Geld-Änderungen im Jahr 2023: Wer weniger bezahlen muss
Im neuen Jahr 2023 kommen Änderungen und Entlastungen auf die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland zu. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick.
Frankfurt – Corona-Pandemie, Energiekrise und Ukraine-Krieg haben das Jahr 2022 geprägt. Wie jedes Jahr bringt auch der kommende Jahreswechsel einige wichtige Änderungen in Deutschland auf den Plan. So ersetzt das Bürgergeld künftig Hartz IV, Wohn- und Kindergeld werden erhöht, die Strom- und Gaspreisbremse greift und der Nachfolger des 9-Euro-Tickets steht bereits in den Startlöchern.
Die wichtigsten neuen Gesetze, Regelungen und Änderungen, die Bürgerinnen und Bürger im Geldbeutel merken, haben wir nachfolgend zusammengestellt.

Geld-Änderungen: So sieht es 2023 mit Arbeit, Lohn und Steuer aus
Welche wichtigen Änderungen im Bereich Arbeit, Lohn und Steuer, ab 1. Januar 2023 zu erwarten sind, hat der Finanzdienstleister MLP nachfolgend zusammengefasst:
- Bürgergeld statt Hartz IV: Mit dem Start des Bürgergelds erhalten Millionen Bedürftige ab 1. Januar deutlich höhere Bezüge. Ende November nahm die Ampel-Koalition die letzten Hürden. Angesichts der hohen Inflation steigen die Bezüge in der Grundsicherung um mehr als 50 Euro. Große Teile der Reform treten erst zum 1. Juli in Kraft. Die Jobcenter sollen sich dann stärker um Arbeitslose kümmern.
- Anhebung der Homeoffice-Pauschale: Diese wird 2023 fortgeführt und sogar erhöht: Ab dem 1. Januar 2023 steigt der Gesamtbetrag fürs Arbeiten im Homeoffice, der steuerlich geltend gemacht werden kann, auf maximal 1000 Euro (bisher: 600 Euro). Somit können pro Jahr 200 Home Office-Tage von der Steuer abgesetzt werden. Das Besondere: Die Pauschale kann auch dann in Anspruch genommen werden, wenn kein separates Arbeitszimmer zur Verfügung steht.
- Höherer Grundfreibetrag: Der steuerfreie Grundfreibetrag steigt von 10.347 Euro im Jahr 2022 auf 10.908 Euro im Jahr 2023. Paare können den doppelten Betrag ansetzen. Nur wer im kommenden Jahr ein höheres Einkommen hat, muss überhaupt Einkommensteuern bezahlen.
- Entlastung für Geringverdiener: Zum 1. Januar 2023 steigt die Midi-Job-Grenze deutlich an. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen dann erst ab einem Einkommen von monatlich 2000 Euro volle Sozialbeiträge zahlen. Zum 1. Oktober 2022 war die Grenze bereits von 1300 auf 1600 Euro gestiegen.
Wohn- und Kindergeld wird 2023 erhöht
Das Wohngeld soll sich ab 2023 spürbar erhöhen - und zwar um 190 Euro. Damit beläuft es sich ab kommenden Jahr auf rund 370 Euro monatlich. Die Erhöhung ist Teil der Wohngeldreform der Bundesregierung und soll einkommensschwache Mieter:innen unterstützen.
2023 steigt auch das Kindergeld. Für die ersten drei Kinder erhalten Familien dann jeweils 250 Euro monatlich (zuvor 219 Euro für das erste und zweite Kind, 225 Euro für das dritte Kind). Ab dem vierten Kind gibt es pro Monat weiterhin 250 Euro.
Geld-Änderungen 2023: Kranken- und Pflegeversicherung werden angepasst
Die Pandemie hat es gezeigt: Die Gesundheit ist wichtig – und teuer. Wie MLP informiert, steigen 2023 im Rahmen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes auch die gesetzlichen Krankenkassenbeiträge. Der Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung (PKV) soll erschwert werden: Künftig ist das ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von 66.600 Euro möglich. Im Jahr 2022 lag diese Schwelle bei 64.350 Euro.
Auch der befristete Corona-Zuschlag in der Pflegeversicherung endet. In der PKV entfällt zum Januar der zeitlich befristete Zuschlag zur Finanzierung der coronabedingten Mehrkosten in Höhe von 7,30 Euro für Personen mit Beihilfeanspruch und 3,40 Euro für alle anderen Personen, die einen Beitrag in der Pflegepflichtversicherung bezahlen.
Geld-Änderungen im Jahr 2023: Finanzielles Zubrot neben der Rente
Rentnerinnen und Rentner dürfen ab 1. Januar 2023 wahrscheinlich unbegrenzt neben der Altersrente hinzuverdienen. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung des 8. SGB IV Änderungsgesetzes ist bereits veröffentlicht und muss nur noch von Bundestag und -rat bestätigt werden.
Folgendes sieht die Reform vor:
- Altersrentner:innen und Frührentner:innen: Ab 2023 fallen die Hinzuverdienstgrenzen voraussichtlich komplett weg.
- Erwerbsminderungsrentner:innen: Bei Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung soll ab 1. Januar 2023 eine Hinzuverdienstgrenze von 17.823,75 Euro brutto jährlich gelten (monatlich 1485,31 Euro). Bisher lag die diese Grenze bei 6300 Euro brutto jährlich.
- Bei Renten-Bezieher:innen wegen teilweiser Erwerbsminderung beträgt die geplante Hinzuverdienstgrenze 35.647,50 Euro brutto jährlich. Wenn das Einkommen vor Eintritt der Erwerbsminderung sehr hoch war, kann sogar eine höhere Hinzuverdienstgrenze gelten.
Auch hinsichtlich der betrieblichen Vorsorge wird es Änderungen geben. Der steuerliche Förderbetrag für Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) erhöht sich im neuen Jahr: von 564 auf 584 Euro. Außerdem steigt der sozialversicherungsfreie Beitrag von 282 auf 292 Euro monatlich. Davon nicht betroffen sind pauschalbesteuerte Direktversicherungen und Pensionskassen.
Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) sind beitragspflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Seit 2020 gibt es aber einen Freibetrag, bis zu dessen Grenze die Krankenkassenbeiträge entfallen. Dieser erhöht sich im kommenden Jahr von monatlich 164,50 auf 169,75 Euro. Pflichtversicherte Rentner:innen zahlen nur Beiträge auf Leistungen, die diesen Freibetrag überschreiten. Sie sparen also ein paar Euro Krankenkassenbeiträge. Gleiches gilt für die Freigrenze der Pflegeversicherung. Dieser steigt ebenfalls auf 169,75 Euro monatlich. Wird diese Grenze überschritten, ist die gesamte Leistung beitragspflichtig. Für freiwillig versicherte Personen gelten die aufgeführten Erleichterungen jedoch nicht.
Geld-Änderungen 2023: Im neuen Jahr kommt die Strom- und Gaspreisbremsen
Die Stromkosten sollen insgesamt durch die Strompreisbremse sinken. Für private Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen werden die Kosten daher bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt.
Die Gaspreisbremse soll spätestens von März 2023 bis April 2024 gelten. Bei Haushalten und kleinen und mittleren Firmen werden 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs bei Erdgas auf 12 Cent je Kilowattstunde, bei Fernwärme auf 9,5 Cent je Kilowattstunde gedeckelt. Für die übrigen 20 Prozent muss der mit dem Energielieferanten vertraglich vereinbarte Preis bezahlt werden.
Im Dezember traten bereits die Entlastungen wie die Energiepauschale für Rentner:innen sowie der Gas-Abschlag in Kraft.
Änderungen auch auf den Straßen und Schienen: Das gilt 2023 fürs Autofahren und im ÖPNV
Die Deutsche Bahn will ihre Passagiere 2023 schneller ans Ziel bringen – zumindest auf einigen Strecken. Laut dem neuen Fernverkehrsplan 2023 gibt es nun zweimal pro Stunde eine ICE-Verbindung zwischen Köln und München, zudem auch zwischen Stuttgart und München. Und: Mit dem 49-Euro-Ticket soll es 2023 ein Nachfolger für das Neun-Euro-Ticket geben. Wann, ist aber noch unklar. Stand jetzt wohl im März oder April.
Auch bei der Kfz-Versicherung kommen Änderungen auf Autofahrer:innen zu: Die Typenklasse bestimmt, ob 2023 mehr oder weniger als bisher in die Kfz-Versicherung einbezahlt werden muss. Der ADAC geht davon aus, dass 13 Millionen Autofahrer:innen in eine neue Einstufung eingeteilt werden, 8,1 Millionen davon werden zukünftig mehr Versicherungsbeiträge bezahlen müssen.
Ab 1. Januar 2023 bekommen Käufer von Plug-in-Hybridfahrzeugen keine Förderung mehr durch den Bund. Auch die Förderungshöhe für reine Elektro-Autos sinkt ab 2023. (Vivian Werg)