Verträge richtig kündigen - das müssen Sie dabei beachten

Bei der Kündigung von Verträgen kommt es immer mal wieder zu Problemen. Worauf man achten sollte, wenn man einen Vertrag kündigt, und was Online-Dienstleister bringen.
- Einen Vertrag zu kündigen dauert länger, als den Vertrag abzuschließen
- Onlinedienstleister helfen dabei, Verträge zu kündigen - doch das kann auch Probleme geben
- Politiker fordern ein erleichtertes Kündigungsrecht
Ob der Vertrag fürs Smartphone, das Fitnessstudio oder das Zeitschriften-Abo: Abschließen geht schnell, den Vertrag wieder zu kündigen, dauert oft unvergleichlich länger. Besonders ärgerlich ist das dann, wenn der Vertrag aus Versehen eingegangen worden ist oder eine Kündigungsfrist für eine Vertragsverlängerung einfach nur verpasst worden ist.
Erst kürzlich forderten Politiker der Grünen, der SPD und Verbraucherschützer ein erleichtertes Kündigungsrecht. So sollen Verträge maximal für die Dauer eines Jahres abgeschlossen und drei Monate verlängert werden können. Im Verbraucherschutzministerium wurde dazu bereits ein Entwurf erarbeitet, abgestimmt ist aber noch nichts.
Online-Dienstleister erinnern an Kündigungsfristen
Hilfe innerhalb der bestehenden Kündigungsfristen geben bereits zahlreiche Onlinedienstleister, die für die Kunden den Schriftverkehr übernehmen – ohne im besten Fall eine Frist zu verpassen. Dazu zählen beispielsweise Aboalarm oder Volders, aber auch Vergleichsportale mischen hier mit. Im Portfolio der professionellen Kündiger findet sich immer öfter auch die Möglichkeit, die Verträge der Kunden ganzjährig zu überwachen und rechtzeitig an Kündigungsfristen zu erinnern. Außerdem werden auf Wunsch direkt neue, bessere Tarife vorgeschlagen.
Verbraucher geben auf den Websites Daten wie Vertragskundennummer, Name, Adresse und Geburtsdatum an, die Formulierung der Kündigung und den ganzen Rest übernehmen die Dienstleister. Klingt bequem, aber ist es auch wirklich nützlich – und vor allem rechtssicher?
Vertrag kündigen: Kopie der Kündigung geht zur Dokumentation an einen Anwalt
In der Vergangenheit gab es des Öfteren Fälle, in denen Unternehmen Kündigungen über Dienstleister nicht annehmen wollten. Auch bestehen im Kündigungsrecht bereits seit 2016 deutliche Verbesserungen für Verbraucher. Seitdem sind für die allermeisten Fälle auch Kündigungen per E-Mail gültig – ausgenommen etwa Arbeits- oder Mietverträge.
„Einen Vorteil können Kündigungsdienste Verbrauchern dann bringen, wenn die Frist kurz bevorsteht“, sagt Daniel Pöhler vom Verbraucherratgeber „Finanztip“. Denn auch dann stehen die Dienstleister dafür ein, dass die Kündigung rechtzeitig den Adressaten zugeht und stellen eine Bestätigung darüber aus. Andernfalls fehlt womöglich ein Beweis, dass die Kündigung rechtzeitig eingegangen ist.
So seien die Unternehmen, an die die Kündigung geht, gesetzlich nicht dazu verpflichtet, diese zu bestätigen, sagt Jan Hendrik Ansink, Geschäftsführer von Volders. Der Kunde stehe somit in der Beweispflicht. Besonders bei digitalen Kündigungen fehle aber oft der Nachweis. „Da können wir über unsere Plattform rechtssicher liefern, da die Kündigung immer auch als Kopie an einen Anwalt geschickt und damit dokumentiert wird“, sagt Jan Ansink. Dafür berechnet der Anbieter einen Betrag von wenigen Euro.
Nicht alle Unternehmen wollen automatisch generierte Kündigungen akzeptieren
Trotzdem gab es in der Vergangenheit das ein oder andere Mal Probleme. Nicht alle Unternehmen wollen die automatisch generierten Kündigungen ohne Weiteres akzeptieren. Zuletzt kam es zu einem solchen Streitfall zwischen dem Versicherer Huk Coburg und dem Vergleichsportal Check24, das bei einem Kfz-Vertragswechsel über das Portal die Kündigung für die Kunden auch bei Huk Coburg übernahm. Dennoch blieben viele Verträge über die Vertragslaufzeit hinaus bestehen.

Zwar akzeptiert Huk Coburg laut eigenen Angaben auch Kündigungen über Onlinedienstleister wie Check24. Laut des Versicherers seien bei den Kündigungsschreiben allerdings nicht alle rechtlichen Anforderungen eingehalten worden. So seien die Kündigungen nicht eindeutig dem Willen des Versicherungsnehmers zuzuordnen gewesen, sagt eine Sprecherin. „Check24 tritt als Bote für den Kunden auf, ohne eine Botenvollmacht vorzuweisen. Aus diesem Grund weisen wir die Kündigung zurück.“ Check24 will nun notfalls weitere rechtliche Schritte einreichen, um seine Sicht der Dinge juristisch durchzusetzen.
Einen ähnlich gelagerten Fall gab es bereits vor ein paar Jahren im Streit zwischen Aboalarm und O2. Auch da fehlte laut Angaben des Mobilfunkers eine eindeutige Kundenzuordnung.
Verbraucher trägt Verantwortung dafür, dass die Kündigung eingeht
„Hat man einen Vertrag, zum Beispiel mit seinem Mobilfunkanbieter, abgeschlossen, so trägt man grundsätzlich selbst die Verantwortung dafür, dass die Kündigung rechtzeitig und wirksam dort eingeht“, sagt Oliver Müller, Rechtsanwalt bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Dies gelte in der Regel auch für den Fall, dass man die Kündigung über einen Kündigungsdienst versenden lässt. „Geht bei der Kündigung also etwas schief, so wird sich der Anbieter in erster Linie an den Verbraucher als Vertragspartner wenden“, so Müller.
„Für den Großteil der Kündigungen, die über Aboalarm versendet werden, gilt die Kündigungsgarantie“, betont Felix Riesenberg, Sprecher von Aboalarm. Wenn sich ein Anbieter weigern sollte, die Vertragsbeendigung durch die Kündigung zu akzeptieren, obwohl sie rechtens ist, stelle das Unternehmen einen Anwalt zur Verfügung.
Umgehen kann man eine ungültige Kündigung letztlich am besten, wenn diese rechtzeitig ausgesprochen wird. So haben Verbraucher im Zweifel auch noch Zeit fehlende Angaben nachzureichen. Wer keinen Kündigungsdienst nutzen möchte, sollte aber unbedingt auf einen Sendenachweis achten. Und den gibt es nicht über den schnellen E-Mail-Weg, sondern nur via Einschreiben per Post oder via Sendeprotokoll per Fax.
Ordentliche Kündigung zum Vertragsende - Kündigungsfrist
Bei Kündigungen zum Vertragsablauf handelt es sich um ordentliche Kündigungen. Die Fristen sind unterschiedlich. Meistens betragen sie drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres. Wird die Frist nicht eingehalten, verlängert sich der Vertrag in der Regel automatisch.
Außerordentliche Kündigung mitten im Vertrag - Kündigungsfrist
Außerordentlich: Nach einem Schadensfall können Versicherte – aber auch der Versicherer – kündigen, ohne erst das laufende Vertragsjahr abzuwarten. Dabei handelt es sich um eine außerordentliche Kündigung. Die Frist dazu endet einen Monat nach Abschluss der Entschädigungsverhandlungen.