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Strompreisbremse kommt: Wie viel Geld Stromkunden jetzt sparen können

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Von: Amy Walker

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Am 1. März 2023 tritt die Strompreisbremse in Kraft, um die hohen Strompreise abzufedern. Die Preisbremse gilt dann rückwirkend ab Januar. Wir erklären, was die Strompreisbremse für Kunden bedeutet.

Berlin – Vom 1. März 2023 bis zum 30. April 2024 soll die Strompreisbremse Entlastung bringen. Sie tritt in Kraft, um Verbraucher und Verbraucherinnen vor weiteren Preissteigerungen beim Strom zu schützen. Allerdings bedeutet die Strompreisbremse nicht, dass damit die Strompreise drastisch sinken. Strom wird auch 2023 teuer bleiben.

Strompreisbremse einfach erklärt: Strom gedeckelt bei 40 Cent pro kWh

Mit der Strompreisbremse wird rückwirkend von Januar 2023 bis April 2024 auf ein Großteil des Stroms ein Preislimit gesetzt. Für Privatpersonen und kleine Unternehmen bis zu einem Verbrauch von 30.000 kWh pro Jahr werden 80 Prozent des Verbrauchs auf 40 Cent pro kWh begrenzt. Die restlichen 20 Prozent kosten den laut Vertrag vereinbarten Preis.

Konkret bedeutet das: Der Basis-Verbrauch für Strom wird zu einem garantierten Preis von maximal 40 Cent/kWh verfügbar sein. Die restlichen 20 Prozent können auch teurer sein – was die Verbraucher aber dazu anregen soll, Strom zu sparen.

Strompreisbremse
In der kommenden Woche greift die Strompreisbremse. Was bedeutet das? © Hauke-Christian Dittrich/dpa

Strompreise: 40 Cent/kWh sind schon teurer als üblich

Wichtig: 40 Cent/kWh für Strom sind noch immer sehr teuer. Im Sommer 2021, bevor die Preisanstiege begannen, wurden Neukunden in der Regel Preise zwischen 25 und 30 Cent/kWh angeboten. Im Februar 2022, kurz bevor der Krieg in der Ukraine begann, lag der Neukundenpreis bei 35 bis 40 Cent/kWh. Dieser Wert hat sich mittlerweile auch wieder eingependelt, wer jetzt also einen Stromvertrag abschließt, kann seinen Strom für weniger als den Strompreisdeckel bekommen.

Die Lage im Sommer 2022 sah aber ganz anders aus. Da erreichten Neukundenangebote beim Strom Rekordstände von bis zu 70 Cent/kWh. Aus diesem Grund wurde die Strompreisbremse eingeführt, um Verbraucher vor solchen Preisen zu schützen.

Strompreisbremse: Entlastung direkt auf den monatlichen Abschlag

Die Entlastung durch die Strompreisbremse wird ab 1. März direkt mit den Stromversorgern abgewickelt. Verbraucher müssen also eigentlich nichts weiter tun. Sie sollten aber ab März eine monatliche Gutschrift um den Entlastungsbetrag erhalten. Wenn man über das gesamte Jahr dann auch noch 20 oder sogar 30 Prozent weniger Strom verbraucht als im Vorjahr, dann bekommen Kunden Extrageld zurück. Denn die gesparten kWh werden mit dem Vertragspreis multipliziert.

Rechenbeispiel: Zwei-Personen-Haushalt

Ein Zwei-Personen-Haushalt verbraucht 3.000 kWh Strom im Jahr. Bis Ende Dezember 2022 haben sie ihren Strom für 30 Cent/kWh bezogen. Der monatliche Abschlag betrug 75 Euro. Der Vertragspreis wurde Ende 2022 angepasst, jetzt zahlen sie 50 Cent/kWh. Ihr Abschlag steigt also auf 125 Euro. Ab März 2023 greift dann die Strompreisbremse, sie bekommen also 80 Prozent des Verbrauchs für 40 Cent/kWh. Damit sinkt ihr Abschlag auf 105 Euro im Monat. Die 20 Euro bekommen sie als Gutschrift vom Versorger. Der Strom ist also immer noch teurer als vor Anpassung des Vertragspreises, aber es gibt eine direkte Entlastung.

Wenn das Paar es aber schafft, im Jahr 2023 mindestens 20 Prozent weniger Strom zu verbrauchen als im Vorjahr, dann kann es noch mehr Geld zurückbekommen. Verbrauchen sie nur 2.400 kWh, dann schuldet ihnen der Versorger das Geld zurück. Das Geld wird dann aber mit dem Vertragspreis verrechnet, also mit den 50 Cent/kWh. Damit bekommen sie vom Stromversorger 300 Euro zurück. Sparen sie 30 Prozent ein, dann bekommen sie sogar 450 Euro zurück.

Da die Strompreisbremse ab März rückwirkend auch für Januar und Februar gilt, müssen Verbraucher das erste Mal den dreifachen Entlastungsbetrag bekommen. Aus dem oberen Rechenbeispiel bedeutet das also, dass der Haushalt im März eine Gutschrift von 60 Euro (statt 20 Euro) bekäme.

Wie erfahren Verbraucher, wie hoch der Entlastungsbetrag ist?

Verbraucher müssen bis zum 1. März von ihrem Stromversorger darüber informiert werden. In dem Schreiben muss dann drin stehen, wie hoch der aktuelle Vertragspreis ist und wie hoch der monatliche Abschlag. Daraus können sich Verbraucher dann ihre Ersparnis errechnen.

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