Reibungsloser Renteneintritt: Diese Punkte sollten Sie unbedingt beachten
Bald ist die Rente da, nur der Papierkram muss noch abgearbeitet werden. Ab wann sollte die Rente beantragt werden und was ist beim Rentenbescheid zu beachten?
Frankfurt – Den Hobbys nachgehen, Urlaubsreisen buchen – Die Pläne für den Ruhestand sind schon geschmiedet, nur der Rentenbescheid liegt noch nicht im Briefkasten. Wer pünktlich zum Ruhestand sein Geld bekommen möchte, muss einiges beachten.
Der Rentenbescheid wird nicht automatisch zugeschickt, sondern muss beantragt werden. Zuständig ist die Deutsche Rentenversicherung (DRV). Damit das Geld pünktlich zum Ruhestand auf dem Konto landet, sollte der Rentenantrag laut DRV etwa drei Monate vor Renteneintritt gestellt werden. Die DRV schickt dann den Rentenbescheid zu. Darin wird beschrieben, wie hoch die gesetzliche Rente im Monat sein wird, ab wann die Zahlungen beginnen und welche Zeiten berücksichtigt wurden, berichtet Stiftung Warentest. Doch was wird für einen entsprechenden Antrag benötigt?
- Das brauchen Sie für einen Rentenantrag:
- Ihre Rentenversicherungsnummer.
- Ein Ausweisdokument wie Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde.
- Ihre Kontonummer beziehungsweise die IBAN.
- Die Chipkarte der Krankenkasse.
- Ihre Steueridentifaktionsnummer.
- Beziehende von Sozialleistungen müssen die Anschrift und das Aktenzeichen der zahlenden Stelle (zum Beispiel Agentur für Arbeit, Krankenkasse) nachweisen.
- Geburtsurkunden der Kinder als bestätigte Kopie, auch für Väter wichtig.
- Nachweise über Ausbildungen.
- Noch fehlende Versicherungsunterlagen wie Nachweise über Arbeitslosigkeit und Krankheit.
- Für Beamte: Festsetzungsblatt der Versorgungsdienststelle. (Quelle: Broschüre „Ihr Rentenantrag - so geht‘s“ von der DRV)
2022 gibt es für Seniorinnen und Senioren in Deutschland mehr Geld. Die Bundesregierung hat eine Rentenerhöhung angekündigt.
Rente: Welche Angaben auf dem Rentenbescheid überprüft werden sollten
Der Antrag kann bei der Deutschen Rentenversicherung entweder online ausgefüllt werden oder in einem Beratungsgespräch vor Ort bei der DRV aufgenommen werden. Der Antrag kann auch über die Homepage der DRV heruntergeladen und ausgedruckt werden. Wichtig beim Einreichen des Rentenantrages: Das Eingangsdatum des ersten Schreibens gilt als Rentenantrags-Datum. Das kann laut der DRV den Rentenbeginn beeinflussen. Ist der Bescheid da, sollten die Angaben geprüft werden, rät Stiftung Warentest.

Bei der gesetzlichen Rente kann schnell etwas schieflaufen, denn die Berechnung beruht auf vielen Angaben. Gegen Rentenbescheide kann aber Widerspruch eingelegt werden. 2020 seien laut Stiftung Warentest 1,71 Millionen Bescheide ausgestellt worden, bei 148.000 wurde Widerspruch eingelegt. Davon seien etwa 40.000 zugunsten der Antragsstellenden geklärt worden. Deshalb sei es wichtig, folgende Angaben nochmal auf Vollständigkeit zu prüfen:
- Fehlende Zeiten von Arbeitslosigkeit oder Krankheit.
- Fachschul- oder Berufsausbildungszeiten, Nebenjobs während des Studiums.
- Freiwillige Beiträge bei Selbstständigkeit.
- Gab es Zahlendreher bei Beitrags- und Einkommenszahlungen?
- Daten des Versorgungsausgleichs nach einer Scheidung.
- Korrekter Umrechnungsfaktor bei mehrmaligem Umzug zwischen den neuen und alten Bundesländern.
- Fehlen Berechnungen des DRV (sie können nachträglich angefordert werden)?
Wer Hilfe beim Ausfüllen des Rentenantrages braucht, kann sich auch bei der DRV kostenlos beraten lassen. Nach Paragraf 14 SGB I ist die Deutsche Rentenversicherung sogar dazu gesetzlich verpflichtet. Die DRV hat außerdem ehrenamtliche Versichertenberater und -älteste, die beim Ausfüllen von Formularen helfen. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, sich von freiberuflichen Rentenberater:innen Hilfe zu holen. Beim Bundesverband der Rentenberater gibt es eine Übersicht, wo eine Beratung möglich ist – dafür wird allerdings ein Honorar fällig.
Was bei der Rente zu beachten ist: Ab welchem Alter ist ein Renteneintritt möglich?
Der Vertrauensschutz stellt laut DRV sicher, dass sich Gesetzes-Änderungen nicht rückwirkend auf die Regelaltersrente auswirken. Der Eintritt in die Rente wird stufenweise von 65 auf 67 Jahre angehoben, aber wer kann schon mit 65 Jahren in die Rente gehen?
- Wer vor 1955 geboren wurde und vor 2007 eine Vereinbarung mit dem Arbeitgebenden zur Altersteilzeit nach dem Altersteilzeitgesetz getroffen hat.
- Wer vor 1964 geboren ist und Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmende des Bergbaus bekommen hat. (Quelle: DRV)
Ein vorzeitiger Eintritt in die Regelaltersrente ist nicht möglich, auch nicht mit Abzügen. Wer schon während seines Berufslebens wissen möchte, wie hoch die Rente später sein wird oder wer prüfen will, ob eine zusätzliche Absicherung durch eine private Altersversorgung nötig ist, kann das mit einem Blick in seine Renteninformation tun. Wie viel muss man eigentlich verdienen, um auch im Alter gut versorgt zu sein? Die gesetzliche Rente kann mit einer einfachen Formel berechnet werden.
In dem Schreiben ist der jeweils aktuelle Stand der erworbenen Rentenansprüche dargelegt. Dieses wird von der DRV automatisch einmal im Jahr an alle Menschen verschickt, die mindestens 27 Jahre alt sind und mindestens seit fünf Jahren Rentenbeiträge zahlen. Wichtig: Menschen über 55 Jahren bekommen statt der Renteninformation alle drei Jahre eine ausführlichere Auskunft über ihre Rente zugeschickt. Darin sind neben dem Versicherungsverlauf auch Informationen zu den Altersrenten, zur Erwerbsminderungsrente sowie zur Hinterbliebenenrente angegeben. Per Antrag ist es möglich, diese Rentenauskunft auch schon vor Erreichen des 55. Lebensjahres zu erhalten. Doch an was sollte noch vor der Rente gedacht werden? Das Magazin Capital hat einige Tipps:
- Die eigenen Ausgaben prüfen: Reicht die künftige Rente auch im Alter zum Leben und für die Miete? Gibt es zum Beispiel noch einen offenen Kredit, der abbezahlt werden muss, kann eine niedrigere monatliche Rate bei der Bank vereinbart werden.
- Vermögensanlagen prüfen: Je näher der Renteneintritt kommt, desto weniger Risiken sollte man bei Anlagen eingehen. Volatile Produkte wie Aktion sollten in guten Börsenphasen verkauft werden und das Geld dann sicher anlegen, zum Beispiel in Staatsanleihen, raten Vermögensberater.
- Über das Erbe nachdenken: Zwar gibt es die gesetzliche Erbfolge, jedoch kann auch ein Testament aufgesetzt werden. Dies regelt, wer was bekommt. Wichtig: Ein Testament muss entweder selbst geschrieben und unterschrieben oder vom Notar beglaubigt sein. Den nahestehenden Verwandten wie Kindern und Ehepartner:innen steht aber ohnehin ein Pflichtteil zu. (Quelle: capital.de)
Tipps für den Ruhestand: Wer kann schon mit 63 Jahren in Rente gehen?
Wer lange genug gearbeitet hat und Beiträge gezahlt hat, kann auch mit 63 Jahren schon in Frührente gehen. Aber lohnt sich das auch? Nach 45 Jahren Versicherungszeit ist ein früherer Renteneintritt grundsätzlich möglich. Menschen, die vor 1953 geboren wurden, können ohne Abschläge mit 63 Jahren ihren Ruhestand genießen. Da allerdings das Rentenalter schrittweise angehoben wird, gilt das nicht mehr für diejenigen, die zwischen 1953 und 1963 geboren sind. Wer auch in der Rente genug Geld haben möchte, kann auch bei den Steuern sparen.
Wer nach 35 Jahren im Beruf in die Rente gehen möchte, kann das ab 63 Jahren vorzeitig tun. Allerdings wird hier ein Abzug von 14,4 Prozent fällig. Außerdem werden pro Monat, in dem man vorzeitig in Rente geht, 0,3 Prozent abgezogen – dieser Abschlag bleibt laut Angaben des DRV dauerhaft bestehen. Auch schwerbehinderte Menschen können früher in Rente gehen, allerdings auch nur mit Abzügen. (Natascha Terjung)