Grundsteuerreform: Steigt die Belastung bei privaten Immobilien mehr als bei Gewerbeimmobilien?

Eine Proberechnung zeigt, dass die Grundsteuerreform insbesondere private Immobilienbesitzer treffen könnte. Doch noch fehlt eine verlässliche Datenbasis.
Berlin/Bielefeld - Wie der Spiegel in seiner aktuellen Ausgabe berichtet, ließ das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen bereits im Herbst 2019 berechnen, auf welche Immobilien sich die Reform der Gewerbesteuer auswirken könnte. Dabei kam man zu der Erkenntnis, dass viele Besitzer von Ein- oder Zweifamilienhäusern mit einer rund einem Drittel höheren Steuerbelastung zu rechnen haben könnten, Besitzer von Gewerbeimmobilien hingegen oftmals bis zu einem Drittel günstiger wegkommen könnten.
Allerdings fußt die Proberechnung auf theoretischen Daten und ist daher nicht belastbar. Das soll sich nun durch die realen Daten der neuen Grundsteuererklärungen ändern. Problem dabei: Noch immer haben zahlreiche Immobilienbesitzer die Erklärung nicht abgegeben, die benötigte Datenbasis ist daher immer noch nicht vollständig.
Die Modellrechnung aus Bielefeld
Daten: Einfamilienhaus, 20 Jahre alt, 140 Quadratmeter Wohnfläche
Anstieg der Steuer: von bislang 550 Euro jährlich auf 830 Euro ab Januar 2025
Sollte sich am Ende tatsächlich herausstellen, dass Privatpersonen unverhältnismäßig stark von der Reform betroffen sein werden, könnten die Gemeinden über den Hebesatz die Belastung anpassen und korrigieren. Diese Option halten sich die meisten Länder bislang offen, Sachsen und das Saarland haben einen solchen Schritt bereits angekündigt.
Transparenzhinweis: In einer vorherigen Version dieses Artikels stand fälschlicherweise, dass den Behörden in NRW bereits verlässliche Daten vorlägen und konkrete Berechnungen durchgeführt werden. Diesen Fehler bedauern wir.