Renteneintritt berechnen: In diesem Alter können Sie frühestens in Rente gehen
Wann man in Rente gehen kann, hängt im Grunde vom Geburtsjahr ab. Es gibt aber auch Ausnahmen und Besonderheiten, die einen früheren Renteneintritt ermöglichen. Wir erklären die wichtigsten Fakten.
Berlin – Die meisten Arbeitnehmer:innen sehnen sich irgendwann nach der Rente. Wer ein halbes Leben lang jeden Tag zur Arbeit musste, hat irgendwann keine Lust mehr. Doch wann man in Rente gehen kann, ist gesetzlich genau geregelt. Wer vor dem Stichtag die Arbeit niederlegt, muss mit Abschlägen rechnen. Wir erklären hier alles zum Renteneintrittsalter.
Früher in Rente: Manche gehen vor 67 Jahren abschlagsfrei in Ruhestand
Grundsätzlich gilt: Wer nach 1964 geboren wurde, darf mit 67 Jahren in Rente gehen. Für frühere Jahrgänge wird das Renteneintrittsalter schrittweise angehoben, von 65 auf 67 Jahre. Los ging es mit dem Geburtsjahr 1947, danach wurde das Eintrittsalter schrittweise um einen Monat angehoben – bis jetzt. Ab 2024 wird das Eintrittsalter um zwei Monate angehoben. Wer also 1950 geboren wurde, konnte mit 65 Jahren und vier Monaten in Rente gehen.
Es gibt aber Ausnahmen. Bestimmte Gruppen können in Frührente gehen, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Diese Gruppen sind:
- Langjährig Versicherte bis zum Jahrgang 1964 (mind. 35 Beitragsjahre)
- Besonders langjährig Versicherte (mind. 45 Beitragsjahre)
- Personen mit einem Schwerbehindertenausweis
- Bergleute, die mindestens 25 Jahre unter Tage gearbeitet haben
Natürlich darf man auch vor dem gesetzlichen Eintrittsalter in Rente gehen. Allerdings bekommt man dann nicht die komplette Rente ausgezahlt, sondern muss mit Abschlägen rechnen. Pro Monat, die man vorzeitig in Rente geht, muss man 0,3 Prozent weniger Rente in Kauf nehmen.
Langjährig Versicherte und besonders langjährig Versicherte gehen mit 65 in Rente
Wer 35 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt hat, darf unter bestimmten Umständen vorzeitig in Rente gehen. Die Frührente ab 35 Beitragsjahren gilt nur noch für Personen, die zwischen den Jahren 1949 bis 1963 geboren wurden. Die Rentenversicherung informiert diejenigen, die das betrifft, in ihrem Schreiben, dass sie Versicherten ab dem 55. Lebensjahr zukommen lassen. Daraus lässt sich dann auch ableiten, wie die Beitragsjahre berechnet wurden.
Wer noch länger gearbeitet hat und mindestens 45 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt hat, darf auch früher in Rente gehen. Wer vor 1953 geboren wurde, kann mit 63 Jahren dann ohne Abschläge in Rente gehen, für alle späteren Jahrgänge gilt die Rente ab 65 Jahren. Auch hierüber werden Betroffene im DRV-Schreiben ab dem 55. Lebensjahr informiert.

Schwerbehinderte und Bergleute können in Frührente
Vorzeitig in Rente gehen können auch Personen, die im Tagebau gearbeitet haben. Wer mindestens 25 Jahre lang dauerhaft unter Tage gearbeitet hat, darf zwischen dem 60. und dem 62. Lebensjahr in Rente gehen. Personen, die vor 1964 geboren wurden, können mit 60 in Rente gehen, danach wird das Eintrittsalter für Bergleute auf 62 angehoben.
Ebenfalls vorzeitig in Rente gehen können Personen, die einen Schwerbehindertenausweis haben. Was viele nicht wissen: eine Vielzahl an chronischen Erkrankungen wie Diabetes, Asthma und Rheuma können als Behinderung anerkannt werden. Wer einen Grad der Behinderung von 50 oder höher hat, gilt als schwerbehindert. Neben Steuererleichterungen und Sonderurlaub können Schwerbehinderte außerdem nach 35 Versicherungsjahren zwei Jahre früher in Rente gehen – ohne finanzielle Abschläge. Ab 1964 bedeutet das ein Renteneintrittsalter von 65 Jahren, frühere Jahrgänge gehen schon mit 63 oder 64 Jahren in Rente.