Steuerentlastung für alle: Änderung bei den Rentenbeiträgen noch in diesem Jahr
Ab 2023 können Aufwendungen für die eigene Altersvorsorge mit der Steuererklärung vollständig abgesetzt werden. Steuerzahlern bringt das eine spürbare Entlastung.
Kassel – Wer seine Aufwendungen für die Altersvorsorge von der Steuer absetzen möchte, erhält ab diesem Jahr mehr Geld. „Die Gesetzesänderung bringt den Steuerpflichtigen immerhin rund vier Prozent mehr Steuerabzug für das Veranlagungsjahr 2023“, sagte Tobias Gerauer von der Lohnsteuerhilfe Bayern. Das Vorziehen dieser Maßnahme um zwei Jahre durch die Bundesregierung sei eine Reaktion auf die Urteile zur Doppelbesteuerung von Renten aus dem Mai 2021. Eine künftige Doppelbesteuerung und damit weitere Klagen sollten so vermieden werden.

Betroffen sind alle Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung, landwirtschaftliche Alterskasse, berufsständische Versorgungseinrichtungen und Basisrentenverträge nach Rürup. Ohne erneute Gesetzesänderung könnten man im Jahr 2023 rund 96 Prozent der genannten Aufwendungen von der Steuer abziehen.
Rentenbeiträge: Steuerentlastung im zweistelligen Bereich
Laut Finanzministerium beträgt die Entlastung für dieses Jahr für alle Steuerzahler insgesamt 3,2 Milliarden Euro. Dabei bleibt die Steuerentlastung für den einzelnen Normalverdiener im zweistelligen Bereich. Das liegt laut der Lohnsteuerhilfe Bayern daran, dass die Entlastung mit dem individuellen Steuersatz und der Höhe der Rentenbeiträge zusammenhängt. Auch gebe es einen steuerlichen Höchstbetrag für abziehbare Altersvorsorgeaufwendungen.
Im Gegenzug für die Absetzbarkeit werden die späteren Rentenauszahlungen im Alter besteuert. Dabei setzt die Rentenbesteuerung schrittweise ein. Die vollständige Besteuerung der Rente wurde im vergangenen Jahr vom Jahr 2040 um 20 Jahre auf das Jahr 2060 verschoben. Erreicht werde dies mit der Halbierung des jährlichen Anstiegs des steuerpflichtigen Rentenanteils.
Wer in diesem Jahr also in Rente geht, muss 83 Prozent seiner Rente, die über dem Grundfreibetrag liegt, versteuern, rechnet die Lohnsteuerhilfe Bayern vor. Damit werde eine Einkommensteuererklärung somit für viele Rentner in Zukunft unumgänglich werden.