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Witwenrente: Wie lange man verheiratet gewesen sein muss, um sie zu bekommen

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Von: Robin Dittrich

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Der Tod eines Ehepartners oder einer -partnerin kann die wirtschaftliche Existenz gefährden. Wie lange muss man verheiratet sein, um dessen Rente zu erhalten?

Hamburg – Stirbt der eigene Ehepartner oder die Ehepartnerin, steht neben den psychischen Folgen auch oftmals die wirtschaftliche Zukunft infrage. Kann sich der Hinterbliebene Haus und Hof noch leisten? Verbraucher:innen in Deutschland können nach dem Tod eines Partners oder einer Partnerin einen Anspruch auf Witwenrente haben – wie lange muss man dafür verheiratet gewesen sein?

Name:Renten wegen Todes
Betroffene:Ehegatten/Kinder von Verstorbenen
Gleichstellung Mann/Frau seit:1986
Thema:Hinterbliebenenrente

Wie lange müssen Ehepartner für den Erhalt der Witwenrente verheiratet sein?

Neben dem Tod des Ehepartners oder der Ehepartnerin sind für den Erhalt der Witwenrente noch einige weitere Voraussetzungen zu erfüllen. Mit dem oder der Verstorbenen muss eine Ehe oder Lebenspartnerschaft geführt worden sein. Wie die Deutsche Rentenversicherung schreibt, müssen Paare zum Todeszeitpunkt mindestens ein Jahr verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft gewesen sein. Wer diesen Zeitraum nicht erfüllt, kann keine Witwenrente erhalten, berichtet 24hamburg.de. Es gibt jedoch eine Ausnahme von der Regel.

Der Rentenanspruch bei einer kürzeren Ehedauer als ein Jahr besteht, wenn der Ehe- oder Lebenspartner bei einem Unfall verstorben ist. Generell muss der verstorbene Ehepartner oder die Ehepartnerin jedoch selbst einige Voraussetzungen erfüllen. Der Verstorbene muss mindestens fünf Jahre über die Rentenversicherung versichert gewesen sein, also eine Wartezeit von fünf Jahren erfüllen. Auch hier ist die Wartezeit nicht erforderlich, wenn der Ehepartner oder die Partnerin durch einen Unfall verstorben ist. Der Wegfall der Wartezeit gilt auch, wenn der Verstorbene schon eine Rente bezogen hat.

Wie lange müssen Ehepaare verheiratet gewesen sein, um einen Anspruch auf Witwenrente zu haben? (Symbolfoto)
Wie lange müssen Ehepaare verheiratet gewesen sein, um einen Anspruch auf Witwenrente zu haben? (Symbolfoto) © Nikito/Imago

Wie hoch ist die Witwenrente für Hinterbliebene?

Eine letzte Voraussetzung für einen Erhalt der Witwenrente ist, dass der oder die Hinterbliebene nicht erneut geheiratet hat. Doch wie hoch ist die Witwenrente überhaupt? Das hängt ganz vom Alter der Hinterbliebenen ab. Wer unter 47 Jahren alt ist und weder erwerbsgemindert ist noch ein Kind erzieht, hat Anspruch auf die kleine Witwenrente. Die beträgt in der Regel 25 Prozent der Rente, die der verstorbene Ehepartner oder die -partnerin zum Zeitpunkt des Todes erhalten hat oder hätte. Die kleine Witwenrente wird für maximal zwei Jahre ausgezahlt.

Das sind die Voraussetzungen für den Erhalt der Witwenrente:

Ist der oder die Verstorbene vor dem 2. Januar 1962 geboren und wurde die Ehe vor 2002 geschlossen, kann die kleine Witwenrente unbegrenzt bezogen werden. Wer mindestens 47 Jahre alt ist, kann die große Witwenrente bekommen. Die große Witwenrente beträgt in der Regel 55 Prozent der Rente des oder der Verstorbenen. Die Witwenrente kann ab dem auf den Sterbemonat folgenden Monat erhalten werden – für den Sterbemonat gibt es noch die volle Rente. Hat der Ehepartner oder die Ehepartnerin noch keine Rente erhalten, beginnt die Witwenrente schon am Todestag. Hinterbliebene sollten sich zudem über das Sterbevierteljahr informieren.

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