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Habecks Heiz-Gesetz: „Eigentum erst nach der Wende“ - Erste Länder fordern Sonder-Regel für Ostdeutsche

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Von: Amy Walker

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Die Ampel-Pläne zum Heizungstausch bleiben umstritten. Auch der Bundesrat hat zahlreiche Änderungswünsche. Ein Ausschuss wünscht sich insbesondere für Ostdeutsche mehr Zeit.

Berlin – Das Gebäudeenergiegesetz der Ampel-Koalition erhitzt weiterhin die Gemüter. Am Freitag (12. Mai) muss das Gesetz durch den Bundesrat, in Vorbereitung darauf sickern nun die Änderungswünsche der Länder durch. Es gibt viele Punkte, auf die die Minister und Ministerinnen in den Ausschüssen eingegangen sind. Doch in einem Ausschuss, dem für Wohnungsbau, gibt es mit Blick auf die Eigentümerinnen und Eigentümer in den neuen Bundesländern sehr weitreichende Vorstellungen. Das CDU-geführte Gremium fordert: Verlängerte Fristen für Ostdeutsche.

Eigentümer in Ostdeutschland haben weniger Eigentum

Im Kern geht es um folgende Einwände. Im aktuellen GEG sowie in der geplanten Novelle gibt es für Eigentümer:innen, die vor oder am 1. Februar 2002 ihr Eigentum selbst genutzt haben, eine Sonderregel. Diese Personen sind von Pflicht zum Heizungstausch nicht betroffen. Sobald jedoch das Wohngebäude den Eigentümer oder die Eigentümerin wechselt, muss sich dieser gegebenenfalls um eine neue Heizung kümmern, die den neuen Regeln entspricht.

Aus Sicht des Umweltausschusses benachteiligt das Gesetz vor allem Ostdeutsche. „In Ostdeutschland hat die Bildung privaten Wohneigentums in Größenordnungen erst nach diesem Zeitpunkt [nach 2002, Anm. d. Red.] erfolgen können, weil die Bildung ausreichenden Eigenkapitals häufig erst nach der Wende möglich wurde“, so der Ausschuss. „Zudem haben in vielen Gemeinden die Anlaufprozesse nach 1990 wie ungeklärte Eigentumsverhältnisse zu erheblichen Zeitverzügen geführt, bevor überhaupt gebaut und damit Wohneigentum geschaffen werden konnte.“

Eine Luftwärmepumpe hängt bei Schnee und Eis an einer Hauswand in einem neu entstehenden Einfamilienhausgebiet.
Eine Luftwärmepumpe hängt bei Schnee und Eis an einer Hauswand in einem neu entstehenden Einfamilienhausgebiet. © Jan Woitas/dpa

Tatsächlich ist die Eigentumsquote in Ostdeutschland niedriger ist als im Westen. 2018 hatten in den neuen Bundesländern 36,4 Prozent eine eigene Immobilie, im Westen waren es dagegen 44,9 Prozent. Zwischen 1993 und 2003 ist die Eigentumsquote im Osten von 18,9 Prozent auf 33,7 Prozent angestiegen.

Um diese ungleichen Verhältnisse aufzufangen, schlagen die Länder zumindest für den Osten eine „Übergangsregelung“ von zehn Jahren vor. Heißt konkret: In Ostdeutschland sollten Eigentümer:innen, die am oder vor dem 1. Februar 2012 ihr Eigentum selbst genutzt haben, vom Heizungstausch befreit werden. Die Austauschpflicht beträfe nur noch Personen, die nach 2012 das Gebäude gekauft oder geerbt haben.

Ministerium bestätigt Vorschlag – er könnte aber auch für ganz Deutschland gelten

Gegenüber Ippen.Media bestätigte das Brandenburger Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung die Idee aus dem Ausschuss. Der CDU-Minister Guido Beermann aus Brandenburg ist Vorsitzender des Wohnungsbauausschusses im Bundesrat. Zugleich stellte das Ministerium aber klar, dass „diese Regelung nicht nur für die ostdeutschen Länder gelten soll.“ Man habe nur auf die besonderen Umstände im Osten hingewiesen. Im Vorschlag der Länder steht aber, dass diese Regelung „zumindest für Ostdeutschland“ gelten sollte.

Am Freitag (12. Mai) wird der Bundesrat über das GEG beraten und möglicherweise Änderungen mit der Regierung aushandeln. Zu den Änderungsvorschlägen gehören auch die Ausnahmen für ostdeutsche Eigentümer:innen.

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