Globales Lieferkettengesetz: Union lehnt Verpflichtung für Unternehmen ab

Bundesarbeitsminister Heil dringt bei seiner Konferenz über nachhaltige Wertschöpfungsketten auf klare internationale Standards.
Berlin - Seit dem Beginn der neuen Globalisierung in den 1980er Jahren laufen die Versuche, internationale Verpflichtungen für Unternehmen zu etablieren. Die weltweit agierenden Konzerne sollen überall die sozialen und ökologischen Menschenrechte ihrer Beschäftigten und von Anwohner:innen anerkennen und schützen. Den nächsten Schritt dabei könnte die Konferenz von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) über „nachhaltige Wertschöpfungsketten“ einleiten, die am Freitag in Berlin stattfand.
Dabei geht es um ein neues internationales Abkommen zum Schutz der Menschenrechte in der Wirtschaft – quasi ein globales Lieferkettengesetz. Dieses wäre vergleichbar mit dem Paris-Abkommen zum Klimaschutz von 2015. Würde ein solcher Vertrag im Rahmen der Vereinten Nationen abgeschlossen, müssten die Unterzeichner-Staaten durchsetzen, dass sich die nationalen Unternehmen bei ihren weltweiten Geschäften verbindlich daran halten.
Lieferkettengesetz: Internationale Standards für Unternehmen gefordert
Im Entwurf des UN-Vertrages ist zum Beispiel von der Vereinigungsfreiheit der Beschäftigten die Rede. Die Unternehmen müssten also garantieren, dass ihre Arbeitnehmer:innen Gewerkschaften beitreten dürfen. Genannt wird unter anderem auch das Recht auf eine „sichere, gesunde und saubere Umwelt“.
Diese und ähnliche Standards für Unternehmen kennt das internationale Recht zwar bereits heute. Doch sind sie nicht verbindlich. So haben die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte nur den Charakter von Empfehlungen, die im Ernstfall juristisch schwer durchsetzbar sind. Anders sieht es beim deutschen Lieferkettengesetz aus, das ab 2023 verbindlich für bestimmte Unternehmen gilt. Auch das kommende europäische Lieferkettengesetz wird die Firmen verpflichten.
Lieferkettengesetz: CDU und CSU lehnen neue Verpflichtungen für Unternehmen ab
Weltweit fehlt ein solcher harter Rechtsrahmen dagegen noch. Den Weg dorthin starteten 2014 Ecuador und Südafrika mit Vorschlägen für ein Abkommen. Die Bundesregierung und Europäische Union hielten sich jedoch aus dem Prozess heraus. Ein Grund lag in den politischen Konstellationen, etwa der großen Koalition in Berlin. Wie viele Politiker:innen von CDU und CSU lehnten auch große Unternehmensverbände neue Verpflichtungen für ihre Mitglieder ab.
Mittlerweile hat sich der Wind aber gedreht – zu sehen etwa an der Verabschiedung des deutschen Lieferkettengesetzes. „Wir brauchen dringend klare internationale Standards“, sagte Arbeitsminister Heil zum Auftakt der Konferenz im Rahmen der deutschen Präsidentschaft der größten Wirtschaftsnationen (G7-Gruppe). Dies funktioniere nur mit „mehr Verbindlichkeit. Deshalb wünsche ich mir ein klares Votum der G7.“ Wie viele Staaten bereit sind mitzumachen, ist aber noch nicht klar. (Hannes Koch)