Sanierungspflicht und Heiz-Gesetz: So viel Geld bekommt man für den Umbau
Die Energie- und Wärmewende in Deutschland macht teils umfassende Sanierungen an Wohngebäuden nötig. Das ist teuer. Doch es gibt Geld vom Staat. Was Eigentümer und Eigentümerinnen wissen müssen.
Berlin – Deutschland plant die Wärmewende. Die entsprechenden Weichen dazu werden gestellt: Auch in der EU wird darüber gesprochen. Eine mögliche Sanierungspflicht soll alle Wohngebäude in der EU langfristig effizienter machen, um den Energieverbrauch und damit auch den CO₂-Ausstoß zu senken. Und in Deutschland wird aktuell das neue Gebäudeeffizienzgesetz auf den Weg gebracht, das den Weg für erneuerbare Heizsysteme freimachen soll.
Hausbesitzern und -besitzerinnen stehen aber auch vor gewaltigen Kosten. Eine umfangreiche energetische Sanierung ist alles andere als günstig. Doch ganz allein müssen Eigentümer:innen auch heute nicht alles stemmen. In Deutschland kommen großzügige Förderprogramme vom Staat.

Förderung Schritt für Schritt: Von der Energieberatung bis zum Umbau
Die Bundesregierung bietet zwei wesentliche Formen der staatlichen Unterstützung an: Förderkredite über die KfW und Zuschüsse des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Für jeden Schritt gibt es dafür verschiedene Förderungen.
Um im Bürokratie-Dschungel klarzukommen, lohnt es sich, von vornherein einen Energieberater oder eine Energieberaterin zu engagieren, der nicht nur die effizientesten Maßnahmen für das Gebäude herausarbeiten, sondern auch noch Förderungen beantragen kann. Das BAFA bezuschusst bis zu 80 Prozent der Kosten für einen Energieberater oder eine Energieberaterin, maximal 1.300 Euro bei ein bis zwei Wohneinheiten.
Wer sich schon für bestimmte Maßnahmen entschieden hat, kann zwischen einem Investitionszuschuss und einer steuerlichen Förderung für die Sanierungsmaßnahmen entscheiden. Bei einem Investitionszuschuss werden vom BAFA pro Kalenderjahr maximal 60.000 Euro für einzelne Maßnahmen geleistet. Die Anzahl der Einzelmaßnahmen im Jahr ist unerheblich für die Fördersumme. Diese Tabelle zeigt, wie viel Prozent der Investitionskosten das BAFA maximal bezuschusst:
Baumaßnahme | Investitionszuschuss |
---|---|
Dämmung, Fenstertausch, Türentausch etc. | 15 Prozent |
Umrüstung der Heizung | je nach Art 10 bis 45 Prozent |
Einbau oder Optimierung von Raumlufttechnik | 15 Prozent |
Einbau von digitalen Verbrauchssystemen | 15 Prozent |
Heizungsoptimierung und hydraulischer Abgleich | 15 Prozent |
All die oben genannten Einzelmaßnahmen können auch von einer steuerlichen Förderung profitieren. Dabei werden maximal 40.000 Euro bzw. 20 Prozent der Investitionssumme über einen Zeitraum von drei Jahren steuerlich abgesetzt.
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Kredite von der KfW für die Sanierung
Wer nicht nur Einzelmaßnahmen plant, sondern seine ganze Immobilie sanieren will, bekommt von der KfW einen zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss. Pro Wohneinheit gibt es maximal 150.000 Euro, davon müssen zwischen 5 und 45 Prozent nicht zurückgezahlt werden (je nach Energieeffizienzstufe). Der Zinssatz beträgt höchstens 1,24 Prozent.
Von der KfW kann auch ein Kredit für Strom und Wärme aufgenommen werden. Da werden beispielsweise Photovoltaikanlagen auf dem Dach gefördert.