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Erwerbsminderungsrente: Wer sie bekommt, wie viel es gibt und was man dazu verdienen darf

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Von: Dennis Fischer

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Renten
Wer besonders und lange krank ist, kann eine Erwerbsminderungsrente beantragen. © Julian Stratenschulte/dpa

Wer besonders krank ist, kann in Deutschland die Erwerbsminderungsrente beantragen. Doch es gibt Hürden zu überwinden. Ein Überblick.

Berlin/Düsseldorf - 350.000 Menschen haben im vergangenen Jahr bei der Deutschen Rentenversicherung einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Doch wer bekommt sie eigentlich?

Was ist die Erwerbsminderungsrente?

Es handelt sich um eine frühzeitige Rente, die möglich ist, wenn die bisherige Erwerbstätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann. Aber nicht jeder, der über einige Zeit krank ist, bekommt sie. Zuständig für die Auszahlung und Prüfung ist die Deutsche Rentenversicherung (DRV). Die Erwerbsminderungsrente kommt erst infrage, wenn es um schwere Erkrankungen geht, die die Arbeitsfähigkeit dauerhaft einschränken. Voraussetzung ist außerdem, dass wegen der Gesundheit noch weniger als sechs Stunden Arbeit am Tag möglich sind.

Für wen kommt die Rente infrage, für wen eher nicht?

Für viele Selbständige kommt, bis auf einige Berufe, die Rente nicht infrage, denn sie müssen nicht in die Rentenversicherung einzahlen und bekommen daher von der DRV auch keine Zahlungen. Es sei denn, sie sind freiwillig bei der DRV versichert. Somit betrifft die Rente vor allem Arbeitnehmer. Diese müssen mindestens fünf Jahre versichert gewesen sein. Davon müssen sie mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben. Ausnahmen gibt es bei der Elternzeit oder Schwangerschaft. Sonderregelungen gibt es auch für Berufseinsteiger.

Welche Krankheiten führen zur Erwerbsminderungsrente?

Die Rentenversicherung prüft jeweils die Schwere der Krankheit. Dabei kann es sich um Krebserkrankungen oder psychische Erkrankungen handeln, aber auch um Muskel-, Nerven-, Knochen- oder Stoffwechselerkrankungen handeln, wie die Wirtschaftswoche schreibt.

Wie läuft der Antrag ab?

Um die Erwerbsminderungsrente zu bekommen, muss ein Antrag bei der DRV gestellt werden, das geht auch online. Zu den benötigten Unterlagen zählen zum einen Personendaten und die Versicherungsnachweise, zum anderen Dokumente zum Krankheitsverlauf. Nach dem Antrag werden die eingereichten Unterlagen von Ärzten, Krankenkasse und Behörden geprüft. Dabei geht es auch um Alternativen zur Rente. Denn grundsätzlich gilt Reha vor Rente. Erst wenn die Krankheit so schwer ist, dass eine Reha nicht hilft, kann die Rente infrage kommen.

Was unterscheidet eine volle von teilweiser Erwerbsminderung?

Dabei geht es um die tägliche Arbeitszeit. Eine volle Erwerbsminderung gibt es, wenn ein Arbeitnehmer nur noch weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann. Gilt man als teilweise erwerbsgemindert, geht die DRV davon aus, dass man zwar weniger als sechs Stunden, aber mindestens drei Stunden am Tag arbeiten kann.

Eine Sonderregelung gibt es für vor dem 2. Januar 1961 Geborene. Sie können auch bei Berufsunfähigkeit zumindest eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhalten. Dabei geht es also um Fälle, in denen zwar noch wenigstens sechs Stunden tägliche Arbeit möglich sind, aber nicht im bisherigen Beruf.

Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente?

Eine pauschale Höhe der Rente gibt es nicht. Sie bestimmt sich nach drei Faktoren. Zum einen spielen die Höhe und die Jahre der Einzahlungen in die Rentenversicherung eine Rolle. Zum anderen geht es um die Art der Erwerbsminderung, die den sogenannten Rentenartfaktor bestimmt. „Gilt man als vollständig erwerbsgemindert, beträgt der Faktor 1,0. Ist man teilweise erwerbsgemindert ist der Faktor 0,5“, rechnet die Wirtschaftswoche vor. Und dann gehe es noch um den Rentenwert. Dieser beträgt aktuell in Westdeutschland 36,02 Euro und in Ostdeutschland 35,52 Euro.

Beispiel-Rechnung

Eine Person hat 35 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat, im Durchschnitt der Jahre 0,7 Entgeltpunkte eingesammelt und eine volle Erwerbsminderung hat, hat also einen Rentenartenfaktor von 1,0. Wenn sie im Westen wohnt, kommt sie auf eine Rente von 882,49 Euro, so die Wirtschaftswoche. Dabei gilt die Rechnung: 35 x 0,7 x 1,0 x 36,02.

Wie viel Geld darf man zur Rente hinzuverdienen?

Bei einer teilweisen Erwerbsminderung sind die Freigrenzen des Hinzuverdienstes höher als bei einer vollen Erwerbsminderung. 2023 waren es im ersten Fall 35.647,50 Euro, im zweiten Fall 17.823,75 Euro.

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