Kleine und große Witwenrente 2023 – das Alter ist entscheidend
Nach dem Tod eines Lebenspartners kann die wirtschaftliche Existenz gefährdet sein. Die Witwenrente soll genau das verhindern – so hoch ist sie 2023.
Hamburg – Der Tod der Eltern, des Ehepartners oder der Ehepartnerin ist ein einschneidendes Erlebnis. Noch schlimmer, wenn danach zudem die eigene wirtschaftliche Existenz gefährdet wird. Mit der Witwenrente sollen Hinterbliebene davor abgesichert werden. Wie hoch ist die Witwenrente im Jahr 2023?
Name: | Renten wegen Todes |
Betroffene: | Ehegatten/Kinder von Verstorbenen |
Gleichstellung Mann/Frau seit: | 1986 |
Thema: | Hinterbliebenenrente |
Renten für Hinterbliebene: 4,5 Millionen Frauen bekommen Witwenrente 2023
Die Witwen- oder Witwerrente (in der Folge „Witwenrente“) ist Teil der Renten wegen Todes. Voraussetzung für den Erhalt von „Renten wegen Todes“ ist der Tod eines Ehe- oder eingetragenen Lebenspartners oder -partnerin, eines ehemaligen Ehegatten oder Ehegattin oder sogar Elternteils, wie 24hamburg.de berichtet. Die Witwenrente soll verhindern, dass die wirtschaftliche Existenz von Hinterbliebenen gefährdet wird. Die Deutsche Rentenversicherung zahlt aktuell über fünf Millionen Menschen eine Witwenrente, davon 4,5 Millionen Frauen und über 700.000 Männer. Für Rentner:innen ändert sich im Jahr 2023 einiges.

Wie hoch wird die Hinterbliebenenrente im Jahr 2023 sein? Das kommt auf die Höhe der Rentenansprüche des verstorbenen Ehepartners oder Ehepartnerin an. Zunächst erhalten Hinterbliebene für drei Monate die volle Rente des Verstorbenen. Hat der Verstorbene noch keinen Rentenanspruch gehabt, kann der Hinterbliebene eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Auch nach den drei Monaten wird die Witwenrente weiterhin ausgezahlt – und richtet sich auch dann nach der Höhe der Rente des Verstorbenen. Doch die ist nicht der einzige Faktor.
Kleine und große Witwenrente – was bekomme ich?
Ein weiterer Faktor zur Berechnung der Witwenrente ist das Alter des Hinterbliebenen. Hinterbliebene, die 47 Jahre oder jünger sind sowie weder erwerbsgemindert sind oder ein Kind erziehen, erhalten die kleine Witwenrente. Dabei erhalten sie 25 Prozent der Ente, die der/die Ehe- oder Lebenspartner:in zum Zeitpunkt des Todes bezogen hätte. Die kleine Witwenrente wird für maximal zwei Jahre ausgezahlt, danach müssen Hinterbliebene selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen. Wer älter als 47 Jahre alt oder erwerbsgemindert ist, kann die große Witwenrente erhalten.
Die große Witwenrente beträgt 55 Prozent der Rente des Verstorbenen. Für Ehen, die vor 2002 geschlossen wurden, gilt eine alte Regelung, wenn der Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde. Die kleine Witwenrente wird dann unbegrenzt ausgezahlt, die große Witwenrente beträgt 60 Prozent der Rente des Verstorbenen. Nach dem neuen Recht bekommen Hinterbliebene zusätzlich einen Kinderzuschlag, nicht zu verwechseln mit dem Kinderzuschlag der Familienkasse.
- Beispielrechnung Witwenrente bei eigenem Einkommen:
- Witwenrente: 800 Euro brutto
- Eigenes Einkommen: 1600 Euro netto
- Nettoeinkommen übersteigt Witwenrente um 800 Euro
- 40 Prozent von 800 sind 320 Euro
- Die Witwenrente wird also um 320 Euro gemindert
- Die Witwenrente beträgt 480 Euro brutto
Wer ein eigenes Einkommen verdient oder selbst Rente bezieht, bekommt in der Regel weniger Witwenrente ausgezahlt, die Einkünfte werden auf die Witwenrente angerechnet. Wer in den alten Bundesländern weniger als 950,93 Euro verdient, muss keine Kürzung der Witwenrente befürchten – in den neuen Bundesländern liegt der Freibetrag bei 937,73 Euro. Der Freibetrag gilt bis zum 30. Juni 2023. Wessen Nettoeinkommen darüber liegt, muss sich 40 Prozent des übersteigenden Teils auf die Hinterbliebenenrente anrechnen lassen. Die Beispielrechnung klärt auf.