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Finanzen im Alter
Rente: Erhöhung und Eintrittsalter – Das ändert sich im neuen Jahr
VonSophia Lotherschließen
Ab 2022 treten bei der Rente in Deutschland mehrere Änderungen in Kraft. Was sich für Rentnerinnen und Rentner ändert.
Frankfurt – Die Geburtenraten in Deutschland sind niedrig, während immer mehr Menschen in Rente gehen – ist die staatliche Altersvorsorge angesichts dessen überhaupt noch gesichert? Die Rente in Deutschland gehört zu den wohl brisantesten politischen Themen. Neben der Corona-Pandemie und der Klimakrise zeigen Umfragen immer wieder deutlich, dass die Sicherung der Altersvorsorge vielen Menschen keine Ruhe lässt.
Im Zuge der neuen Bundesregierung stehen auch einige Neuerungen bei der Rente an. Neben einer Erhöhung stehen darüber hinaus im Jahr 2022 auch weitere Änderungen in den Startlöchern. Ein Überblick, worauf sich Rentnerinnen und Rentner nun einstellen müssen.
Rentenerhöhung steht 2022 an: Wer von der Steigerung profitiert
Im Juli 2022 ist es so weit. Die Renten in Deutschland sollen steigen. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) erklärte gegenüber der dpa, dass es eine „kräftige Rentenerhöhung geben“ werde. Grund dafür ist eine Änderung der Rentenformel. Doch eine Erhöhung der Rente könnte geringer ausfallen, als es sich viele erhoffen.
Rechtzeitig vor der anstehenden Renten-Anpassung am 1. Juli wird die Reaktivierung der Wirkung des Nachholfaktors auf den Weg gebracht. Mit dieser bereits angekündigten Änderung der Berechnung soll die Rentenerhöhung dieses Jahr etwas kleiner ausfallen als ursprünglich vorhergesagt. Den Nachholfaktor bezeichnete Hubertus Heil als Ausgleich dafür, „dass es im Jahr 2021 trotz Corona-Einbruch keine Rentenkürzung gab“. Denn eine Rentengarantie hatte im Jahr 2021 für eine Nullrunde gesorgt. Weiterhin werde sich die Rente an der Lohnentwicklung orientieren. Doch wie hoch wird die Erhöhung ausfallen? Der Minister rechnet mit einer „Steigerung über vier Prozent“.
Rente in Deutschland: Das ändert sich im Jahr 2022
Auch beim Renteneintritt stehen im Jahr 2022 wieder Änderungen an. Schrittweise steigt die Altersgrenze für den Eintritt in den Ruhestand. Auch in diesem Jahr erhöht sie sich um einen weiteren Monat. Versicherte, die im Jahr 1957 geboren sind, steigt die Regelaltersgrenze auf 65 Jahren und elf Monate.
Auch im Hinblick auf die Frührente gibt es eine Anhebung. In der abschlagsfreien „Rente ab 63“ für besonders langjährig Versicherte steigt die Grenze für 1959 Geborene auf 64 Jahre und zwei Monate.
| Geburtsjahr | Renteneintrittsalter | Renteneintritt ab |
|---|---|---|
| 1956 | 65 Jahre und 10 Monate | 2021 |
| 1957 | 65 Jahre und 11 Monate | 2022 |
| 1958 | 66 Jahre | 2024 |
| 1959 | 66 Jahre und 2 Monate | 2025 |
| 1960 | 66 Jahre und 4 Monate | 2026 |
| 1961 | 66 Jahre und 6 Monate | 2027 |
| 1962 | 66 Jahre und 8 Monate | 2028 |
| 1963 | 66 Jahre und 10 Monate | 2029 |
| ab 1964 | 67 Jahre | 2031 |
Änderung bei der Rente: Die Grenze für zusätzliche Verdienste in der Frührente
Angesichts der Pandemie haben mehrere Fachleute inzwischen auch einen späteren Eintritt in die Rente gefordert. So brachten beispielsweise Wirtschaftsinstitute eine Anhebung des Renteneintrittsalters auf 69 Jahre ins Gespräch.
Eine positive Änderung hält die Corona-Krise für Rentnerinnen und Rentner jedoch ebenfalls bereit. Die Grenze für zusätzliche Verdienste für Altersrenten vor Erreichung der Rentenaltersgrenze wird um ein Jahr verlängert. Das war auch bereits im Vorjahr der Fall und wird beibehalten. So beträgt die Hinzuverdienstgrenze weiterhin 46.060 Euro. Vor der Pandemie betrug diese Grenze für Frührentnerinnen und Frührentner lediglich 6300 Euro.
Höhere Besteuerung der Rente im Jahr 2022: Wer ist betroffen?
Keine Änderung ist bei den Rentenbeiträgen vorgesehen, wie die Deutsche Rentenversicherung erklärt. Ab dem 1. Januar 2022 liegt der Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung weiterhin bei 18,6 Prozent innerhalb der allgemeinen Rentenversicherung.
Auch bei der Versteuerung der Rente wird sich etwas ändern. Seniorinnen und Senioren, die im Jahr 2022 in den Ruhestand gehen, müssen einen höheren Anteil ihrer Renten versteuern. Laut der Deutschen Rentenversicherung steigt der steuerpflichtige Anteil von 81 auf nun 82 Prozent. Der festgesetzte steuerfreie Rentenbetrag bei Bestandsrenten bleibt bestehen.
Bei der Beitragsbemessungsgrenze stehen ebenfalls Neuerungen an. In den neuen Bundesländern steigt diese Bemessungsgrenze innerhalb der Rentenversicherung auf 6750 Euro. In den alten Bundesländern fällt diese Grenze auf monatlich 7050 Euro. (slo)
