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Rundfunkbeitrag: Pfändung und Schufa-Eintrag drohen - Ärger kann vermieden werden

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Von: Wolfgang Mulke

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Wer den Rundfunkbeitrag (früher: GEZ) nicht zahlt, dem droht Ärger - in Form einer Pfändung. Im schlimmsten Fall droht sogar ein Schufa-Eintrag.
Wer den Rundfunkbeitrag (früher: GEZ) nicht zahlt, dem droht Ärger - in Form einer Pfändung. Im schlimmsten Fall droht sogar ein Schufa-Eintrag. © picture alliance/Caroline Seidel/dpa

Wegen nicht gezahlter Beiträge zum Rundfunkbeitrag (GEZ) liefen bis Ende 2018 3,5 Millionen Mahn- oder Vollstreckungsverfahren. Wie Sie den Ärger vermeiden können.

Das Schreiben des Beitragsservice der Rundfunkanstalten erschreckte den Konstanzer Studenten und seine Eltern mächtig. „Einschließlich des Monats 09.2019 besteht ein offener Gesamtbetrag von 646 Euro“, heißt es darin. Nur wenn er unverzüglich zahle, könnten „Mahn- und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen“ vermieden werden. Die Rundfunkanstalten weisen noch darauf hin, dass es sich um einen sogenannten Feststellungsbescheid handelt. Wird diesem nicht innerhalb eines Monats widersprochen, kann eine Pfändung eingeleitet werden.

Die hohe Summe resultiert aus dem langen Zeitraum, in dem der Student keinen Rundfunkbeitrag entrichtet hat. Er wohnte drei Jahre lang in einer Wohngemeinschaft, für die von einem Mitbewohner auch ein Rundfunkbeitrag gezahlt wurde. Nachweisen konnte er dies wohl nicht ausreichend. Dass er nicht zahlte, bemerkte der Beitragsservice nach einem Abgleich seiner Daten mit denen des Einwohnermeldeamts und schickte prompt eine Nachforderung. Auf Anfrage dieser Zeitung sagte die Einrichtung nun eine Prüfung des Falles zu.

Rundfunkbeitrag nicht gezahlt: Negativer Schufa-Eintrag droht

Nun ist das Schlamassel groß. Es droht eine Pfändung, da er keinen Widerspruch gegen den Zahlungsanspruch eingelegt hat. Damit könnte es auch zu einem negativen Eintrag bei Auskunfteien wie der Schufa kommen. Denn diese Firmen sichten die Veröffentlichungen der Gerichte. So könnte es passieren, dass zum Beispiel in einer Schufa-Auskunft für Vermieter ein negativer Eintrag vermerkt wird. Bei der Wohnungssuche kann das zu einem Problem werden.

Mit dem Rundfunkbeitrag haben viele, vor allem auch junge Leute, ein Problem. Es fehlt an Wissen über die Rechtslage. Auch wird die Konsequenz, mit der fällige Gebühren eingetrieben werden, unterschätzt. „Gar nicht zu reagieren, ist immer der schlechteste Weg“, sagt der Sprecher des Beitragsservice, Dennis Sponholz. Spielraum bleibt den Geldeintreibern nicht. Sie sind gesetzlich verpflichtet, ausstehende Beträge mit allen rechtlichen Möglichkeiten beizubringen.

Wie viele Studenten zum Beispiel säumig sind, wird nicht gesondert erfasst. Doch die Gesamtzahlen verdeutlichen, dass es generell viele Betroffene gibt. Ende vergangenen Jahres liefen 3,5 Millionen Mahn- oder Vollstreckungsverfahren. Insgesamt gab es zu diesem Zeitpunkt rund 46 Millionen Beitragskonten.

Rundfunkbeitrag im Studentenwohnheim: Es ist kompliziert

Ärger um die monatlichen 17,50 Euro für die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten lässt sich leicht vermeiden. Die Gebühr wird grundsätzlich für jede Wohnung erhoben. Es spielt keine Rolle, ob jemand das Angebot der Rundfunkhäuser auch tatsächlich nutzt. Es reicht, wenn die Möglichkeit dazu besteht. Das ist schon beim Besitz eines Smartphones der Fall. Auch eine Bleibe im Studentenwohnheim zählt als Wohnung, selbst wenn es nur ein Raum zum Schlafen ist. Hier wird es eventuell kompliziert. Wenn im Studentenwohnheim mehrere Zimmer vom Rest des Hauses durch eine Tür zu einer Art eigenständiger Wohnung getrennt sind, muss nur ein Beitrag entrichtet werden.

Es reicht, wenn einer der Bewohner sich bei der Gebührenstelle anmeldet, etwa unter rundfunkbeitrag.de. In einer Wohngemeinschaft mit vier Mitbewohnern können sich den Beitrag dann alle teilen, macht knapp 4,40 Euro im Monat. Sich davor zu drücken, ist schwer möglich. Denn der Beitragsservice erhält von den Meldestellen Informationen über die Bewohner. Wer bereits angemeldet ist, später aber in eine WG zieht, in der bereits ein Beitrag bezahlt wird, kann sich wieder abmelden.

Rundfunkbeitrag: Befreiung von der Zahlung wirkt nur individuell

Möglich ist auch eine Befreiung von der Zahlung. Bafög-Empfänger können dies beantragen. Das Formular lässt sich von der Website des Beitragsservice herunterladen. Wenn in der WG mit vier Leuten sich eine Studentin von der Gebühr befreien lässt, müssen sich die anderen die volle Gebühr teilen. Die Befreiung bezieht sich also nicht auf die Wohnung, sondern wirkt nur individuell.

Als die Expertenkommission KEF kürzlich ihren Bericht zur Höhe des Rundfunkbeitrags vorlegte, enthüllte sie Pikantes: So sollen viele Mitarbeiter dort viel zu gut verdienen.

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