Bis zu dieser Renten-Höhe müssen Sie im Ruhestand keine Steuern zahlen
Ob man als Rentner oder Rentnerin Steuern zahlen muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wer in diesem Jahr noch knapp der Steuerpflicht entkommt, im Überblick.
München/Berlin – Auch für Rentner:innen kann das Thema Steuern noch von Bedeutung sein. Denn je später das Jahr des Renteneintritts, desto höher fällt der zu versteuernde Rentenanteil aus. Wer im Jahr 2040 oder später in Rente geht, muss seine Bezüge komplett versteuern. Wer bereits früher geht, könnte noch glimpflich davonkommen. Denn je niedriger die Rente ausfällt und je früher man bereits in den Ruhestand gegangen ist, desto höher ist die Chance, keine Steuern auf die Rentenbezüge bezahlen zu müssen.
Rente: Steuerpflicht von verschiedenen Faktoren abhängig
Denn: Wenn der zu versteuernde Rentenanteil unter dem gesetzlich festgeschriebenen steuerlichen Grundfreibetrag liegt, muss keine Steuer bezahlt werden. Der Grundfreibetrag sorgt dafür, dass das Existenzminimum für alle steuerfrei bleibt. 2023 liegt dieser bei 10.908 Euro. Im kommenden Jahr soll er dann noch einmal auf 11.604 Euro steigen.

Doch wie viel Rente darf man nun beziehen, um gerade noch so der Steuerpflicht zu entkommen? Das hat das Deutsche Steuerzahlerinstitut (DSi) des Bundes der Steuerzahler für Ippen.Media berechnet. In der folgenden Tabelle können Sie nachlesen, bis zu welcher Jahresbruttorente in 2023 keine Steuern bezahlt werden müssen. Dabei ist noch zwischen dem Renteneintrittsjahr und Ost- und Westdeutschland zu unterscheiden. Das DSi ist bei seinen Berechnungen von dem durchschnittlichen Krankenversicherungs-Zusatzbeitragssatz von 1,6 Prozent ausgegangen. Außerdem gilt die Rechnung für alleinstehende Rentner:innen ohne sonstige Einkünfte oder steuerliche Besonderheiten.
Auch Rentner können bei der Steuer sparen
Wer also beispielsweise in München lebt und 2015 in Rente gegangen ist, kann jährlich bis zu 17.116 Euro Rente erhalten, ohne Steuern bezahlen zu müssen. Liegt die Rente über diesem Wert, benötigt das Finanzamt eine Einkommensteuererklärung.
Wer knapp über den Grenzwerten liegt, kann jedoch überprüfen, ob er seine Steuerlast senken kann. Auch Rentner:innen können einige Posten steuerlich geltend machen. Dazu zählen unter anderem Werbungskosten, aber auch die Kirchensteuer oder etwa die Kosten für eine Haushaltshilfe. (ph)