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Dokumente zeigen erstmals: So bestechen deutsche Unternehmen im Ausland

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Von: Marcus Engert

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Auslandsbestechung bleibt in Deutschland ein unsichtbares Verbrechen.
Auslandsbestechung bleibt in Deutschland ein unsichtbares Verbrechen. © Foto: Volker Hartmann / Grafik: Philipp Priess / Collage: Marcus Engert

Bislang unbekannte Dokumente zeigen, wo deutsche Firmen im Ausland bestechen, wie selten sie dafür bestraft werden und warum deutsche Ermittler fast immer kapitulieren müssen.

Deutsche, die im Ausland bestechen, werden in den meisten Fällen nicht dafür bestraft. Falls doch, kommen sie fast immer mit einem überschaubaren Bußgeld davon. Das ist das Ergebnis einer umfangreichen Auswertung bislang unveröffentlichter Dokumente der Bundesregierung, die Ippen Investigativ vorliegen.

Bei den Dokumenten handelt es sich um Berichte zu mehr als 80 Verfahren deutscher Staatsanwaltschaften, in denen es um Auslandskorruption geht. Deutschland berichtet darüber jährlich an die OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung). Gemeinsam mit Correctiv und der WELT hat Ippen Investigativ diese Berichte für die Jahre 2015 bis 2020 ausgewertet.

Die Berichte gibt es, weil Deutschland, wie auch die anderen Mitgliedsstaaten der OECD, der „Konvention gegen die Bestechung ausländischer Amtsträger“ beigetreten ist. Damit ist es verpflichtet, der OECD einmal jährlich zu berichten, welche Fälle von Auslandsbestechung deutsche Staatsanwälte verfolgt haben. Doch ein Blick in ebendiese Berichte zeigt: Sonderlich ernst hat Deutschland die Angelegenheit in den letzten Jahren nicht genommen. Dabei könnte sich ein härteres Vorgehen hier durchaus lohnen: Allein für die 85 Fälle, die Ippen Investigativ auswerten konnte, summierten sich Geldbußen und eingezogene Vermögenswerte auf rund 200 Millionen Euro.

Auslandsbestechung – ein unsichtbares Verbrechen

All das geschieht ohne Gerichtsverhandlung. Weil Bußgelder zwischen den Staatsanwälten und den Beschuldigten ausgehandelt werden, erfährt die Öffentlichkeit davon meist nichts. Auslandsbestechung ist und bleibt ein unsichtbares Verbrechen.

Prof. Elisa Hoven hat jahrelang zu Auslandsbestechung geforscht.
Prof. Elisa Hoven hat jahrelang zu Auslandsbestechung geforscht. © Maya Claussen

Dabei gäbe es hier viel zu berichten, wie ein Blick in die OECD-Akten zeigt. Zum Beispiel vom ehemaligen Airbus-Manager, der dabei geholfen haben soll, 114 Millionen Euro aus dem Rüstungskonzern EADS verschwinden zu lassen. Ob die dafür genutzt wurden, Amtsträger in Österreich zum Kauf von 18 Eurofighter-Kampfflugzeugen zu überreden, wird die Öffentlichkeit auch weiterhin nicht erfahren: Airbus hatte sich mit den Ermittlern auf ein Bußgeld von mehr als 81 Millionen Euro geeinigt. Und der Beschuldigte Manager akzeptierte einen Strafbefehl über 10 Monate Haft auf Bewährung wegen Untreue.

Kein Prozess. Keine Aufklärung. Und kein Einzelfall. „Der ganze Strafprozess verlagert sich weg von der gerichtlichen Beweisaufnahme, hinein ins Ermittlungsverfahren“, sagt Elisa Hoven. Die Professorin für Strafrecht hat jahrelang zu Auslandsbestechung geforscht und sieht in dieser Verlagerung eine Gefahr für das Öffentlichkeitsprinzip der Justiz: „Wenn sich Staatsanwälte mit Beschuldigten auf eine Geldstrafe einigen und dann lieber einstellen, werden diese Verfahren unsichtbar – und Auslandskorruption wird nicht als verbreitetes Problem wahrgenommen. Das ist ein Problem.“

Datenschutz geht vor

Das liegt auch daran, dass die Behörden nur sehr spärlich Informationen herausgeben. Von der OECD haben sich die deutschen Behörden dafür schon einen Rüffel eingefangen: Nach dem letzten Besuch der zuständigen Arbeitsgruppe 2018 in Berlin veröffentlichte die Organisation einen Bericht – und der sparte nicht mit Kritik an Deutschland. Dass Deutschland seine Fälle nur streng anonymisiert darstelle sei nicht nur ein Problem für die Öffentlichkeit, es habe auch die Arbeit des OECD-Teams in Deutschland „zu einer wahren Herausforderung“ gemacht.

Deutschland gelobte Besserung und begann, bessere Statistiken zu liefern. Aber bestimmte Informationen werden bis heute nicht transparent gemacht – unter anderem, weil eine „Nennung der betroffenen Unternehmen zu einer Identifizierung von in den Fall verwickelten natürlichen Personen führen“ könnte, so eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums auf Anfrage.

Das sorgt mitunter für skurrile Situationen, wie im Fall der ABB AG, die weltweit Kraftwerke baut und auch in Deutschland eine Tochter hat. Obwohl längst öffentlich bekannt ist, dass ABB in einen Korruptionsskandal rund um das riesige Kraftwerk Kusile des südafrikanischen Energieunternehmens ESKOM involviert ist und deswegen sogar mehr als 100 Millionen US-Dollar an die Südafrikaner zahlte, wird in den OECD-Berichten dazu herumgedruckst. Dabei, so zeigen es die Akten, hatte sich ABB selbst angezeigt. Die vorliegenden Berichte zeigen nun: Nicht nur ermitteln deutsche Staatsanwälte gegen acht Beschuldigte – die Ermittlungen wurden zwischen 2019 und 2020 auch erheblich ausgeweitet, mit Durchsuchungen in der Schweiz, Anforderungen von Bankunterlagen aus den USA und Südafrika und Telekommunikationsüberwachung in Deutschland.

Deutsche Staatsanwälte spielen gegen die Zeit

Die Akten zeigen auch, wie häufig die Ermittler gegen die Zeit spielen müssen. Manche Fälle tauchen jahrelang immer wieder auf – und müssen am Ende doch eingestellt werden: „Die Ermittlungen bei Auslandsbestechung sind langwierig und setzen zumeist Rechtshilfeersuchen voraus, die sehr unterschiedlich behandelt werden. Einige schnell, andere langsam, manche gar nicht”, sagt Angela Reitmaier von Transparency International. „In einigen Fällen kann noch wegen Steuerhinterziehung verfolgt werden, wenn Auslandsbestechung verjährt ist, aber eine längere Verjährungsfrist wäre hilfreich.“ 

So ging es auch Ermittlern in Stuttgart, die gegen einen Waffenhersteller ermittelten. Mitarbeiter sollen beim Verkauf von Schusswaffen nach Mexiko bestochen haben. 2015 hatten die Ermittler den Akten zufolge erstmals ein Rechtshilfeersuchen nach Mexiko gestellt. Das kam zurück. 2017 probierten sie es erneut. Die Antworten kamen nur unvollständig. 2018 fragten sie erneut nach, erhielten wieder nur einen Teil der erbetenen Informationen, 2019 das gleiche Spiel. Irgendwann steht hinter sieben der acht Beschuldigten in der Akte: „Das Ermittlungsverfahren war wegen Eintritts der Verfolgungsverjährung einzustellen.“ Bekannt war das bislang nicht.

Bestechung hat die „Erneuerbaren“ erreicht

Die Akten zeigen auch: Nicht nur gibt es kaum eine Branche, in der deutsche Firmen nicht bestechen – das Geld fließt auch mit dem Zeitgeist. So finden sich in den Justizberichten gleich zwei Fälle, bei denen deutsche Firmen im Ausland bestochen haben, um Windkraftanlagen bauen zu dürfen. Im ersten Fall sollen 2008 230.000 Euro an Staatsbeamte geflossen sein. 2017 beginnen Berliner Staatsanwälte zu ermitteln. 2020 wird wegen Verjährung eingestellt. Im zweiten Fall geht es um Millionenbeträge und einen Unternehmer aus Bayern: Der wird zwar verurteilt, aber nicht wegen Bestechung, sondern lediglich, weil er aufgrund der Zahlungen zu wenig Steuern bezahlt hat.

Auch das: Kein Einzelfall. Von einer „deutlichen Tendenz der Justiz zum Ausweichen auf alternative Tatbestände“ spricht Elisa Hoven, die selbst lang zu Auslandsbestechung geforscht hat. Oft würden diejenigen, die bestochen haben, wegen Untreue gegenüber ihrem eigenen Unternehmen bestraft. „Dogmatisch richtig, denn dem Unternehmen wurden Gelder entzogen, die zur Bestechung verwendet wurden. Aber kriminologisch ist das ganz falsch”, so Hoven im Interview mit Ippen Investigativ. Denn die Menschen würden ja bestechen, um dem Unternehmen Aufträge zu verschaffen. „Das macht die Auslandsbestechung unsichtbar. Das eigentliche Unrecht besteht darin, dass im Ausland bestochen wurde.“

So endeten auch zwei Fälle, bei denen deutsche Firmen in der Ukraine Mitarbeiter der staatlichen Forstverwaltung bestochen haben. Es ging um Genehmigungen, dort Wälder abholzen zu dürfen. Die ukrainischen Behörden hatten in allen deutschen Bundesländern um Rechtshilfe ersucht. In Hessen und Brandenburg wurde man fündig und nahm Ermittlungen auf. Auch hier landeten die Fälle nicht vor Gericht, sondern wurden eingestellt. Zwar flossen insgesamt mehr als eine Million Euro, aber die Ermittler in Hessen kamen zum Ergebnis, die Bestechung ließe sich nicht nachweisen – und in Brandenburg stellte das Gericht das Verfahren gegen Zahlungsauflagen im Jahr 2020 ein.

Vom Ausnahmefall zur Allzweckwaffe

Das Mittel der Wahl ist hier der Paragraph 153a der Strafprozessordnung. Er bietet die Möglichkeit, ein Strafverfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Bei seiner Einführung im Jahr 1974 hatte der Gesetzgeber das Ziel, den Staatsanwaltschaften ein Werkzeug an die Hand zu geben, damit sie Fälle kleinerer Kriminalität schnell und effektiv erledigt bekommen. Mittlerweile ist er zu einer Art Allzweck-Waffe der deutschen Justiz mutiert – auch im Bereich der Auslandsbestechung.

Dem jüngsten Bericht der OECD zufolge wurden mehr als 80% der Fälle von Auslandsbestechung so eingestellt. Ein Problem, findet Angela Reitmaier von Transparency International: „Abschreckend können nur diejenigen Sanktionen wirken, die auch in der Öffentlichkeit bekannt werden.“ Wenn in einem Verfahren wegen Auslandsbestechung eine Hauptverhandlung stattfindet, sei das öffentlich. Häufig berichte dann auch die Presse darüber, vor allem die lokale. Wenn gegen Geldauflagen eingestellt wird, passiert das nicht – die Frage von Schuld oder Unschuld würde so immer öfter überhaupt nicht beantwortet.

Bayern führt die Statistik an – vier Länder haben keinen einzigen Fall gemeldet

Auch wenn Geldauflagen ohnehin schon keine große Abschreckung sein mögen: Lebt man in Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt oder dem Saarland hat man offenbar noch bessere Karten, ungeschoren davon zu kommen. Denn den Auswertung zufolge verfolgen die Bundesländer Fälle von Auslandskorruption unterschiedlich streng.

– Mit 23 Fällen führt Bayern die Statistik der durch Ippen Investigativ ausgewerteten Fälle an, gefolgt von Hessen mit 15 und Baden-Württemberg mit zwölf Fällen.

– Nordrhein-Westfalen allerdings, ein Land mit großer Exportwirtschaft, hat von 2015 bis 2020 lediglich vier Fälle verfolgt.

– Das kleine Bremen fällt mit acht Fällen auf, die meisten davon aus dem Rüstungssektor – das benachbarte Niedersachsen, ebenfalls ein großer Rüstungsstandort, meldete lediglich zwei Fälle.

– Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und das Saarland haben seit 2015 keinen einzigen Fall von Auslandskorruption verfolgt. 

Die unterschiedliche Wirtschaftskraft der Bundesländer allein könne dieses Ungleichgewicht nicht erklären, kritisiert die OECD. Seit dem vergangenen Jahr verlangt die Organisation nun explizit mehr Transparenz bei abgeschlossen Fällen von Auslandskorruption.

Die Bundesregierung prüfe derzeit mögliche Maßnahmen, um ein einheitliches Vorgehen bei den Staatsanwaltschaften aller Bundesländer zu erreichen, erklärte eine Sprecherin des Justizministeriums auf Anfrage – das könnten Schulungen durch erfahrenere Staatsanwälte anderer Bundesländer sein oder auch mehr Erfahrungsaustausch unter den Staatsanwaltschaften.

„Beim Mord weiß ich genau, warum ich ermittle. Bei der Bestechung ist mir das nicht so klar.“

Die Strafrechtlerin Prof. Elisa Hoven über eine Haltung, die sie in ihrer Forschung in manchen Staatsanwaltschaften beobachtet hat.

Hinzu kommt womöglich noch ein anderer Punkt, auf den Elisa Hoven in ihrer Forschung stieß: Dass wohl auch in den Staatsanwaltschaften nicht jeder überzeugt ist, hier Unrecht zu verfolgen. „Beim Mord weiß ich genau, warum ich ermittle. Bei der Bestechung ist mir das nicht so klar. Der schafft ja Arbeitsplätze für die deutsche Wirtschaft und man muss das oft tun im Ausland“, beschreibt Hoven das Gehörte. Zwar sagt Hoven, auch auch die skeptischen Beamten würden geltendes Recht durchsetzen. Aber womöglich mit weniger Elan als in anderen Fällen: „Da setzt die Behördenleitung auch den Ton. Das ist immer eine Frage von Kapazitäten und Ressourcen, aber eben auch der Prioritätensetzung.“

Meist ermitteln Staatsanwälte, weil sie aus dem Ausland auf etwas hingewiesen wurden oder weil bei einer Steuerprüfung Merkwürdigkeiten aufgetaucht sind. Insider, die wirklich etwas wissen und das den Behörden melden, sind die absolute Ausnahme – auch, weil bis heute „klare und umfassende Schutzmaßnahmen für Hinweisgeber“ fehlen, kritisiert die OECD in ihrem jüngsten Bericht.

Und so zeigen die jetzt durch Ippen Investigativ und seine Partner ausgewerteten Akten auch, wie groß das Dunkelfeld im Bereich Auslandsbestechung ist. Nachdem Ippen Investigativ mit seinen Partnern die Berichte nach dem Informationsfreiheitsgesetz beantragt hatte, gab das Bundesjustizministerium diesem Antrag statt und die Berichte heraus. Darüber waren offenbar nicht alle Bundesländer glücklich. Im Hintergrund habe es ein „Tohuwabohu“ gegeben, war aus einem der Länder zu hören. Man habe es nicht gut gefunden, dass der Bund die Berichte herausgebe, denn: „das sind doch unsere Daten“.

Bleibt also fraglich, ob die Politik in den kommenden Jahren die Staatsanwaltschaften mit mehr Personal ausstattet, zu unrecht verdientes Geld zurückholt und den Straftatbestand der Auslandskorruption härter verfolgt – oder wenigstens für mehr Transparenz sorgt. Dass beides kurzfristig passieren könnte, daran bestehen nach dem Bild, das die Auswertung zeichnet, Zweifel. Auch, weil sich jahrzehntelang eingeschliffene Praxis nur langsam ändern lässt – wie ein Fall aus Niedersachsen zeigt:

Dort beginnen Staatsanwälte 2013 zu ermitteln – und stellen das Verfahren schon 2015 wieder ein. Der Grund: Die Beschuldigten gaben an, mit den Zahlungen gar niemanden bestochen zu haben. Man habe lediglich Beamte im Ausland dazu bewegen wollen, ihre Aufgaben zu erledigen, so die Aussage. „Dies konnte nicht widerlegt werden“, heißt es im Bericht. Und so wurde eingestellt. Denn wer mit seinen Zahlungen fremde Amtsträger nur dazu motivieren will, den Job zu machen, den die ohnehin machen würden, ohne dass deswegen ein anderer einen Nachteil erleidet, der besticht nicht – sondern zahlt lediglich „Beschleunigungszahlungen an ausländische Amtsträger“. Und die sind nach deutschem Recht vollkommen legal.

Was sind die OECD-Akten?

Lange Zeit war es in Deutschland vollkommen legal, im Ausland zu schmieren – die Kosten dafür konnten sogar viele Jahre von der Steuer abgesetzt werden. Seit 1990 änderte sich das – und 1999 trat schließlich die „OECD-Konvention gegen die Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr“ in Kraft, der auch Deutschland beigetreten ist.

Seitdem berichtet Deutschland jährlich an die OECD, wie gut – oder schlecht – die Verfolgung der Auslandskorruption hierzulande läuft. Dazu berichten die Staatsanwaltschaften jährlich an die Landesjustizministerien, und die an den Bund, von wo dann ein gesammelter Bericht an die OECD geht.

Mit Anträgen nach dem Informationsfreiheitsgesetz haben Ippen Investigativ und Correctiv Berichte aus den letzten sechs Jahren erhalten und gemeinsam mit der WELT ausgewertet.

Hamburg, Thüringen und Rheinland-Pfalz haben Anträge abgelehnt. Hessen schickte fast komplett geschwärzte Seiten. Bayern, Niedersachsen und Sachsen haben noch immer keine Informationsfreiheitsgesetze.

Die neue Auswertung zeigt: Da die meisten Fälle eingestellt werden und diejenigen, die verfolgt werden, oft nicht öffentlich bekannt oder durch eine Einigung zwischen Staatsanwaltschaft und Beschuldigten beendet werden, ist das Dunkelfeld der deutschen Auslandskorruption groß. In anderen Worten: Es gibt deutlich mehr Bestechung aus Deutschland im Ausland, als vermutet.

Das Rechercheteam veröffentlicht alle Jahresberichte in voller Länge hier. Viele der Verfahren darin laufen heute noch.

Ippen Investigativ recherchiert weiter zum Thema Korruption und Betrug – helfen Sie dabei!

Ippen Investigativ ist das Rechercheteam der Verlagsgruppe Ippen – und recherchiert weiter zum Thema. Haben Sie Tipps und Hinweise? Dann melden Sie sich unter recherche@ippen-investigativ.de..

Lese-Empfehlung: Interview mit Elisa Hoven

Was geht es den deutschen Staat an, wenn Deutsche im Ausland bestechen und so Jobs sichern? Warum gilt dort überhaupt deutsches Recht? Und wo ist das Problem, wenn Staatsanwaltschaften diese Verfahren gegen Bußgeld einstellen? Antworten auf diese und andere Fragen gibt Elisa Hoven hier im Interview.

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