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Fehler in der Grundsteuererklärung? Was Sie dann unbedingt tun sollten

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Am 31. Januar steht für viele die Grundsteuererklärung an. Was Sie jetzt beachten müssen, um bei der Abgabe der Steuer keine Fehler zu machen

Frankfurt – Bis 31. Januar müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft eine Grundsteuererklärung beim zuständigen Finanzamt abgeben. Wer die Frist versäumt, dem drohen in der Regel hohe Strafen.

Die bisherige Grundsteuer gründet sich auf veralteten Werten aus dem Jahr 1964 und wurde von dem Verfassungsgericht in der Vergangenheit als ungerecht eingestuft. Deswegen wird in ganz Deutschland ab dem Jahr 2025 eine neue Grundsteuerverordnung gelten. Den Ländern steht es aber frei, eigene Grundsteuergesetze zu erlassen. Davon machen Hessen, Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen und Saarland Gebrauch. Wenn der Bescheid fehlerhaft wieder zu einem zurückkommt, hat man neben einem Einspruch einige Möglichkeiten zur Hand. Doch was tun, wenn man die Grundsteuererklärung zu spät oder fehlerhaft abgegeben hat?

Meldebogen für die Grundsteuererklärung ans Finanzamt
Fehler in der Grundsteuererklärung sind schnell gemacht, lassen sich aber auch schnell bereinigen. © IMAGO/Aviation Stock

Was passiert, wenn ich nach Abgabe der Grundsteuererklärung einen Fehler entdeckt habe

Sollte der/die Eigentümer:in nach Abgabe der Grundsteuererklärung an das Finanzamt einen Fehler in der Erklärung bemerken, kann eine neue Erklärung unter demselben Aktenzeichen eingereicht werden. Dank der Funktion der Datenübernahme wird so Zeit und Arbeit gespart, da alle Daten aus der ersten Erklärung in das neue Formular übernommen werden. Zudem besteht die Möglichkeit, auf der korrigierten Erklärung auf dem Hauptvordruck unter „Ergänzende Angaben zur Erklärung“ zu vermerken, dass es sich um eine Korrektur handelt und welcher Punkt korrigiert wurde.

Die Möglichkeiten gibt es, wenn Sie einen Fehler in der Grundsteuererklärung entdeckt haben und noch keinen Bescheid erhalten haben:

Der Fehler wurde erst nach Erhalt des Bescheids über den Grundsteuermessbetrag bemerkt

Wurde der Fehler allerdings erst bemerkt, nachdem der Steuerzahlende bereits einen Bescheid über den Grundsteuermessbetrag erhalten hat, besteht immer noch die Möglichkeit, beim Finanzamt Einspruch gegen diesen Bescheid einzulegen und den korrekten Sachverhalt mitzuteilen.

Diese Möglichkeiten haben Sie, wenn Sie einen Fehler in der Grundsteuererklärung entdeckt haben und bereits einen Bescheid erhalten haben:

Was passiert, wenn die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung versäumt wurde

Bei Nichteinhalten der Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung erhält der Steuerzahlende zunächst eine Erinnerung vom Finanzamt, „in dem die Betroffenen nochmals explizit aufgefordert werden, die Grundsteuererklärung abzugeben“, sagte Florian Köbler, Chef der Steuergewerkschaft gegenüber dem Handelsblatt. In einigen Fällen ist es sogar möglich, eine Fristverlängerung zu erwirken.

Dies kann zum Beispiel bei einer plötzlichen Erkrankung, einem Umzug, noch fehlenden Unterlagen oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen der Fall sein. Um eine Fristverlängerung zu beantragen, wendet man sich am besten an die zuständige Steuerbehörde. Wichtig ist, dass der Antrag auf Fristverlängerung möglichst schnell über die Online-Plattform Elster, über Steuerprogamme wie Wiso Steuer oder per Brief an das Finanzamt erfolgen, so der Tipp des Experten. Der Antrag für die Fristverlängerung muss dabei folgende Angaben enthalten:

Allerdings ist man in diesen Fällen auf die Kulanz des Finanzamtes angewiesen, ein Anspruch auf Fristverlängerung besteht also nicht. Läuft auch diese Frist ab und die Steuererklärung wurde noch nicht eingereicht, können Sanktionen drohen. Zum Beispiel kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen, ein Zwangsgeld, Steuerschätzungen oder Verspätungszinsen verhängen, wie tagesspiegel.de berichtet.

Was droht, wenn die Grundsteuererklärung nicht fristgerecht eingereicht wurde?

Nach Erhalt der Erinnerung vom Finanzamt sollte man der Forderung umgehend nachkommen, da sonst ein Verspätungszuschlag von etwa 25 Euro, im schlimmsten Fall sogar ein Zwangsgeld von bis zu 25.000 Euro festgesetzt werden kann. Ein Zwangsgeld droht dann, wenn ein Verwaltungsakt durchgesetzt werden soll. Mittels eines Zwangsgeldes kann die Abgabe von Steuererklärungen, die Erteilung von Auskunft, die Vorlage von Unterlagen oder die Duldung einer Betriebsprüfung erzwungen werden.

Wird der Forderung immer noch nicht nachgekommen, wird das Finanzamt eine Schätzung des Grundsteuerwertes vornehmen, die zum Nachteil des Steuerzahlenden ausfallen wird. In diesem Fall wird zusätzlich zum Strafgeld im Jahr 2025 eine höhere Grundsteuer für den Betroffenen fällig, als er eigentlich zahlen müsste. (Niklas Müller)

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