Wird der Arzneiversand gerettet?

Gesundheitsminister Jens Spahn weicht der Debatte über den Online-Handel mit Medikamenten aus.
Es steht schwarz auf weiß im Koalitionsvertrag: Zum Schutz der etablierten Apotheken soll der Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten wieder verboten werden. Das hat die Unionsführung der SPD abgehandelt, die eigentlich strikt gegen ein Verbot ist.
Auch der neue Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gilt nicht als Anhänger dieses Schritts. Denn er hat sich die umfassende Digitalisierung des Gesundheitswesens auf die Fahne geschrieben, wozu der Online-Handel zweifelsfrei gehört. Noch weiß er offenbar aber nicht, wie er aus diesem Dilemma herauskommen soll. Das zeigt die ungewöhnliche Antwort seines Ministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion, die der Frankfurter Rundschau vorliegt. Darin heißt es trotz der klaren Ansage im Koalitionsvertrag: „Der Meinungsbildungsprozess über die Umsetzung der Koalitionsvereinbarung ist zu diesem Punkt noch nicht abgeschlossen.“
Die Grünen wollten das Ministerium durch Fragen darauf festlegen, dass ein Verbot nicht gegen das Grundgesetz oder gegen Europarecht verstößt und damit auch kein finanzielles Risiko für den Staat entsteht. Schließlich wird ein Verbot das Geschäft der in- und ausländischen Versandapotheken erheblich einschränken, was zu Klagen durch die Unternehmen führen dürfte. Stellt sich später heraus, dass das Verbot tatsächlich rechtswidrig ist, könnten die Versandapotheken den Staat auf Schadenersatz wegen entgangener Gewinne verklagen. Auf dieses „beträchtliche fiskalische Risiko“ durch eine Staatshaftung hatte das Bundesfinanzministerium bereits im Frühjahr 2017 verwiesen.
Nach Angaben des Bundesverbandes Deutscher Versandapotheken betreiben derzeit rund 150 inländische Apotheken einen nennenswerten Versandhandel. Hinzu kommen ausländische Versender wie zum Beispiel DocMorris. Insgesamt erzielten sie in Deutschland mit Rezept-Medikamenten einen Umsatz von rund 550 Millionen Euro. Das ist ein Marktanteil von etwas mehr als einem Prozent.
Den konkreten Fragen der Grünen weicht die Parlamentarische Staatssekretärin Sabine Weiss (CDU) allerdings bei der Beantwortung weitgehend aus. Bei immerhin neun von 18 Fragen heißt es lediglich: „Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen“ – also auf den Hinweis, wonach der Meinungsbildungsprozess noch nicht abgeschlossen sei.
Die Grünen-Gesundheitsexpertin Kordula Schulz-Asche, die die Anfrage initiiert hat, ist empört über die mageren Antworten und will sich bei Spahn beschweren. „Wir lassen nicht locker und werden unsere Anfrage so oft wiederholen, bis die Bundesregierung von ihrem rechtlich und politisch fragwürdigem Vorhaben endlich ablässt und sich stattdessen der Stärkung der Apotheke vor Ort widmet“, sagte sie der FR. Es gebe keinen guten Grund für ein Verbot.
Das zeigt ihrer Meinung auch ein Gutachten im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums. Es war zu dem Schluss gekommen, dass ein Verbot des Versandhandels nichts an der wirtschaftlichen Lage der Apotheken ändern würde. Stattdessen empfehlen die Experten eine Umstellung des Honorarsystems, um langfristig die Existenz von Apotheken auf dem flachen Land oder in den Randlagen von Ballungsgebieten zu sichern. „Die Union versperrt sich einer Diskussion über die eigentlichen Probleme“, beklagte die Grünen-Politikerin.