Nach monatelangem Bürokratie-Wahnsinn: Erste Studierende bekommen 200 Euro
Nach langem Warten können sich die ersten Studierenden auf die 200 Euro Energiepreispauschale freuen. Nach sechs Monaten voller Diskussionen endet eine Testphase erfolgreich.
Berlin – Sechs Monate nach Ankündigung ist es endlich so weit: Die 200-Euro-Energiepreispauschale für Studierende und Fachschüler kommt bei den ersten Betroffenen an. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur aus dem Bundesbildungsministeriumund dem Digitalministerium in Sachsen-Anhalt. „Die ersten Antragsteller werden die Einmalzahlung in Kürze auf ihrem Konto haben“, erläuterte Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) der dpa.

Eine Testphase der entsprechenden Online-Antragsplattform mit Hoch- und Fachschulen in mehreren Bundesländern ist den Angaben zufolge erfolgreich verlaufen. „Die Testphase ist technisch geglückt“, sagte Sachsen-Anhalts Digitalministerin Lydia Hüskens (FDP). Etwa 12.800 Antragsteller hätten ihre Bewilligungsbescheide erhalten. An diesem Freitag werde der Bund die Auszahlungen anweisen. Für alle, die nicht an der Testphase teilnehmen durften, wird das Portal zur Beantragung am 15. März freigeschaltet.
In 3 Minuten ist die Energiepreispauschale beantragt
Sachsen-Anhalt war beim Aufbau des digitalen Bafögs federführend. Deswegen betrauten Bund und Länder das Land auch mit dem Aufbau der Antragsplattform für die Energiepreispauschale. Das Ergebnis: einmalzahlung200.de. Seit vergangener Woche konnten Studierende und Fachschüler mehrerer Bildungseinrichtungen das Geld im Rahmen eines Tests beantragen.
„Die Pilotphase zeigt, dass die gemeinsame Antragsplattform reibungslos funktioniert und die Einmalzahlung schnell und einfach beantragt werden kann“, sagte Misterin Stark-Watzinger. Den Angaben zufolge lag der durchschnittliche Aufwand zur Beantragung der 200 Euro bei etwa drei Minuten. Beide Politikerinnen gehen nach eigenen Angaben davon aus, dass wie geplant ab kommendem Mittwoch die Antragsplattform allen etwa 3,5 Millionen Betroffenen offen stehen wird. Über die Details zur Anmeldung und Beantragung werden sie in der Regel von ihren Bildungseinrichtungen informiert.
200 Euro für Studierende wurde im September 2022 angekündigt
Anspruch auf das Geld haben alle, die am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule eingeschrieben oder zu diesem Zeitpunkt in einer Fachschulausbildung waren. Voraussetzung ist ein Wohnsitz oder „gewöhnlicher Aufenthalt“ in Deutschland zu diesem Stichtag. An Fachschulen werden beispielsweise Erzieher ausgebildet, Techniker oder Betriebswirte. Auch Teilzeitstudierende, Teilnehmer an einem dualen Studium, ausländische Studierende und diejenigen, die zurzeit ein Urlaubssemester machen, sollen von der Zahlung profitieren. Die Energiepreispauschale soll weder besteuert noch bei etwaigen Sozialleistungen angerechnet werden.
Die Sonderzahlung hatte die Ampel-Koalition schon im vergangenen September vereinbart. Die praktische Umsetzung gestaltete sich aber schwierig und zog sich über ein halbes Jahr hin. Eine schnelle Überweisung der 200 Euro wurde unter anderem dadurch ausgebremst, dass die Kontodaten aller betroffenen Studierenden und Fachschüler nicht zentral vorlagen.
Energiepreispauschale: Datenschutz-Debatten verlangsamten die Auszahlung
Bund und Länder gerieten bei dem Versuch, eine Antragsplattform zu bauen, immer wieder in Streit. Auf der Plattform sollten sich die Betroffenen sicher und eindeutig identifizieren können und darauf sollten gleichzeitig persönliche Daten und Konto-Daten, die bei den Bildungseinrichtungen vorliegen, zusammengeführt werden. In der Diskussion ging es um Datenschutz, Zuständigkeiten und technische Details.
Studierendenvertreter und die Opposition im Bundestag hatten das schleppende Verfahren kritisiert. Zuletzt gab es auch Kritik daran, dass sich alle Betroffenen ein Nutzerkonto beim Bund anlegen müssen, ein sogenanntes BundID-Konto, um sich bei der Beantragung eindeutig zu identifizieren. Klargestellt wurde inzwischen, dass dafür nicht zwingend die Online-Funktion des Personalausweises oder ein „Elster-Zertifikat“, wie es für die Online-Steuererklärung genutzt wird, nötig sind, sondern dass auch ein einfaches BundID-Konto mit Nutzername und Passwort angelegt werden kann. (dpa/rowa)