Energiepauschale trotz Rente: FDP stellt sich gegen Bonuszahlung für Seniorinnen und Senioren
300 Euro Bonuszahlung sollen die explodierenden Energiepreise für Verbraucherinnen und Verbraucher abfedern – allerdings nicht, wenn sie bereits Rente beziehen.
Berlin – Die FDP im Bundestag stellt sich gegen Forderungen, die Energiepauschale in Höhe von 300 Euro auch an Rentnerinnen und Rentner auszuzahlen. „Die Rentenerhöhung von über 5,3 Prozent im Westen und über 6,1 Prozent im Osten ab dem 1. Juli gilt dauerhaft und monatlich“, sagte FDP-Fraktionsvize Christoph Meyer der Zeitung Welt am Dienstag (7. Juni). Daher sei „eine Ausdehnung der Energiepauschale nicht angemessen“.
Die Erhöhung der Rente zeige, dass die Koalition Rentner:innen und Pensionär:innen nicht hängen lasse, „zumal Tankrabatt, Neun-Euro-Ticket und die zahlreichen weiteren Entlastungen, welche die Regierung auf den Weg gebracht hat, für alle gelten“. Die Union bekräftigte dagegen die Forderung nach einer Ausweitung des Empfängerkreises. Die Energiepauschale müsse auch Studentinnen und Studenten, Rentnerinnen und Rentnern sowie jungen Familien zugutekommen, sagte Fraktionsvize Jens Spahn (CDU) der Welt. „Tank- und Heizkosten bleiben absehbar hoch. Da sind einmalig 300 Euro so oder so nur ein Tropfen auf den heißen Stein.“

Rente und Energiepauschale: Erhöhung der Bezüge reicht nicht um Inflation auszugleichen
Auch die AfD im Bundestag ist dafür, dass Renten-Beziehende die Energiepauschale erhalten. Der sozialpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, René Springer, sagte, dass „die Rentenerhöhung nicht im Ansatz ausreicht, um den Kaufkraftverlust durch die Inflation auszugleichen.“ Er kritisierte, dass Arbeitnehmende und Hartz-4-Empfangende vom Entlastungspaket profitieren, die Rentner:innen in Deutschland „aber vollkommen vergessen werden“.
Der Linken-Abgeordnete Victor Perli forderte ebenfalls die Zahlung der Pauschale auch an Rentnerinnen und Rentner. Viele von ihnen hätten „Angst vor der nächsten Heizkostenabrechnung“, sagte er. Es sei ungerecht, dass sie die Bonuszahlung nicht bekommen sollen.
Keine Energiepauschale für Rentner:innen: Andere Entlastungsmaßnahmen gelten für alle
Die Energiepauschale von 300 Euro für einkommenspflichtige Erwerbstätige, die im September ausgezahlt werden soll, gehört zum Entlastungspaket 2022, mit dem die Regierung die steigenden Preise für Energie und andere Güter abfedern will. Weitere Maßnahmen sind ein Tankrabatt, eine Einmalzahlung für Hartz-4-Beziehende von 200 Euro, ein Sofortzuschlag für Kinder in einkommensschwachen Haushalten über 20 Euro monatlich sowie ein einmaliger Kinderbonus von 100 Euro pro Kind für alle Familien.
Entlastungspaket 2022 | |
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9-Euro-Ticket | Bundesweit gültiges Monatsticket im Regionalverkehr für 9 Euro |
Energiepauschale | 300 Euro für einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige |
Hartz-IV Bonus | Zusätzlicher Zuschuss von 200 Euro für Sozialleistungs-Empfangende |
Kinderbonus | 100 Euro pro Kind |
Tankrabatt | Energiesteuer auf Kraftstoffe gesenkt: Benzin 30 Cent und Diesel 14 Cent weniger pro Liter |
Nachbesserungen an dem Entlastungspaket für Rentnerinnen und Rentner sowie für Studierende fordert neben den Sozialverbänden unter anderem auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB). CDU-Finanzexpertin Antje Tillmann hat aber bereits verraten, wie auch Rentnerinnen und Rentner die Energiepauschale von 300 Euro bekommen können – ohne dass das Entlastungspaket angepasst werden muss. Um unter den Begriff „einkommenssteuerpflichtige Erwerbstätige“ zu fallen, braucht es nämlich keinesfalls eine Vollzeitstelle. Auch 450-Euro-Minijobber und kurzfristig (geringfügig) Beschäftigte sollen den Bonus laut Bundesarbeitsministerium bekommen. Das können auch Rentner:innen sein. (iwe/AFP)