1. Startseite
  2. Wirtschaft

Grundsicherung und Hinzuverdienst: Wer Bürgergeld bezieht ist besser dran

Erstellt:

Von: Patricia Huber

Kommentare

Beim Thema Hinzuverdienst hat sich die Situation mit dem Wechsel von Hartz IV auf das Bürgergeld verbessert. Für Bezieher:innen von Grundsicherung ist die Lage jedoch unverändert.

Berlin – Mit dem neuen Bürgergeld sollte sich die Lage für etliche Sozialhilfeempfänger:innen in Deutschland verbessern. Der Regelsatz ist gestiegen und wer etwas hinzuverdienen möchte, darf davon mehr behalten als es bei Hartz IV noch der Fall war. Insgesamt sind mit dem Bürgergeld nun 100 Euro Zuverdienst anrechnungsfrei. Doch eine Gruppe wurde dabei außen vor gelassen: die Grundsicherungsbezieher:innen.

Hinzuverdienst: Bürgergeld bessergestellt als Grundsicherung

In Deutschland können Personen, die Altersrente oder Erwerbsminderungsrente beziehen, die Grundsicherung beantragen, wenn der Lebensunterhalt nicht mehr aus eigenen Kräften bestritten werden kann. So ist es im Zwölften Sozialgesetzbuch in Paragraph 19 festgelegt. Doch bei der Grundsicherung gibt es ein großes Problem: Die Grenzen für den Hinzuverdienst sind bei Grundsicherungsbeziehern – besonders seit der Hartz-IV-Reform – viel strenger, als für Bürgergeld-Empfänger:innen.

Grundsicherungsbezieher:innen dürfen lediglich 30 Prozent ihres Verdienstes anrechnungsfrei behalten. Die übrigen 70 Prozent werden mit der Sozialleistung verrechnet. Bei Bürgergeld-Empfänger:innen sind es 100 Euro Freibetrag und bei einem Hinzuverdienst zwischen 520 und 1000 Euro dürfen auch sie 30 Prozent ohne Anrechnung behalten – mit Hartz-IV waren es noch 20 Prozent.

Senioren gehen spazieren
Wer Grundsicherung bezieht, hat beim Hinzuverdienst im Vergleich zum Bürgergeld das Nachsehen. (Symbolfoto) © IMAGO/Martin Wagner

Grundsicherung: Erwerbsminderungsrentnerin klagt über Abzüge

Somit stehen Erwerbsminderungsrentner:innen und andere Grundsicherungs-Bezieher:innen deutlich schlechter da, als Bürgergeld-Empfänger:innen. Das sorgt für Unmut. Eine Betroffene berichtet der Welt über ihre Situation. Aufgrund ihrer schweren Lupus-Erkrankung wurde die 49-Jährige in die Erwerbsminderungsrente gedrängt – obwohl sie weiterarbeiten wollte. Jetzt muss sie von dem Geld, welches sie als Stadtführerin hinzuverdient, einen Großteil abgeben. Von ihrem Verdienst in Höhe von 200 Euro pro Monat bleiben ihr somit nur 60 Euro.

Mit dem Bürgergeld könnte sie 120 Euro ihres Verdienstes behalten – also doppelt so viel. Für sie wäre das „eine Riesen-Freiheit“, sagt sie der Zeitung. Dadurch könne sie auch mehr am sozialen Leben teilhaben. Vielleicht ins Kino gehen, oder eben auch das 49-Euro-Ticket kaufen. Die Betroffene ist daher aktiv geworden und hat auch versucht, bei Politiker:innen Aufmerksamkeit für das Thema der Grundsicherungs-Empfänger:innen zu schaffen – und langsam aber sicher kommt das Problem auch in der Politik an, vermutet die Erwerbsminderungsrentnerin.

„Wir würden bei den Freibeträgen und der weiteren Anrechnung von Einkünften SGBII und XII gern synchronisieren“, so Stephanie Aeffner, Berichterstatterin für Sozialpolitik der Grünen Bundestagsfraktion gegenüber Welt. Doch die Mühlen der Politik mahlen oftmals langsam. Das weiß auch die Betroffene. Sie hat sich bereits auf ein Leben in Altersarmut eingestellt.

Auch interessant

Kommentare