Nein, Mietnomaden sind Einzelfälle. Mehr als 1000 Fälle bundesweit im Jahr gibt es nicht, und das bei 23 Millionen Mietverhältnissen und etwa 2,5 Millionen Neuvermietungen im Jahr. Davon gehen alle Fachleute aus, zum Beispiel auch der Deutsche Mietgerichtstag. Die Mär von 15.000 oder gar 30.000 Fällen im Jahr, die von der Eigentümerorganisation Haus&Grund verbreitet wurde, wird von Fachleuten belächelt. Der Verband der Berlin-Brandenburgischen Wohnungsunternehmen hält der Zahl der Mietnomaden für „unbedeutend gering“, und Dieter Blümmel, einer der bekanntesten Vertreter der Berliner Haus- und Grundbesitzer, hält Mietnomaden für so selten, wie den Satanspilz in Brandenburger Wäldern. Dem ist nichts hinzuzufügen.
Es gibt den Verdacht, das Thema werde von Vermieterverbänden hochgekocht, um Verschärfungen im Mietrecht durchzusetzen. Halten Sie das für plausibel?
Ja, insbesondere Haus&Grund ist das geltende soziale Mietrecht ein Dorn im Auge. Der Verband hatte schon zu Beginn der jetzigen Wahlperiode einen Wunschkatalog für ein vermieterfreundlicheres Mietrecht vorgelegt. Die Mietnomadendiskussion ist nur Mittel zum Zweck. Die behaupteten Fälle sollen eine Schieflage im geltenden Recht und Ungerechtigkeiten belegen, die es mit neuen Vorschriften zu beseitigen gilt.
Ein Diskussionsvorschlag aus dem FDP-geführten Justizministerium für eine Mietrechtsnovelle liegt schon vor. Was sagen Sie zu den dort angeregten Verschärfungen?
Änderungen im Mietrecht lehnen wir als völlig überflüssig ab. Schon heute kann einem Mieter, der an zwei aufeinander folgenden Zahlungsterminen mit mehr als einer Miete im Rückstand ist, fristlos gekündigt werden. Ständig unpünktliche Mietzahlungen oder Zahlungsverzug mit zwei Monatsmieten rechtfertigen ebenfalls die fristlose Kündigung. Wenn jetzt, wie das Justizministerium vorschlägt, auch wegen Nichtzahlung der Mietkaution fristlos gekündigt werden darf, dann kann der Vermieter dem Mietnomaden künftig doppelt und dreifach kündigen. Aber wo ist der Sinn? Wenn überhaupt, dann liegt die Lösung im Vollstreckungsrecht, also bei der Zwangsräumung.
Was muss hier getan werden, um Mietnomaden das Handwerk zu legen?
Zunächst einmal: Mietnomaden sind Straftäter. Sie sind Fälle für den Staatsanwalt und müssen verurteilt werden. Das ist die strafrechtliche Seite. Zivilrechtlich muss es darum gehen, den Schaden, den die Betrüger anrichten, so gering wie möglich zu halten. Das bedeutet, ein Räumungsurteil muss schnell vollstreckt werden können. Die so genannte Berliner Räumung ist hier ein Schritt in die richtige Richtung. Diesen Vorschlag aus dem Justizministerium tragen wir mit.
Was bedeutet „Berliner Räumung"?
Bei einer herkömmlichen Zwangsräumung muss der Gerichtsvollzieher die Möbel des Mieters abtransportieren und einlagern lassen. Das führt häufig zu Verzögerungen. Bei der Berliner Räumung geht es darum, dass der Eigentümer schnell wieder Zugang zu seiner Wohnung bekommt. Er beschränkt seinen Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher daher auf die bloße „Besitzverschaffung“ an den Räumen. Er kann dann die Möbel selbst aus der Wohnung schaffen und zum Beispiel im Keller oder in der Garage zwischenlagern.
Eine Studie im Auftrag des Bundesbauministeriums ergab, dass sich gerade private Vermieter häufig blauäugig verhalten und kaum Erkundigungen über ihre Mieter anstellen. Leisten Sie dem Betrug also geradezu Vorschub?
Nein, private Vermieter, die einem Mietnomaden aufsitzen, sind Opfer eines Betruges geworden. Das muss verhindert werden. Hier stünde es der Eigentümerorganisation gut zu Gesicht, wenn sie Hilfestellungen und Aufklärungsarbeit für die eigenen Mitglieder leisten würden. In der Tat ist auffallend, dass die Wohnungsunternehmen von dem Problem des Mietnomadentums nach eigener Aussage nicht betroffen sind.
Welche Fragen muss sich ein Mieter eigentlich gefallen lassen?
Insbesondere Fragen zu den Einkommensverhältnissen müssen Mieter beantworten. Aber generell gilt: Es gibt keine unzulässigen Vermieterfragen.
Interview: Timot Szent-Ivanyi