Kosten fürs Girokonto von der Steuer absetzen – so geht‘s
Wer sich ein wenig auskennt, kann mit der Steuererklärung einiges an Geld sparen. Selbst die Kosten für das Girokonto können abgesetzt werden.
München/Berlin – Das deutsche Steuerrecht ist kompliziert. Wer seine Steuererklärung ohne Hilfe vom Expert:innen macht und sich nicht gut auskennt, kann dabei in die ein oder andere Falle tappen. Denn viele Dinge können steuerlich geltend gemacht werden, doch nicht jeder weiß darüber Bescheid. So auch bei den Kontoführungsgebühren für das Girokonto.
Steuern sparen: Girokonto-Kosten absetzen
Gratis-Konten gibt es mittlerweile kaum mehr. In der Regel verlangen Banken eine kleine Gebühr für die Verwahrung des Geldes. Diese kann aber von der Steuer abgesetzt werden. Wie der Lohnsteuerhilfeverein erklärt, gestatten die meisten Finanzämter, die Kontoführungsgebühren des Girokontos abzusetzen. Dies funktioniert dann unter dem Punkt Werbungskosten.
Dabei können Verbraucher:innen bis zu 16 Euro pro Jahr für Kontoführung geltend machen. Wichtig ist aber: Die Kosten müssen nachgewiesen werden können, sofern das Finanzamt danach fragt. Und es lohnt sich nur, sofern Sie mehr als 1200 Euro Werbungskosten pro Jahr absetzen können. Darunter greift die Werbungskostenpauschale.
Girokonto-Kosten steuerlich geltend machen: Diese Voraussetzungen sind nötig
Zudem muss das Konto für mindestens eine der folgenden Zahlungen genutzt werden, erklärt WISO Steuer:
- Gehaltsüberweisungen des Arbeitsgebers
- Reisekostenerstattung
- Überweisungen für Arbeitsmittel (zum Beispiel Fachliteratur)
- Beiträge an Berufsverbände
- Miete und Nebenkosten für eine doppelte Haushaltsführung
- Gutschriften von Betriebsrente und Pensionen
Steuern: Auch Kosten für Kreditkarten können abgesetzt werden
Selbst die Kosten für eine Kreditkarte können von der Steuer abgesetzt werden. Aber auch hier muss eine berufliche Nutzung vorliegen. Wer also beispielsweise häufig im Ausland arbeitet und hierfür eine Kreditkarte benötigt, kann die Kosten hierfür steuerlich geltend machen. Aber: Wird die Karte auch privat genutzt, muss der private Nutzungsanteil abgezogen werden. (ph)