Hartz-IV-Bonus und Energiepauschale: Wer Anspruch auf den doppelten Zuschuss hat

Um Bürgerinnen und Bürger finanziell zu entlasten, gibt es verschiedene Zuschüsse. In besonderen Fällen kann man den Hartz-IV-Bonus und die Energiepauschale erhalten.
Berlin – Aufgrund des Ukraine-Kriegs und der Sanktionen gegen Russland steigen die Preise, insbesondere die Heizkosten. Um Bürger:innen zu entlasten, erhalten Arbeitnehmer von der Regierung pauschal 300 Euro Energiegeld. Auch Hartz-4-Berechtigte erhalten einen Zuschuss: pauschal 200 Euro. Die Auszahlung soll am kommenden Wochenende (30. Juli) beginnen. Die Energiepauschale wird im September überwiesen.
Doch was gilt für Hartz-4-Aufstockende, die nicht nur sozialhilfeberechtigt, sondern auch arbeitnehmend sind? Meist sind Betroffene zu Niedriglöhnen oder in einem Minijob tätig. In Deutschland stockten im Juni 2021 rund 860.000 Menschen ihre Einkünfte mit Sozialleistungen auf, wie Zahlen der Bertelsmann Stiftung zeigen.
Hartz-IV-Bonus und Energiepauschale: Wer Anspruch auf beide Zuschüsse hat
Wie das Bundesarbeitsministerium und die Bundesagentur für Arbeit auf Anfragen der taz erklären, erhalten sie neben dem Hartz-4-Bonus auch die Energiepauschale. „Nach der bisherigen Faktenlage müsste es zu einer Doppelzahlung kommen“, erklärt auch Harald Thomé, Sozialberater beim Verein Tacheles in Wuppertal, gegenüber der taz.
Entlastungspaket 2022 | |
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9-Euro-Ticket | Bundesweit gültiges Monatsticket im Regionalverkehr für 9 Euro |
Energiepreispauschale | 300 Euro für einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige |
Hartz-IV-Bonus | Zusätzlicher Zuschuss von 200 Euro für Sozialleistungs-Empfangende |
Kinderbonus | 100 Euro pro Kind |
Tankrabatt | Energiesteuer auf Kraftstoffe gesenkt: Benzin 30 Cent und Diesel 14 Cent weniger pro Liter |
Wie der Hartz-4-Satz mit der Energiepauschale jedoch verrechnet wird, ist noch offen. „Ob und inwieweit die Energiepreispauschale bei ALG-II-Aufstockenden als Einkommen zu berücksichtigen ist, wird im Rahmen der Umsetzung des Entlastungspakets noch zu klären sein“, sagte ein Sprecher des Arbeitsministeriums der taz.
Energiepauschale und Hartz-4-Bonus: Anrechnung dürfte ausgeschlossen sein
Unter Umständen könnte er sich auf die Höhe der Hartz-4-Zahlung auswirken. Wird er als sonstiges Einkommen deklariert, so könnten Betroffene die Pauschale auf mehrere Monate aufteilen, um ihren Leistungsanspruch nicht zu verlieren. Rechnet das Jobcenter die Pauschale jedoch als Erwerbseinkommen an, so bleibt den Aufstockenden voraussichtlich nur wenig von dem Geld übrig.
Da es sich um eine zweckbestimmte Leistung handelt, dürfte eine Anrechnung nach § 11a Abs. 3 SGB II eigentlich ausgeschlossen sein. Das Berliner Arbeitslosenzentrum teilte bereits mit: „Die Energiepreispauschale ist sozialversicherungsfrei und wird bei einkommensabhängigen Sozialleistungen wie Alg II, Sozialgeld oder Kinderzuschlag nicht als Einkommen berücksichtigt (§ 122 EStG).“
Auch im Fall des einmaligen Kinderbonus in Höhe von 100 Euro für Familien erfolgt keine Anrechnung auf Hartz-IV-Leistungen, wie die Antworten des Bundesarbeitsministeriums und der Bundesagentur für Arbeit auf Anfragen der taz zeigen. „Der Zuschlag wird nicht als Einkommen berücksichtigt“, wird der Ministeriumssprecher zitiert. Ob dies auch für die Energiepauschale gilt, bleibt noch abzuwarten. (tk)