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Thermofenster könnten teuer werden

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Von: Ursula Knapp

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Der Audi Q5: Bei den Thermofenstern geht es um Klagen gegen Audi, Mercedes und VW.
Der Audi Q5: Bei den Thermofenstern geht es um Klagen gegen Audi, Mercedes und VW. © dpa

Der Bundesgerichtshof will offenbar seine bisherige Rechtsprechung ändern und einen Schadenersatzanspruch der Käuferinnen und Käufer von Dieselautos bejahen, deren Autos über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügen. Das Urteil soll am 26. Juni fallen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) will am 26. Juni 2023 seine Piloturteile zum Schadenersatz für Dieselautos mit Thermofenster verkünden. Den Termin nannte die Vorsitzende Richterin Eva Menges am Montag nach rund fünfstündiger Verhandlung. Es geht um Klagen gegen Audi, Mercedes und VW.

Der zuständige Senat deutete an, dass er grundsätzlich einen Schadenersatzanspruch der Käufer und Käuferinnen bejahen will, sofern in ihren Dieselautos ein Thermofenster mit unzulässiger Abschalteinrichtung eingebaut wurde. Allerdings soll es eine Art kleinen Schadenersatz geben. Die Käufer:innen würden ihre Fahrzeuge behalten und einen Ausgleich für den Minderwert erhalten, den ihr Auto aufgrund der Abschalteinrichtung hatte. Bleibt der BGH bei seiner angedeuteten Linie, wäre der finanzielle Anspruch der Käufer:innen nicht viel geringer als beim sogenannten großen Schadenersatz. Dort müssen Kunden und Kundinnen ihr Autos zurückgeben und erhalten den Kaufpreis zurück – allerdings unter Abzug der zwischenzeitlich gefahrenen Kilometer. Da die Laufleistungen der betroffenen Fahrzeuge inzwischen oft hoch sein dürften, würde es auch hier zu großen Abzügen kommen.

Thermofenster: Der BGH muss das Urteil des Europäischen Gerichtshof beachten

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im März entschieden, dass die Hersteller mit ihrer Bescheinigung versichert hätten, dass ihre Fahrzeuge den EU-Vorschriften zur Abgasreinigung entsprechen. Darauf müssten Käufer:innen vertrauen können. Werde das Vertrauen enttäuscht, sei das auch bei Fahrlässigkeit schadenersatzpflichtig. Das bewirkt nun wohl die Änderung der BGH-Rechtsprechung, der bisher Schadenersatz beim Thermofenster abgelehnt hatte. Die Vorsitzende Menges sagte, dass der BGH das EuGH-Urteil zu beachten habe.

Wie hoch der Ausgleich sein wird, ist bisher offen. Einen Anhaltspunkt könnten Vergleiche liefern, die bereits im Dieselskandal geschlossen wurden. Dort lag der Ausgleich zwischen zehn und 25 Prozent des Kaufpreises.

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