, wie der Deutsche Apothekerverbund mitteilte. Ein Nachweis über den Impfausweis ist ebenfalls weiterhin möglich. Um den digitalen Nachweis für das Smartphone zu bekommen, müssten Genesene drei Dokumente vorlegen: einen Ausweis mit Foto, den Nachweis eines positiven PCR-Tests und den Nachweis über die einmalige Impfung.

Urlaub während der Corona-Pandemie: Welche Regeln gelten für Genesene?

Auch das Thema Urlaub wirft für Genesene einige Fragen auf. Bei Reisen in Länder der EU wird der Status als einmalig geimpfter Genesener unterschiedlich anerkannt. Die meisten Länder fordern bei der Einreise ein negatives Testergebnis und teilweise eine mehrtägige Quarantäne, unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus. In Frankreich ist die Einreise für Genesene derzeit auch ohne PCR-Test möglich, sofern die Infektion nicht länger als sechs Monate zurückliegt und sie dies nachweisen können. Haben Genesene, deren Infektion länger als sechs Monate zurückliegt, eine Impfdosis erhalten, können sie ebenfalls ohne Komplikationen einreisen.

Reisen in EU-Länder

Eine Übersicht zu den einzelnen Bestimmungen der EU-Länder erhalten Sie über die offizielle Website Re-open EU der Europäischen Kommission.

Genesene Personen, die ihr PCR-Testergebnis verloren haben, können dieses erneut bei der Stelle anfordern, bei der sie es erhalten haben, teilte das Bundesministerium für Gesundheit mit. Wurde jedoch gar kein PCR-Test durchgeführt, gelten für Genesene die gleichen Regeln wie für Personen, die nie an Covid-19 erkrankt sind. Demnach sind für den vollständigen Impfschutz zwei Impfungen nötig. Eine Ausnahme stellt der Impfstoff Johnson & Johnson dar, bei dem der vollständige Schutz bereits nach einer Impfung gegeben ist. (Anna Charlotte Groos)

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