Zensus 2022: Verweigerern drohen hohe Strafen und Bußgelder

Am 15. Mai fällt der Startschuss für die Befragungen. Beim Zensus 2022 besteht Auskunftspflicht – Verweigerern drohen diese Bußgelder.
Hamburg – Am 15. Mai starten die Befragungen im Zuge des Zensus 2022. Teilnehmerinnen und Teilnehmer wurden bereits ausgesucht und postalisch informiert. Nun müssen sie Fragen zu Haushalt oder Beruf beantworten. „Der Zensus will grundlegende Dinge herausfinden, um wichtige Fragen zu klären“, heißt es in einem Video auf der Internetseite der Volkszählung. Gegen die Teilnahme an der Befragung kann man sich übrigens nicht wehren, sofern man von den Behörden ausgesucht wurde. Denn: Beim Zensus 22 besteht laut Zensusgesetz Auskunftspflicht. Wer sich verweigert, dem drohen hohe Bußgelder.
Wie hart die Strafen gegen Verweigerer beim Zensus 2022 sind und welche Bußgelder drohen, verrät 24hamburg.de hier.
In die Wohnung lassen müssen Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Interviewer und Interviewerinnen übrigens nicht. Es reicht, wenn die Befragung an der Haustür durchgeführt wird.