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Streiks und Pannen: Welche Rechte haben Reisende bei einem Flugausfall?

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Wer in dieser Woche fliegen möchte, muss sich auf Probleme einstellen. Die FR beantwortet die wichtigsten Fragen zu Streiks und Rechten von Fluggästen.

Eine IT-Panne bei der Lufthansa führte am Mittwoch (15. Februar) zu zahlreichen Flugausfällen am Frankfurter Flughafen. Und das nächste Chaos steht schon vor der Tür: Am Freitag streiken Flughafen-Mitarbeitende an sieben Airports in Deutschland. Das sollten Reisende jetzt wissen:

Wie finde ich heraus, ob mein Flug ausfällt?

Gestreikt wird an den Flughäfen Frankfurt/Main, München, Stuttgart, Hamburg, Dortmund, Hannover und Bremen. Der Frankfurter Flughafen rät Passagieren dringend davon ab, am Freitag zum Airport anzureisen. Gäste, die ihre Reise in Frankfurt beginnen möchten, werden ihren Flug nicht erreichen können, teilte die Betreibergesellschaft Fraport mit. Konkret abgesagt werden Flüge jedoch von den Airlines. Ob ihr Flug annulliert oder verschoben wurde, können Fluggäste auf den Webseiten der jeweiligen Fluggesellschaft nachlesen.

Die Abflugschalter der Lufthansa im Terminal 1 am Frankfurter Flughafen werden am Mittwochmorgen geschlossen.
Die Abflugschalter der Lufthansa im Terminal 1 am Frankfurter Flughafen werden am Mittwochmorgen geschlossen. © dpa

Flugausfall: Gelderstattung oder Ersatzflug sind möglich

Welche Rechte habe ich, wenn sich mein Flug verspätet?

Wer am Flughafen festsitzt, hat gegenüber den Airlines Anspruch auf Betreuungsleistungen wie Getränke, Essen und gegebenenfalls eine Übernachtung in einem Hotel.

Mein Flug ist ausgefallen. Was kann ich jetzt tun?

Bei einer Flugannullierung haben Passagiere zwei Möglichkeiten: Sie können von der Airline einen Ersatzflug verlangen, oder sie verzichten auf den Flug und lassen sich das Geld erstatten. Die Europäischen Fluggastrechte verpflichten Fluggesellschaften dazu, den Ersatzflug unter vergleichbaren Reisebedingungen und zum frühestmöglichen Zeitpunkt anzubieten. Bei innerdeutschen Flügen darf auf Wunsch der Passagiere auch auf Bus und Bahn umgebucht werden. Findet der Ersatzflug erst am nächsten Tag oder später statt, muss die Fluggesellschaft die Kosten für die Übernachtung im Hotel tragen.

Flugausfall: Entschädigung gibt es nicht in jedem Fall

Habe ich einen Anspruch auf Entschädigung wegen des Streiks?

Wer weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflugdatum über die Annullierung informiert wurde, hat grundsätzlich Anspruch auf Entschädigung. Fluggesellschaften sind jedoch nicht zu Ausgleichszahlungen verpflichtet, wenn sie nachweisen können, dass die Annullierung auf „außergewöhnliche Umstände“ zurückzuführen ist. Zu diesen zählen zum Beispiel externe Streiks, die nicht von der Fluggesellschaft beeinflusst werden können. Dieser Fall läge vermutlich beim angekündigten Streik von Bodenverkehrsdiensten und Luftsicherung am Freitag vor.

Flugausfall nach IT-Panne: Reisenden müsste Entschädigung zustehen

Habe ich einen Anspruch auf Entschädigung, wenn mein Flug wegen der IT-Panne am Mittwoch ausgefallen ist?

Das ist strittig. Die Frage ist, ob der entstandene Defekt als außergewöhnlicher Umstand zu bewerten ist. Der auf Reiserecht spezialisierte Anwalt Paul Degott geht davon aus, dass den Reisenden eine Entschädigung zusteht: „Wenn ein System von der Lufthansa ausfällt, ist das ein hausgemachtes Problem. Das führt dazu, dass Fluggäste Ansprüche auf Ausgleichszahlungen haben.“ Diese könnten sich auf bis zu 600 Euro belaufen und berechnen sich aus der Entfernung des ausgefallenen Flugs.

Peter Lassek von der Verbraucherzentrale Hessen sieht das anders. Auf Nachfrage der Frankfurter Rundschau sagte er, der Defekt sei außerhalb des Risikobereichs der Lufthansa eingetreten. Auch bei Beachtung der erforderlichen Sorgfalt hätte er laut Lassek nicht abgewendet werden können. Der Effekt sei auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen. (Luca Simonis)

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