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Krankenversicherung: Bis zu 150 Euro mehr – Einige Rentner:innen müssen ab März draufzahlen

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Von: Patricia Huber

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Seit März müssen auch Rentner:innen in vielen Fällen höhere Beiträge zur Krankenversicherung bezahlen. Jetzt könnte sich ein Wechsel lohnen.

Berlin/München – Seit diesem Jahr dürfen gesetzliche Krankenkassen höhere Zusatzbeiträge verlangen. Um bis zu 0,3 Prozent kann es dabei für Versicherte teurer werden. Seit 2023 liegt der Satz bei 1,6 Prozent, zuvor waren es noch 1,3 Prozent. Dabei müssen jedoch nicht alle Krankenkassen ihre Beiträge anheben, dies kann je nach Kasse unterschiedlich entschieden werden.

Krankenkassenbeiträge: Erhöhung für Rentner ab März

Etwas anders ist die Situation für Rentner:innen. Wie die Deutsche Rentenversicherung (DRV) erklärt, werden die Änderungen bei den Krankenkassen-Zusatzbeiträgen für Ruheständler erst ab März wirksam. Somit konnten Rentner:innen also im Januar und Februar noch die alten Krankenkassensätze bezahlen. Wenn in diesem Monat also mehr Geld abgebucht wird, sollten sich Rentner:innen bei ihrer Krankenkasse informieren. Denn Erhöhungen der Beiträge müssen die Kassen nicht mehr gesondert schriftlich mitteilen.

Auf das Jahr gerechnet, kann die Erhöhung der Krankenkassenbeiträge bei Rentner:innen sogar ziemlich hoch ausfallen. Bis zu 150 Euro an Mehrkosten erwarten einige Senioren laut dem Vergleichsportal Verivox. Weniger stark fällt die Erhöhung für Personen aus, die die sogenannte Eckrente beziehen. Dabei handelt es sich um einen festgelegten Durchschnittsrentenwert, welcher sich aus einem durchschnittlichen Verdienst bei etwa 45 Arbeitsjahren errechnet. In Westdeutschland liegt die Eckrente bei 1620,90 Euro und in Ostdeutschland bei 1598,40 Euro. Wer so viel Rente pro Monat erhält, muss im Westen mit bis zu 49 Euro höheren Abzügen für die Krankenversicherung rechnen. Im Osten müssen bis zu 48 Euro mehr bezahlt werden, erklärt Verivox.

Bis zu 150 Euro mehr: Krankenkassenbeiträge können für Rentner teuer werden

Wer jedoch im Alter noch Geld aus mehreren Quellen erhält, wie beispielsweise aus selbstständiger Tätigkeit, Witwen- oder Betriebsrente, der muss auch mit höheren Krankenkassenbeiträgen rechnen. Denn zum Jahreswechsel wurde auch die Beitragsbemessungsgrenze angehoben. Diese Grenze bezeichnet das maximale Einkommen, das für die Berechnung von Beiträgen zur Sozialversicherung herangezogen wird.

2023 liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 59.850 Euro jährlich, was 4.987,50 Euro monatlich entspricht. Rentner:innen, deren anrechenbare Bezüge höher oder genau auf dieser Grenze liegen, zahlen jährlich bis zu 150 Euro mehr für ihre Krankenversicherung.

Sonderkündigungsrecht nutzen: Wechsel kann sich für Rentner lohnen

„Die Beitragserhöhung ist ein guter Zeitpunkt, einen kritischen Blick auf die Kosten für die Krankenversicherung zu werfen“, rät Verivox-Geschäftsführer Wolfgang Schütz. „Nach einer Erhöhung des Zusatzbeitrags haben Versicherte immer ein Sonderkündigungsrecht. Auch wer seit mindestens 12 Monaten beim aktuellen Anbieter ist, kann mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen und zu einer günstigeren Krankenkasse wechseln.

Wer beispielsweise von einer Krankenkasse mit Zusatzbeitrag von 1,80 Prozent auf eine Kasse mit Zusatzbeitrag von 0,90 Prozent wechselt, kann in Westdeutschland 88 Euro und in Ostdeutschland 86 Euro jährlich sparen, erklärt das Vergleichsportal. (ph)

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