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Neue Regeln für Pkw und Züge

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Von: Thorsten Knuf

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Hände weg vom Steuer: Ein Mitarbeiter von Bosch bei einer Fahrt auf der Autobahn 81.
Hände weg vom Steuer: Ein Mitarbeiter von Bosch bei einer Fahrt auf der Autobahn 81. © dpa

Bundestag verabschiedet Gesetze zum autonomen Fahren, Carsharing und dem Zugverkehr. Was die Regeln für die Bürger bedeuten.

Das Verkehrswesen befindet sich weltweit im Umbruch – und das ruft auch den Gesetzgeber hierzulande auf den Plan. Am Donnerstag hat der Bundestag zwei Gesetze verabschiedet, die die Mobilität der Zukunft regeln sollen. Eines davon befasst sich mit dem autonomen Fahren, also dem Einsatz von Computern beim Steuern eines Autos. Das andere dient dazu, die Geschäftsmodelle von Carsharing-Anbietern zu fördern und so das Teilen von Autos in den Städten attraktiver zu machen. Außerdem will der Bundestag erreichen, dass Güterzüge in Zukunft weniger Lärm verursachen. Ein Überblick.

Autonomes Fahren: Noch ist es nicht so weit, dass Computer die Autos sicher lenken und die Insassen inklusive des Fahrers es sich während der gesamten Reise gemütlich machen können. Doch schon jetzt unterstützt die Elektronik Autofahrer zum Beispiel beim Einparken oder beim Bremsen in Notsituationen. In nicht allzu ferner Zukunft wird sie auch beim Fahren auf offener Strecke eine größere Rolle spielen.

Dafür soll das neue Gesetz aus dem Haus von Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) die rechtliche Grundlage schaffen. Es regelt, dass der Fahrer dem technischen System in bestimmten Situationen die Kontrolle über das Fahrzeug übertragen kann. „In der Zukunft darf der Computer ans Steuer“, sagt Dobrindt. Der Fahrer muss aber jederzeit in der Lage sein, wieder selbst die Kontrolle zu übernehmen – und zwar dann, wenn ihn das System dazu auffordert oder wenn er dies selbst aufgrund der Verkehrssituation für notwendig hält. Der Fahrer bleibt im rechtlichen Sinne Fahrzeugführer und muss im Zweifelsfall auch haften. Ist eine Computerfunktion nur für die Autobahn gedacht, darf sie auch nur dort eingesetzt werden. Rechner an Bord sollen künftig aufzeichnen, wann der Computer und wann der Fahrer lenkt.

Carsharing: Vor einigen Jahren galt das Teilen von Autos in den Städten noch als Nischen-Phänomen. Mittlerweile ist das Carsharing weit verbreitet. Das schont die Umwelt, viele Nutzer sparen auf diese Weise überdies Geld, außerdem entfällt oft die lästige Parkplatzsuche. Der Gesetzgeber will dem Carsharing jetzt einen weiteren Schub verleihen: Länder und Kommunen sollen per Verordnung Carsharing-Fahrzeuge und -Anbieter mit besonderen Privilegien ausstatten können. Sie können sie künftig beispielsweise leichter von Parkgebühren befreien oder spezielle Parkplätze im öffentlichen Straßenraum vorhalten. Geplant ist darüberhinaus eine spezielle Kennzeichnung von Carsharing-Fahrzeugen, so dass für jedermann ersichtlich ist, bei welchen Fahrzeugen diese Sonderrechte greifen. Erstmals überhaupt gibt es eine genaue gesetzliche Definition, was unter Carsharing denn eigentlich zu verstehen ist – damit es im Verkehr nicht zu Streit und Missverständnissen kommt.

Flüsterzüge: Der Gütertransport auf der Schiene ist umwelt- und klimafreundlich – aber leise ist er in der Regel nicht. Viele Güter werden nachts transportiert, was den Anrainern der Bahnstrecken oft den Schlaf raubt. Dem soll jetzt mit neuen Lärmschutz-Vorschriften begegnet werden: Mit Beginn des Netzfahrplans 2020/21 wird der Einsatz von lauten Güterwagen auf dem deutschen Schienennetz verboten. Die Bahngesellschaften müssen für ihre Züge dann leisere Wagen verwenden, die die einschlägigen EU-Immissionsvorschriften erfüllen.

Nach Darstellung der Bundesregierung ist eine wesentliche Ursache für Güterzug-Lärm die Ausrüstung der Wagen mit Grauguss-Bremssohlen. Der Ersatz durch Bremssohlen aus anderen Materialien könne den Lärm deutlich mindern. Die bahnfreundliche Allianz pro Schiene lobte den Gesetzentwurf. Dieser sei „überfällig“, sagte Geschäftsführer Dirk Flege. „Die Allianz pro Schiene engagiert sich seit Jahren für die vollständige Lärmsanierung der Güterwagenflotte und unterstützt das Ziel, den Schienenlärm in Deutschland bis 2020 zu halbieren.“

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