Neue EU-Gebäuderichtlinien: Wer von der Sanierungs-Pflicht betroffen ist
Die EU plant neue Gebäuderichtlinien. Kritiker sprechen von einem Sanierungszwang – doch wen betrifft das überhaupt? Ein Überblick.
Straßburg – Die EU möchte auch Gebäude künftig klimafreundlicher machen. Daher gab das EU-Parlament kürzlich grünes Licht für die neue Gebäudeverordnung. Für bereits bestehende Gebäude schlug die Europäische Kommission daher Mindeststandards für die Energieeffizienz vor. Wie Eigentümer:innen ermitteln können, ob sie von der neuen Regelung womöglich betroffen sind.
EU-Sanierungs-Pflicht: Welchen Standard benötigen Häuser künftig?
Ähnlich wie bei Elektrogeräten sollen Energieeffizienzklassen von A für sehr gut bis G für schlecht eingeführt werden. Dabei geht es etwa darum, wie Häuser beheizt oder gekühlt werden. Wohngebäude sollen dem Vorschlag zufolge spätestens nach Januar 2030 die Klasse F erreichen. Bis zum Jahr 2033 soll dann der Energiestandard D bei allen Gebäuden in den 27 Mitgliedsstaaten Standard sein.
Viele Hauseigentümer:innen fürchten jetzt eine Kostenwelle, denn Sanierung kostet schließlich Geld. Doch wen treffen die Vorgaben überhaupt? Das hängt von dem Energiestandard des Gebäudes ab. Dieser ist auf dem Energieausweis, einer Art Steckbrief für Wohngebäude, zu finden. Diesen Ausweis dürfen laut dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) auch nur Personen ausstellen, die eine besondere Aus- oder Weiterbildung sowie Berufspraxis aufweisen können. Dazu zählen unter anderem Ingenieure, Architekten, Physiker oder Handwerker.
Energieeffizienzklassen für Gebäude im Überblick
Eine Übersicht über die Gebäudeenergiestandards finden Sie in untenstehender Tabelle:
Wessen Haus also bereits die Standards A, B, C oder D erreicht hat, ist nicht von den EU-Richtlinien betroffen. Eigentümer:innen von Häusern mit Energieausweis müssen hingegen bis 2033 handeln. Denn ab dann sollen alle Häuser den Standard D aufweisen.
„In den kommenden zehn Jahren müssen etwa ein Drittel aller Wohngebäude in Deutschland energetisch deutlich verbessert werden. Das betrifft vor allem die Eigentümer:innen von Ein- und Zweifamilienhäusern“, erläuterte Haus & Grund-Verbandschef Kai Warnecke in einem Statement.
Energieeffizienzklasse: Mit Sanierung Gebäude verbessern
Doch was müssen Hauseigentümer:innen tun, um eine bessere Energieeffizienzklasse zu erreichen? Wie die Verbraucherzentrale erklärt, gibt es hierzu Hinweise auf dem Energieausweis. Auf Seite vier finden sich hier kurze Empfehlungen, wie das Gebäude möglichst kostengünstig energetisch verbessert werden kann. Aber: Diese Hinweise ersetzen keinesfalls eine fachliche Energieberatung.
- Wärmedämmung von Dach, Außenwänden, Kellerdecke
- Austausch von Fenstern oder der Verglasung
- Dämmung von Heizleitungen, Einbau von Thermostatventilen
- Solar- oder Lüftungsanlage