Pläne aus Brüssel werden nun konkret: Das ist der neue EU-Behindertenausweis
Behindertenausweise werden zwischen den EU-Ländern nicht immer anerkannt. Das kann für Betroffene ein echtes Problem werden. Dies soll sich noch 2023 ändern: Der EU-weite Behindertenausweis kommt.
Brüssel – Wer eine Behinderung hat, besitzt in der Regel auch einen Ausweis, der die Behinderung und den Grad der Behinderung nachweist. Der ist auch wichtig – denn nicht allen behinderten Menschen kann man ihre Behinderung an der Nasenspitze ablesen, dennoch sind sie auf Unterstützung angewiesen. Beim Reisen ist es leider immer wieder ein Problem, dass diese Unterstützung im Ausland nicht gewährt werden kann, da der Behindertenausweis nicht anerkannt wird. In der EU wird deshalb seit längerem an einer Lösung gearbeitet, die bis Ende des Jahres stehen soll: der EU-Behindertenausweis.
Pilotstudie empfiehlt Einführung des Behindertenausweises
Die Einführung des EU-Behindertenausweises ist nur einer von mehreren Schritten, die Teil der „Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030“ ist. In Brüssel hatte man sich verpflichtet, bis Ende 2023 einen Plan für den Behindertenausweis vorzustellen. Noch bis zum 5. Mai 2023 gibt es eine öffentliche Konsultation, mittels der EU-Bürger und -Bürgerinnen ihre Meinung zum Vorhaben abgeben dürfen. Die Auswertung der Konsultation wird dann in den Gesetzesentwurf einfließen.
Seit 2011 gibt es für Menschen mit Behinderung den blauen Parkausweis, der in der gesamten EU anerkannt wird. Auf den EU-Parkausweis wird nun mit dem Behindertenausweis aufgebaut.

Zwischen 2014 und 2020 hat es eine Pilotstudie in acht Ländern gegeben, die den EU-Behindertenausweis getestet haben. Nach dem erfolgreichen Test soll das System auf die ganze EU ausgeweitet werden. Damit können behinderte Menschen künftig auch im EU-Ausland von Vergünstigungen bei Freizeitangeboten, im öffentlichen Nahverkehr oder auf Unterstützungsleistungen zählen, die ihnen im eigenen Land gewährt würden. Ziel der EU ist zum einen die Teilhabe behinderter Menschen am öffentlichen Leben zu fördern, aber auch den Tourismus zu unterstützen.
EU-Behindertenausweis: So soll er funktionieren
Wie soll der EU-Behindertenausweis also funktionieren? Dazu gibt es noch keine festen Details, nur Empfehlungen, die sich aus der Pilotstudie ableiten:
- Der Ausweis soll online beantragbar sein.
- Der Ausweis soll vor allem in vier Sektoren gültig sein: im Verkehr, in Kultur- und Freizeiteinrichtungen und im Sport. Dort sollen Menschen mit Behinderungen also Vergünstigungen oder andere Vorzugsleistungen erhalten.
- Der Ausweis wird nicht dazu dienen, Sozialleistungen oder Renten in Anspruch nehmen zu können. Das regeln weiterhin die einzelnen Mitgliedsstaaten.
- Der Ausweis soll dazu dienen, dass die Behinderung grenzüberschreitend anerkannt wird.
Mit der Einführung des EU-Behindertenausweises würden die nationalen Ausweise nicht ersetzt werden. Vielmehr soll der Ausweis eine Ergänzung für Personen sein, die ins EU-Ausland reisen oder dort leben wollen.
Der Ausweis soll für behinderte Menschen kostenlos sein und im Kreditkartenformat ausgestellt werden. Auf der Karte würden dann Foto, Name, Geburtsdatum, Ausstellungsland und Ablaufdatum des Ausweises stehen.