„Gasrechnung höher als Rente“ - Was Rentnerinnen und Rentner tun können
Rentnerinnen und Rentner, die aufgrund von Energiepreisen und Inflation in Not geraten, können Grundsicherung im Alter beantragen. Wie das geht.
Frankfurt – „Meine Gasrechnung ist höher als meine Rente.“ Diesen Satz hört Katharina Müller, Zweite Vorsitzende der Kitzinger Tafel, aktuell oft, wie sie gegenüber inFranken berichtet. Aufgrund von Energiekrise und Inflation seien immer mehr Rentnerinnen und Rentner auf die Tafel angewiesen. „Etliche Tafelkunden, die in den letzten Monaten auf den Einkauf bei der Tafel verzichten konnten, sind zurückgekehrt und kommen nun wieder zur Ausgabe in den Tafelladen.“
Expertinnen und Experten gehen davon aus, dass der starke Anstieg der Energiepreise Rentner:innen in Deutschland finanziell härter treffen wird als Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger:innen. Denn bei Letzteren übernimmt der Staat einen Großteil der Kosten, wie die Bundesagentur für Arbeit und der Deutsche Städtetag erst kürzlich mitteilten.

Rente reicht wegen hoher Heizkosten nicht mehr aus: Grundsicherung im Alter beantragen
Um die Belastung abzumildern, erhalten zwar alle Rentnerinnen und Rentner eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro. Allerdings wird diese Pauschale wohl kaum die Kosten decken. Daher sollten Rentnerinnen und Rentnern prüfen, ob sie für Grundsicherung im Alter infrage kommen – zur Deckung der Heizkosten. Darüber informiert die Deutsche Rentenversicherung.
- Wo stellen Rentnerinnen und Rentnern Antrag auf Grundsicherung?
Grundsicherung im Alter beantragt man beim örtlichen Sozialamt. Die Deutsche Rentenversicherung ist nicht zuständig. - Welche Kosten werden mit der Grundsicherung übernommen?
Einen direkten Zuschuss zu den Heizkosten zahlt das Sozialamt nicht. Aber: Das Amt berücksichtigt die Heizkosten voll, wenn man ausrechnet, ob das anrechenbare Einkommen den persönlichen Bedarf deckt. Ist dies nicht der Fall, so kann der Fehlbetrag vom Sozialamt getragen werden. - Werden Heizkostennachzahlungen übernommen?
Ja, Heizkostennachzahlungen werden übernommen. - Werden auch Stromkosten übernommen?
Nein, Stromkosten müssen aus Regelsätzen beglichen werden. Eine Ausnahme davon sind jedoch die Stromkosten für die Heizung.
Grundsicherung im Alter oder Grundrente?
Die Grundsicherung im Alter ist eine Sozialleistung. Die Grundrente dagegen ist eine Aufstockung von ganz bestimmten Renten.
Rente reicht wegen Energiekrise nicht mehr aus: Anspruch auf Grundsicherung im Alter prüfen
Um zu prüfen, ob man Anspruch auf Grundsicherung im Alter hat, verfährt man in drei Schritten:
- Zuerst errechnet man, wie hoch das „anrechenbare Einkommen“ nach den Regeln des zwölften Sozialgesetzbuchs (SGB 12) ist.
- Danach errechnet man, welchen Bedarf – ausgedrückt in Euro – man nach dem SGB 12 hat.
- Dann folgt eine weitere Rechenaufgabe: Man muss prüfen, ob der Bedarf höher ist als das anrechenbare Einkommen. Ist das der Fall, steht einem die Differenz als Grundsicherung zu.
Hohe Heizkosten: 300 Euro Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner
Die knapp 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland haben indes die von der Ampel-Koalition aus SPD, Grüne und FDP auf den Weg gebrachte Energiepreispauschale von 300 Euro erhalten. Die Zahlung sei angewiesen und dem Konto gutgeschrieben, auf das auch die regelmäßigen Rentenzahlungen erfolgen, teilte die Deutsche Rentenversicherung Bund am Donnerstag (8. Dezember) mit.
Die Energiepreispauschale richtete sich an 19,7 Millionen Menschen, also alle, die am 1. Dezember 2022 eine laufende Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen haben und in Deutschland leben. Nur in Ausnahmefällen, in denen die Auszahlung im Dezember nicht möglich gewesen sei, erfolge die Überweisung automatisch im Januar.
Bürgertelefon zur Energiepreispauschale
Für allgemeine telefonische Auskünfte zur Energiepreispauschale ist das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales montags bis donnerstags von 8 bis 20 Uhr unter der Telefonnummer 030 221 911 001 erreichbar.
Wer die Energiepreispauschale trotz bestehendem Anspruch nicht erhalten hat, soll ab dem 9. Januar 2023 einen Antrag auf nachträgliche Auszahlung bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See stellen können, hieß es weiter. Die Energiepreispauschale erhält, wer am 1. Dezember 2022 eine laufende Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen hat und in Deutschland lebt. (cas/dpa)