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Grundsteuer nicht bezahlt: So teuer kann es werden

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Von: Patricia Huber

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Wer ein Grundstück besitzt, muss auch Grundsteuer entrichten. Doch versäumt man die Frist, droht ein Zuschlag - und der kann ziemlich hoch ausfallen.

München – Die Grundsteuer ist seit Monaten ein heiß diskutiertes Thema. Eine Reform der Abgabe sorgte dafür, dass jeder Grundeigentümer:innen eine neue Grundsteuererklärung abgeben musste. Ab 2025 sollten dann neue Sätze gelten – und viele Besitzer fürchten, bald deutlich mehr bezahlen zu müssen.

Grundsteuer: Wann die Abgabe bezahlt werden muss

Doch was passiert eigentlich, wenn man die verpflichtende Abgabe nicht bezahlt? Welche Strafen drohen, wenn man die Frist versäumt oder die Steuer aus finanziellen Gründen nicht bezahlen kann. Vorab: Die Grundsteuer wird in der Regel vierteljährlich bezahlt. Die Stichtage hierfür sind im Grundsteuergesetz (GrStG) in Paragraph 28 festgesetzt. Bezahlt werden muss jeweils am 15. Februar, am 15. Mai, am 15. August und am 15. November eines Jahres.

Ausnahmen gelten, wenn lediglich Kleinbeträge fällig werden. Wenn der Jahresbetrag 15 Euro nicht übersteigt, kann die Grundsteuer gesamt am 15. August bezahlt werden. Wenn der Betrag 30 Euro nicht übersteigt, kann die Zahlung auf den 15. Februar und den 15. August jeweils zur Hälfte aufgeteilt werden. Dies muss aber von der entsprechenden Gemeinde bestimmt werden.

Grundsteuer: Wann der Säumniszuschlag droht

Wenn diese Fristen nicht eingehalten werden, droht ein sogenannter Säumniszuschlag. Dieser gilt für jegliche Steuern – also auch für die Grundsteuer. Die Regelungen zum Säumniszuschlag finden sich in der Abgabenordnung (AO), Paragraph 240. Die Höhe des Zuschlags richtet sich nach dem Grundsteuerbetrag. Für jeden angefangenen Monat, an dem die Steuer nicht entrichtet wurde, muss ein Prozent des eigentlichen Grundsteuerbetrags zusätzlich bezahlt werden.

Musterrechnung:

Max M. hätte am 15. November 150 Euro Grundsteuer an seine Kommune zahlen müssen. Er überweist das Geld jedoch erst zum 30. November. Somit muss er 1,50 Euro Säumniszuschlag bezahlen.

Es gibt aber auch eine kleine Schonfrist. Wer sich lediglich um bis zu drei Tage mit der Zahlung verspätet, muss noch keinen Säumniszuschlag bezahlen. Wenn die Frist doch länger versäumt wird, wird die Kommune in der Regel eine Mahnung versenden. Dann müssen der Säumniszuschlag und die fällige Grundsteuer innerhalb von zwei Wochen bezahlt werden. Wird auch dieser Aufforderung nicht nachgekommen, droht im schlimmsten Fall die Zwangsvollstreckung. Wer die Zahlung nicht leisten kann, kann bei der Gemeinde einen Antrag auf Stundung stellen.

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