Klimaabgabe: Entlastung für Mieterinnen und Mieter ab 2023
Ab 2023 müssen sich Vermieter:innen an der Klimaabgabe beteiligen. Das bringt für Mieter:innen, die in schlecht isolierten Häusern wohnen, Entlastung.
Frankfurt – Bislang mussten nur Mieter:innen die sogenannte CO2-Steuer zahlen. Von nun an werden sich aber auch die Vermieter:innen an den Kosten beteiligen müssen. Die Bundesregierung hat am Donnerstag, dem 10. November, ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Am Freitag, dem 25. November, hat zudem der Bundesrat diesem abschließend zugestimmt.
Seit dem Jahr 2021 wird eine zusätzliche Abgabe auf Öl und Gas erhoben, um die klimaschädlichen Kohlendioxidemissionen zu reduzieren. Bislang ging dies nur auf Kosten der Mieter:innen. Nach einem Stufenmodell wird der CO2-Preis ab 2023 zwischen beiden Parteien aufgeteilt. Das „Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz“ wird am 1. Januar 2023 in Kraft treten.
Ab 2023: Vermieter:innen muss sich an Klimaabgabe beteiligen
Was dann gilt: Je weniger klimafreundlich ein Haus ist, desto mehr müssen Vermieter:innen übernehmen. Schließlich sind diese auch für den energetischen Zustand des Hauses verantwortlich. Denn nicht nur das Heizverhalten bestimmt den CO2-Ausstoß, sondern auch die Dämmung des Hauses, das Heizsystem und die Qualität der eingebauten Fenster.
Ziel des Gesetzes ist es, Anreize zum Energiesparen und zur energetischen Modernisierung zu schaffen. „Dazu werden die Kohlendioxidkosten abgestuft entsprechend dem Kohlendioxidausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche und damit anhand der energetischen Qualität des Gebäudes verteilt“, hieß es. Für Wohngebäude mit besonders hohen Treibhausgasemissionen pro Quadratmeter müssen die Eigentümer dann 95 Prozent des CO2-Preises übernehmen. Bei klimafreundlicheren Gebäuden verringert sich dieser Anteil.
Kohlendioxidausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr | Kostenanteil |
---|---|
Weniger als 12 Kilogramm | Mieter:innen 100 Prozent – Vermieter:innen 0 Prozent |
12 bis 17 Kilogramm | Mieter:innen 90 Prozent – Vermieter:innen 10 Prozent |
17 bis 22 Kilogramm | Mieter:innen 80 Prozent – Vermieter:innen 20 Prozent |
22 bis 27 Kilogramm | Mieter:innen 70 Prozent – Vermieter:innen 30 Prozent |
27 bis 32 Kilogramm | Mieter:innen 60 Prozent – Vermieter:innen 40 Prozent |
32 bis 37 Kilogramm | Mieter:innen 50 Prozent – Vermieter:innen 50 Prozent |
37 bis 42 Kilogramm | Mieter:innen 40 Prozent – Vermieter:innen 60 Prozent |
42 bis 47 Kilogramm | Mieter:innen 30 Prozent – Vermieter:innen 70 Prozent |
47 bis 52 Kilogramm | Mieter:innen 20 Prozent – Vermieter:innen 80 Prozent |
Mehr als 52 Kilogramm | Mieter:innen 5 Prozent – Vermieter:innen 95 Prozent |
Quelle: Gesetzesentwurf zur Aufteilung der CO2-Kosten (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz – CO2KostAufG) |
CO2-Steuer: Diese Änderung kommt auf Mieter:innen und Vermieter:innen zu
Bauministerin Klara Geywitz (SPD) zeigte sich äußerst zufrieden mit dem neuen Gesetz. Dadruch würden Mieter:innen in Deutschland entlastet, betonte sie gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa). „Jetzt haben wir ein faires Modell, das auch die Vermieter in die Pflicht nimmt. Damit leisten beide Seiten einen Beitrag für den Klimaschutz.“

Aktuell liegt der CO2-Preis bei 0,5 Cent pro Kilowattstunde Erdgas. Bei jährlich 20.000 Kilowattstunden müsste eine Familie demnach in einem klimafreundlichen Haus 128,40 Euro CO2-Abgabe zahlen. Dagegen betragen die Kosten in einem schlecht isolierten Haus nur noch 6,32 Euro, so das Vergleichsportal Check24. Ab dem 1. Januar 2023 müssen Vermieter:innen die übrigen Kosten tragen.
Jetzt muss bei jedem Haus ermittelt werden, wie viel Kilogramm CO2 im Jahr ausgestoßen wird. Künftig müssen Vermieter:innen dies selbst berechnen, erhalten aber laut Bundesregierung zur Unterstützung entsprechende Daten.
Neues CO2-Gesetz ab dem Jahr 2023: Union und Vertreter:innen von Mieter:innen üben Kritik
Bei Geschäften und Bürogebäuden müssen die Kosten jeweils zur Hälfte aufgeteilt werden, sofern es im Mietvertrag nichts anderes vereinbart wurde. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie beispielsweise für Wohngebäude unter Denkmalschutz. In diesem Fall können Vermieter:innen das Gebäude nicht einfach sanieren. Dementsprechend könnte der Anteil auf die Mietparteien höher ausfallen.
Das Gesetz stieß jedoch nicht bei jeder Partei auf Applaus. Die „gewollte Lenkungswirkung des CO2-Preises“ verpuffe, erklärte beispielsweise Baupolitiker Jan-Marco Luczak (CDU). Er betont, dass der Verbrauch von Mieter:innen seiner Meinung nach vom Wetter abhänge und sagt: „Richtig wäre stattdessen, durchgeführte Sanierungen und entsprechende Einsparungen an CO2 zu belohnen.“ Er kritisiert, dass man einerseits sparsame Mieter:innen bestrafe, andererseits auch Familien mit vielen Kindern und älteren Menschen keinen Dienst erweise, die häufig mehr heizten.
Vertreter:innen von Mieter:innen befürchten außerdem, dass die Sanierungs-Kosten am Ende an die Mieter:innen weitergegeben werden könnten. (kas/dpa)