Corona-Regeln im Supermarkt: Radikale Änderung der Maskenpflicht möglich
Der Bundestag hat das neue Infektionsschutzgesetz verabschiedet, mit Einfluss auf die Maskenpflicht bei Aldi, Lidl, Rewe oder Edeka und Corona-Regeln im Supermarkt.
Berlin/Frankfurt – Nun ist es amtlich: Am Freitag, 18. März 2022, hat der Deutsche Bundestag dem neuen Infektionsschutzgesetz zugestimmt*. Dadurch fallen viele Corona-Schutzmaßnahmen im öffentlichen Leben* weg.
Das tangiert nicht zuletzt auch die Corona-Regeln in Supermärkten und Discountern wie Aldi, Edeka, Lidl und Rewe. Wird die Maskenpflicht beim Einkaufen nun obsolet?
Corona-Regeln im Supermarkt: Radikale Änderung bei Aldi, Lidl, Edeka oder Rewe?
Vorneweg: An Stelle der bisherigen Corona-Schutzmaßnahmen, die das öffentliche Leben in Deutschland zum Teil seit März 2020 einschränken, sollen Basisschutzmaßnahmen greifen, wie kreiszeitung.de berichtet*.Schärfere Corona-Regeln sind laut der dpa künftig nur noch in Infektions-Hotspots durch die sogenannte Hotspot-Regelung* vorgesehen. Betreiber von Discountern und Supermärkten wie Aldi, Edeka oder Rewe sollten nun gut aufpassen.

Denn durch das Infektionsschutzgesetz der Politik*, dessen Vorlage durch die Ampel-Koalition 388 Abgeordnete zustimmten und 277 dagegen waren, kommt es zu signifikanten Änderungen bei den Corona-Regeln. Heißt: Bisherige Schutzmaßnahmen wie die Maskenpflicht in Supermärkten, der Gastronomie und im Handel werden qua Gesetz fallen, während Aldi eine Preiserhöhung von 400 Produkten* angekündigt hat und auch Fleisch sowie Bier in Supermärkten und Discountern teurer* werden soll.
Aldi, Lidl und Edeka: Maskenpflicht in Supermärkten und Discountern fällt – Corona-Basisschutz bleibt
Keine Maskenpflicht mehr in Discountern und Supermärkten à la Aldi, Lidl, Edeka oder Rewe? Nein, ein Basisschutz mit Maskenpflicht bleibt dennoch bestehen – und zwar in Kliniken, Pflegeheimen sowie Bussen und Bahnen, wo weiterhin 3G greift*. Darüber hinaus ist eine Testpflicht in Heimen, unabhängig von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht*, sowie in Schulen und Kitas vorgesehen.
Zudem sollen die Bundesländer über den jeweiligen Landtag strengere Corona-Regeln in sogenannten Hotspots mit starkem Infektionsgeschehen, die Hotspot-Regelung, erteilen. Tags zuvor, am 17. März, und auch am 18. März hatten mehrere Ministerpräsidenten wie Niedersachsens Landesvater Stephan Weil (SPD)* jedoch bereits heftige Kritik an dieser Regelung im Infektionsschutzgesetz* geäußert.
Corona-Regeln im Supermarkt: Freedom Day am 20. März 2022 fällt aus – Maskenpflicht bei Aldi, Lidl, Edeka oder Rewe
Während scheinbar allerorts Notfallvorräte wegen der unsicheren Ukraine-Lage angelegt* und von Experten Hamsterkäufe im Supermarkt befürchtet* werden, war für den 20. März 2022 ursprünglich ein „Freedom Day“* vorgesehen, bei dem zumindest eine Vielzahl der Corona-Regeln fallen sollte.
Aufgrund einer stetig wachsenden Zahl an Neuinfektionen, hervorgerufen durch die Omikron-Variante* und den Omikron-Subtyp BA.2*, wurden die Lockerungen der Corona-Regeln im Supermarkt und Discountern wie das Ende der Maskenpflicht bei Aldi, Lidl. Edeka und Rewe vertagt. Die Übergangsphase gilt bis zum 2. April, danach könnte die Lage noch einmal neu bewertet werden und die Maskenpflicht im Supermarkt auch darüber hinaus weiterhin bei Aldi, Lidl, Rewe und Edeka* gelten könnte.
Corona-Regeln im Supermarkt: Bundesländer heben Maskenpflicht bei Aldi, Edeka, Lidl oder Rewe vorerst nicht auf
In Niedersachsen beispielsweise ändert sich in Sachen Corona-Regeln* ein bisschen etwas. Die FFP2-Maskenpflicht in Geschäften ist allerdings genau wie in anderen Bundesländern nicht von der Regeländerung betroffen, was im Umkehrschluss heißt, dass sich weder die Corona-Regeln im Supermarkt noch explizit die Maskenpflicht bei Aldi, Lidl, Edeka oder Rewe ändern.
Ist es denn überhaupt ratsam, dass beispielsweise beim Einkaufen die Maskenpflicht bei Aldi, Edeka oder Rewe wegfällt? Hierzu hat die WDR-Wissenschaftsjournalistin Christina Sartori eine klare Meinung: „Wenn alle eine Maske tragen – im Supermarkt, Bus, Rathaus, in der Arztpraxis – dann trägt das dazu bei, dass das Virus sich schlechter verbreiten kann.“
Neues Infektionsschutzgesetz beschlossen: Vulnerable Gruppen sollen besonders geschützt werden – Supermarkt nicht berücksichtigt
Heißt im Umkehrschluss: Wird keine Maske getragen, kann sich das Coronavirus natürlich deutlich besser verbreiten. Warum sollte das gerade in Discountern und Supermärkten, also in geschlossenen Räumen, nicht der Fall sein? Hierzu hatte sich die Politik bislang nicht explizit geäußert, was die Corona-Regeln im Supermarkt und explizit die Maskenpflicht bei Aldi, Lidl oder Edeka angeht.
Heißt: Auch, wenn der Beschluss eine radikale Änderung vorsieht, schafft das neue Infektionsschutzgesetz bundesweit nur den Rahmen, die verpflichtende Maskenpflicht in Geschäften und damit möglicherweise auch in Supermärkten und Discountern aufzuheben. Dieser Umstand bedeutet aber noch lange nicht, dass die Bundesländer und/oder die Supermärkte eine Aufhebung der Corona-Regel bei Aldi, Lid, Edeka, Rewe und Co. direkt nach Inkrafttreten des Gesetzes anstreben oder umgehend umsetzen.
Maskenpflicht bei Aldi, Lidl, Edeka und Rewe: Besonderer Schutz für vulnerable Gruppen
Stattdessen wurde mit dem Gesetz vielerorts und in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens die Basis für weitreichende Lockerungen gelegt. Eben auch für die Corona-Regeln im Supermarkt und die Maskenpflicht bei Aldi, Lidl, Edeka, Rewe und Co. Diese Regeln – Maskenpflicht bei Aldi, Lidl, Edeka, Rewe inklusive – greifen eben nicht sofort, aber der Grundstein für das Aussetzen oder Lockern dieser Corona-Maßnahme ist gelegt und könnte im Einzelhandel und Geschäften des täglichen Bedarfs zügig umgesetzt werden, was wahrscheinlich den Fall der derzeit hohen Inzidenzzahlen und eine deutliche Reduktion der Corona-Neuinfektionen zur Folge haben müsste.
Des Weiteren wurde aber explizit auf den besonderen Schutz, der durch die Änderung im Infektionsschutzgesetz gegeben sein soll, für vulnerable Gruppen hingewiesen. Hiermit sind Menschen in Krankenhäusern, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen, der ambulanten Pflege sowie in Flüchtlingsheimen gemeint.
Karl Lauterbach (SPD): „Wir brauchen weitere Schutzmaßnahmen“ – und doch könnte die Maskenpflicht im Supermarkt fallen
Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD)* hatte unlängst betont, dass die Pandemie noch nicht vorbei sei. Und: „Wir brauchen weitere Schutzmaßnahmen“. Für Discounter und Supermärkte wie Aldi, Edeka oder Rewe, wo nun also das Wegfallen der Maskenpflicht beschlossen wurde, scheint dies nicht zu gelten.
Tatsächlich sollen künftig strenge Corona-Regeln nur in den Teilen Deutschlands erfolgen, wo eine Überlastung der Gesundheitsversorgung droht. Hiermit ist nicht zuletzt die Auslastung von Krankenhäusern und Kliniken gemeint, die sich in zwei Jahren Corona-Pandemie mit großen Herausforderungen konfrontiert sehen.
Ende der Maskenpflicht im Einzelhandel: Viele Deutsche gegen Abschaffung der Corona-Regel in Supermärkten und Geschäften
Die meisten Deutschen halten eine Abschaffung der Maskenpflicht im Einzelhandel für keine gute Idee. Dieses Meinungsbild geht aus einer Umfrage des Forsa-Instituts im Auftrag von RTL und ntv hervor. Laut der Umfrage sagten 65 Prozent der knapp über 1000 befragten Personen, dass die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske vorerst weitgehend bestehen bleiben sollte.
23 Prozent sprachen sich nach dem Trendbarometer für eine Abschaffung der Maskenpflicht in manchen Bereichen aus. Zwölf Prozent vertraten hingegen die Meinung, die Maskenpflicht solle komplett abgeschafft werden.
Corona-Hotspots: Bundesländer können Regeln wieder verschärfen – und Maskenpflicht im Supermarkt einführen
Herausforderungen, die sich natürlich in mit Corona infizierten Personen äußern und nicht in Hamsterkäufen von Produkten, die aufgrund der Lage knapp* werden. Vertreter der Ampelkoalition hatten deswegen bereits dazu aufgerufen, die Masken weiterhin freiwillig zu tragen, beispielsweise in Discountern und Supermärkten wie Aldi, Edeka oder Rewe. Am besten würde hierbei eine FFP2-Maske schützen.
Die nun beschlossenen Neuregelungen sollen bis zum 23. September 2022 gelten. Wenn es jedoch, wie skizziert, in einzelnen Städten oder Landkreisen zu Corona-Hotspots kommt, kann auf Länderebene nachgeschärft werden. Maskenpflicht, Abstandsregeln oder auch Impfnachweise (2G/3G) können dann wieder verordnet werden. Nicht zuletzt die Maskenpflicht würde sich dann auch in den Corona-Regeln in Discountern und Supermärkten äußern. (Yannick Hanke, Mark Stoffers) *kreiszeitung.de und 24hamburg.de sind Angebote von IPPEN.MEDIA.