Frührente richtig planen: Das sollten Sie über den vorzeitigen Ruhestand wissen

Die Rente beginnt in Deutschland regulär mit 67 Jahren. Wer früher in den Ruhestand möchte, sollte vorher genau planen. Alles, was Sie wissen müssen.
Frankfurt – Das Renteneintrittsalter steigt. Künftig müssen immer mehr Menschen arbeiten bis sie 67 Jahre alt sind. Expert:innen, die das Wirtschaftsministerium beraten, haben zuletzt eine Anhebung auf 68 Jahre angeregt. Und ginge es nach einigen Arbeitgebervertreter:innen müssten Arbeitnehmer:innen bald arbeiten bis sie 70 Jahre alt sind.
Aufhören mit 60, 50 oder gar 40 Jahren klingt da utopisch. Doch ein kleines Gedankenspiel sollte erlaubt sein. Das gilt es zu beachten. Es ist nur bedingt möglich, jederzeit in Rente zu gehen: Jedenfalls, wenn man auf Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung angewiesen ist. Anspruch darauf haben Arbeitnehmer:innen maximal vier Jahre vor dem regulären Renteneintrittsalter. Für jemanden, der mit 67 Jahren erst regulär in Rente gehen kann – das gilt für alle Versicherten ab Jahrgang 1964 –, mit 60 Jahren aber schon mit dem Gedanken spielt, aufzuhören zu arbeiten, müsste demnach drei Jahre ohne Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenkasse auskommen. Er oder sie gilt dann auch formal nicht als Rentner:in, sondern wird als arbeitslos eingestuft.
Vorzeitig in Rente: Finanzielle Absicherung ist im Alter nötig
Wenn der- oder diejenige finanziell so gut gestellt ist, dass er oder sie nicht mehr darauf angewiesen ist, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen und vom angesammelten Vermögen leben kann, spricht man vom „Privatier“. Eine dritte Variante: Es gibt mit dem Arbeitgeber eine Vorruhestandsvereinbarung.
Es braucht also vor allem eines, um vorzeitig aus dem Arbeitsleben auszusteigen: Geld. Ohne finanzielle Absicherung auszusteigen, kann schnell nach hinten losgehen. Bevor sich jemand zu einem solchen Schritt entscheidet, sollten die Folgen genau durchgerechnet werden.
Bei früherem Renteneintritt reduziert sich die Rente: Pro Monat, der früher Rente bezogen wird, werden 0,3 Prozent weniger der eigentlichen Rente ausgezahlt – und das ein Leben lang. Bei einem Jahr früherem Renteneintritt wären dies 3,6 Prozent, bei vier Jahren 14,4 Prozent. Heißt: wenn jemand zehn Jahre vor seinem eigentlichen Renteneintrittsalter aus dem Arbeitsleben ausscheidet, gibt es sechs Jahre erst einmal gar nichts aus der Rentenkasse und dann für den gesamten restlichen Ruhestand eine stark reduzierte Auszahlung. Bei einer erwarteten Rente von 1200 Euro monatlich, würde sich diese um rund 173 Euro reduzieren. Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) weist darauf hin, dass der Abschlag ebenso bei der Grundrente angewandt wird.
Im Video: Grundrente fließt - Wie die Menschen nun an den Aufschlag kommen
Rente richtig planen: Nicht nur das Alter, auch die Versicherungszeit ist in Deutschland entscheidend
Die Rente wird nur ausgezahlt, wenn weitere Faktoren erfüllt sind: Neben dem Alter spielt auch die Versicherungszeit eine Rolle. Mindestens fünf Jahre müssen Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung geflossen sein, um überhaupt anspruchsberechtigt zu sein. Je nach Rentenart variiert die Mindestversicherungszeit. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, also der Rente, die voll ohne Abschläge ausgezahlt wird, greift zum Beispiel erst nach 45 Jahren. „Der Jahrgang 1957 kann diese Rente frühestens mit einem Alter von 63 Jahren und zehn Monaten und der Jahrgang 1958 mit einem Alter von 64 Jahren beziehen. Ein vorzeitiger Rentenbeginn ist bei dieser Altersrente nicht möglich“, erklärt der DRV.
Eine Sonderregelung betrifft lediglich schwerbehinderte Menschen. „Besteht ein Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent, kann der Jahrgang 1958 die Altersrente für schwerbehinderte Menschen zum 64. Lebensjahr abschlagsfrei beantragen.“ Bei der Rente für langjährig Versicherte müssen insgesamt 35 Beitragsjahre nachgewiesen werden. Aber anders als bei der Rente für langjährig Versicherte müssen hier unter Umständen Abschläge in Kauf genommen werden.
Früher in Rente: Hinzuverdienstmöglichkeiten sind begrenzt
Bei vorgezogener Altersrente mit einem Beginn vor dem regulärem Rentenalter ist außerdem die Einhaltung von bestimmten Hinzuverdienstgrenzen zu beachten, damit der Rentenanspruch bestehen bleibt. Grundsätzlich liegt die Grenze bei 6300 Euro im Jahr. Außer 2021: Aufgrund von Corona ist die Verdienstgrenze deutlich auf 46 060 Euro gestiegen. Die Erhöhung soll Personalengpässen entgegenwirken, die in der Pandemie entstanden sind. Ab 2022 gilt wohl wieder der geringere Betrag. Wird dieser überschritten, wird die Rente entweder gekürzt oder gar nicht mehr gezahlt.
Der individuelle Rentenbeginn – das reguläre Alter und auch der frühestmögliche Start – kann mittels des Rentenrechners der DRV ermittelt werden.
Es sind nur wenige Angaben, wie zum Beispiel das Geburtsdatum erforderlich. Angezeigt wird dann auch, wie hoch die Abschläge bei einem früheren Renteneintritt ausfallen würden.
Frührente in Deutschland: Sonderzahlungen sind möglich
Abschläge können ausgeglichen werden: Mit Sonderzahlungen können Abschläge ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Das geht aber erst ab dem 50. Lebensjahr. Dann ist es möglich entweder eine Einmalzahlung oder mehrere Teilzahlungen zu leisten. Wer schließlich doch nicht vorzeitig in Rente geht, kann sich die Beiträge auf die Rente anrechnen lassen.
Eine Erstattung der Sonderbeiträge ist jedoch nicht möglich, erklärt die DRV und gibt ein Beispiel für die Höhe einer möglichen Sonderzahlung: Ein Beschäftigter will zwei Jahre vor der für ihn geltenden Regelaltersgrenze in Rente gehen. Bei einer Rente von 1000 Euro brutto würde sich seine Monatsrente um 7,2 Prozent beziehungsweise um 72 Euro verringern. Um diesen Abschlag auszugleichen, würden derzeit in den alten Bundesländern etwa 17 100 Euro und in den neuen Bundesländern etwa 16 500 Euro an Sonderzahlungen fällig.
Wer vorzeitig in Rente gehen will, kann ab dem 50. Lebensjahr eine Auskunft vom Rentenversicherungsträger anfordern. Diese informiert über die Rentenhöhe zum gewünschten vorzeitigen Rentenbeginn, um wie viel sich die Rente dann mindert und in welcher Höhe Sonderzahlungen geleistet werden könnten. (Theresa Dräbing)