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Corona-Pandemie in Deutschland
FFP2-Masken wiederverwenden: Was bei dem Mund-Nasen-Schutz zu beachten ist
FFP2-Masken sind in Bayern jetzt oft Pflicht. Beim Wiederverwenden des Mund-Nasen-Schutzes ist allerdings Vorsicht geboten.
Deutschland - In Bayern ist es aktuell Pflicht, beim Einkaufen oder im öffentlichen Nahverkehr eine FFP2-Maske zum Schutz vor Corona zu tragen. Auch in anderen Bundesländern, darunter auch NRW, steht diese Maßnahme derzeit zur Debatte, berichtet RUHR24.de*. Wer einen solchen Mund-Nasen-Schutz trägt, sollte aber auch einiges beachten.
Während der Mund-Nasenschutz aus Baumwolle in der Waschmaschine gereinigt werden kann und damit wiederverwendbar ist, sieht es bei den FFP2-Masken etwas anders aus*. So sollten die FFP2-Masken ohne Ausatemventil maximal 75 Minuten am Stück getragen werden, empfiehlt die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Danach sollte das Produkt für mindestens 30 Minuten beiseite gelegt werden.
Besonders wichtig ist außerdem die „Sieben-Tage-Regel“. Die Maske soll also eine Woche lang beiseite gelegt werden, nachdem sie einen Tag lang getragen wurde. In dieser Zeit verlieren potenziell auf den Masken befindliche Viren weitestgehend ihre Infektiosität, sodass anschließend eine Wiederverwendung möglich ist. *RUHR24.de ist Teil des Ippen-Digital-Netzwerks.