Habecks Heizungspläne: Grünen-Minister zeigt sich irritiert über harsche Kritik und verspricht umfassende Hilfen
Wirtschaftsminister Robert Habeck kann die Kritik an seinem umstrittenen Gesetzesentwurf zum Verbot von Öl- und Gasheizungen nicht nachvollziehen.
Berlin – Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat seine Pläne zur Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) verteidigt. Im Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) äußerte er sich aber auch verwundert über die zum Teil harsche Kritik, die es zu dem Gesetzesentwurf gibt. „Hätten wir dieses Gesetz schon im vergangenen Sommer auf dem Höhepunkt der Energiekrise vorgelegt, ich bin mir sicher, es hätte nicht annähernd so viel Kritik gegeben“, so der Vizekanzler. Schließlich gehe es hier um mehr als „nur“ den Klimawandel.
Habeck wundert sich über FDP-Kritik
Kritik an den Plänen des Wirtschaftsministeriums kommt nicht nur von außen. Seitdem erste Details über das Gesetz bekannt geworden sind, herrscht auch Unruhe innerhalb der Koalition. Vor allem die FDP kritisiert viele Teile des Entwurfs und will beispielsweise über das Verbot von Gasheizungen nochmal verhandeln. Das Gesetz soll eigentlich in der kommenden Woche im Kabinett beschlossen werden.
Über die FDP-Kritik zeigte sich Habeck gegenüber der FAZ verwundert. Das Gesetz sei „so, wie es der Koalitionsausschuss von SPD, FDP und Grünen im März 2022 wollte“, erarbeitet worden. Da nun der erste Winter nach der Energiekrise überraschend gut gemeistert worden sei, wollten sich viele wieder zurücklehnen. Das sei aber keine Option: „Es geht bei der Wärmewende nicht nur um Klimaschutz, sondern auch um Versorgungssicherheit.“

Wärmepumpe soll nicht teurer sein als die Gasheizung
Der Grünen-Politiker bekräftigte erneut Pläne, wonach es für Menschen mit kleinerem Einkommen Unterstützung geben solle. Möglich seien Zinsvergünstigungen für Kredite, eine steuerliche Absetzbarkeit von Wärmepumpen oder Subventionen. „Mein Ziel ist, dass Menschen mit niedrigen oder mittleren Einkommen für eine durchschnittliche Wärmepumpe unter dem Strich nicht mehr zahlen als für eine herkömmliche Gasheizung.“ Dabei gehe er auch davon aus, dass Wärmepumpen allein durch ein Ankurbeln der Produktion günstiger werden, als sie es jetzt noch sind.
Übergangsfristen und Ausnahmen von Habecks Heizungsverbot: Eigentümer bekommen viel Zeit für Umbau
In der vor zwei Wochen bekannt gewordenen Zusammenfassung des Gesetzes heißt es, keiner müsse von jetzt auf gleich die Heizung austauschen. Hervorgehoben werden folgende Sonder- und Härtefälle für Eigentümer:
- Wer eine neue Heizungsanlage installieren will, aber noch nicht kann (z.B. weil der Anschluss an das Wärmenetz noch nicht zur Verfügung steht) bekommt eine Übergangsfrist von fünf Jahren. Die Fünf-Jahres-Frist kann auf zehn Jahre verlängert werden, wenn der Wärmenetzbetreiber sich „verpflichtet, das Gebäude zu einem angemessenen Preis mit Wärme zu versorgen“.
- Fällt eine Etagenheizung aus, dann hat der Eigentümer drei Jahre Zeit, eine Zentralheizung zu planen. Der Eigentümer bekommt weitere drei Jahre zur Umsetzung der Pläne.
- Bei einer Havarie darf der Eigentümer einmalig für maximal drei Jahre eine fossile Heizung installieren.
Vielmehr schreibt das Gesetz vor, dass Hausbesitzer jetzt anfangen sollen, sich Gedanken zu machen, wie in Zukunft im Gebäude geheizt werden soll. Die meisten Heizungen müssen sowieso alle 20 bis 30 Jahre ausgetauscht werden – und laut Wirtschaftsminister Habeck wird das Heizen mit fossilen Energien zunehmen unattraktiv werden. „Die fossilen Energien sind eine Sackgasse, keine Spardose“, sagt er der FAZ.