Steuern, Beiträge, Antrag: Fünf Renten-Mythen aufgeklärt
Sei es die Auszahlung der Rente, Steuern oder die Rentenhöhe: Um den Ruhestand ranken sich zahlreiche Mythen. Wir klären fünf davon auf.
Hamburg – Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit der Rente lohnt sich für jeden. Denn je früher man damit beginnt, desto besser kann man sich auf das Alter vorbereiten. Dazu lohnt es sich, sich über das Rentensystem zu informieren. Denn oft wissen Menschen beim Thema Rente nur Halbwahrheiten – und begehen möglicherweise Fehler bei der Altersvorsorge. Wir skizzieren fünf bekannte Renten-Irrtümer – und erklären, warum sie falsch sind.
1. „Die Renten werden in Zukunft sinken.“
Nein, das ist sogar gesetzlich gar nicht möglich. Dies wird durch die Rentengarantie ausgeschlossen. Tatsächlich sind die Renten in den vergangenen Jahren sogar gestiegen. Das liegt daran, dass die Rentenentwicklung an die Lohnentwicklung gekoppelt ist. Wenn also die Löhne steigen, steigen auch die Renten. Bei sinkenden Löhnen greift dann die Rentengarantie.
2. „Die Rentenkasse legt meine eingezahlten Beiträge an und zahlt sie mir später als Rente aus.“
Das stimmt so nicht. Das Rentensystem funktioniert via Umlageverfahren. Das bedeutet, dass ein Großteil der eingezahlten Beiträge von Versicherten direkt an Rentnerinnen und Rentner ausbezahlt wird. Nur eine kleine Reserve wird zurückbehalten, die unerwartete Schwankungen ausgleichen soll, schreibt die Zeitschrift Finanztest.
Stattdessen bekommen Versicherte für ihre eingezahlten Beiträge Rentenpunkte gutgeschrieben, aus denen sich später ihre jeweilige Rente errechnet. Die Rente der heutigen Beitragszahlerinnen und Beitragszahler wird dann von den nachfolgenden Generationen erwirtschaftet. Deshalb spricht man auch vom Generationenvertrag.
3. „Die Rente wird ab dem Renteneintritt automatisch überwiesen.“
Auch das ist ein Irrglaube. Bis auf den Grundrentenzuschlag müssten alle Leistungen aus der Rentenversicherung beantragt werden, teilt die DRV mit. Und damit sollten Versicherte nicht bis auf den letzten Drücker warten. Die DRV rät, den Rentenantrag bereits drei Monate vor dem geplanten Renteneintritt zu stellen.

4. „Auf meine Rente muss ich keine Steuern zahlen.“
Das stimmt nicht. Auch die Rente muss versteuert werden. Jedoch müssen nicht alle Rentner ihre gesamten Bezüge versteuern. Wie hoch der zu verteuernde Rentenanteil ausfällt, hängt vom Renteneintrittsjahr ab. Der Besteuerungsanteil steigt derzeit noch jährlich. Wer 2040 in Rente geht, muss dann die gesamten Bezüge versteuern. Aber: Wenn die Rente unter dem Grundfreibetrag von derzeit 10.908 Euro liegt, muss sie nicht versteuert werden.
5. „Wenn ich im Osten arbeite, bekomme ich weniger Rente.“
„Im Gegenteil“, teilt die DRV mit. „Beschäftigte im Osten bekommen für das gleiche Gehalt mehr Rente als Beschäftigte im Westen.“ Jedenfalls noch. Denn bis Ende 2024 werden Ostgehälter mit einem Umrechnungsfaktor aufgewertet, was bei gleichem Einkommen zu einer geringfügig höheren Rente führt. Bis Juli 2024 sollten aber die Rentenwerte von Ost und West angeglichen werden. Durch die bevorstehende Rentenerhöhung, die im Osten etwas größer ausfällt als im Westen, wird dieses Ziel nun schon ein Jahr früher erreicht. (ph/dpa)