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Grundrente: Was Sie über den Renten-Zuschlag wissen müssen

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Von: Sophia Lother

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Renter auf Bank
Im Juli 2021 treffen bei vielen Rentner:innen die ersten Bescheide zur Grundrente ein. Was Berechtigte erwartet. (Archivbild) © Frank May/dpa (Symbolbild)

Viele Rentnerinnen und Rentner haben seit Versand der Grundrenten-Bescheide Gewissheit über ihre Rente. Doch wie hoch ist der Zuschlag tatsächlich?

Frankfurt – Trotz langjähriger Arbeit haben viele Menschen in Deutschland nicht genug Geld zum Leben. Laut Daten des Statistischen Bundesamts waren in der Bundesrepublik im Jahr 2019 rund 3,1 Millionen Erwerbstätige betroffen. Unter ihnen sind besonders Senior:innen, die versuchen, ihre Rente durch das Arbeiten aufzubessern – 15,4 Prozent dieser Personen waren von Armut gefährdet.

Mit der Grundrente soll nun genau jenen unter die Arme gegriffen werden, die viele Jahre gearbeitet und dabei unterdurchschnittlich viel verdient haben. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um eine eigenständige Leistung, sondern um einen Zuschlag zur Rente. Am 1. Januar 2021 ist das Grundrentengesetz in Kraft getreten, erste Bescheide werden seit Juli 2021 verschickt. Doch wer bekommt den Zuschlag und auf wie viel Geld können sich berechtigte Rentnerinnen und Rentner freuen?

Rente: Bescheide für Grundrente seit Juli 2021 im Briefkasten

Ob Seniorinnen und Senioren sich über etwas mehr Geld im Geldbeutel freuen können, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Zum einen müssen mindestens 33 Jahre an „Grundrentenzeiten“ vorliegen. Dann gibt es allerdings nur einen niedrigen Renten-Zuschlag. Für die volle Höhe der Grundrente müssen mindestens 35 Jahre vorhanden sein, erklärt die Deutsche Rentenversicherung.

Dazu gehören beispielsweise Pflichtbeiträge von Selbstständigen und Beschäftigten, aber auch Zeiten der Kindererziehung und Pflege und auch Zeiten, während denen Leistungen aufgrund von Krankheit oder Reha bezogen wurden. Nicht mit in die Grundrentenzeiten einbezogen wird, wenn freiwillig Beiträge eingezahlt wurden oder wenn eine Person arbeitslos war und beispielsweise Hartz 4 bezogen hat.

Neben der Bedingung der Grundrentenzeiten ist jedoch auch das Einkommen aus dem Erwerbsleben relevant, um zu ermitteln, ob Senior:innen für den Zuschlag berechtigt sind. Sowohl eine Obergrenze als auch eine Untergrenze dürfen nicht über- beziehungsweise unterschritten werden, erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS):

Auch bei der Höhe des Grundrentenzuschlags gibt es Einschränkungen. Zum einen spielen die bereits genannten Grundrentenzeiten eine Rolle. Doch auch das Einkommen während der Rente wird bei der Berechnung berücksichtigt.

Grundrente: Wer hat Anspruch auf Renten-Zuschlag?

Alleinstehende Rentner:innen bekommen den vollen Rentenzuschlag nur dann, wenn ihr Monatseinkommen unter 1250 Euro liegt. Paare dürfen ein Einkommen von 1950 Euro nicht überschreiten. „Liegt das Einkommen darüber, wird es zu 60 Prozent auf den Grundrentenzuschlag angerechnet. Ab einem Monatseinkommen von 1600 Euro beziehungsweise 2300 Euro bei Ehepaaren wird es zu 100 Prozent angerechnet“, heißt es vonseiten der Deutschen Rentenversicherung.

Doch was gilt als Einkommen, dass auf den Renten-Zuschlag angerechnet wird? Auch hierauf hat die Deutsche Rentenversicherung eine Antwort parat. Sowohl die Nettorente als auch weiteres zu versteuerndes Einkommen des jeweiligen Kalenderjahres werden bei der Berechnung berücksichtigt.

Rente: Wie hoch ist die Grundrente?

Der maximale Zuschlag der Grundrente auf die normale Rente liegt laut dem Bundesministerium bei circa 418 Euro. Danach ist die Staffelung auch abhängig von den bereits genannten Grundrentenzeiten:

GrundrentenzeitenDurchschnitt aller Grundrenten-Bewertungszeiten
33 Jahre40 Prozent
33-34 Jahre60 Prozent
34-35 Jahre80 Prozent
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Renten-Zuschlag: Muss ich die Grundrente beantragen?

Nein, die Grundrente muss nicht extra beantragt werden. Auch nicht von Personen, die bereits eine Rente beziehen. Denn die Rentenversicherungsträger prüfen automatisch, ob jemand berechtigt ist oder nicht. Nur diejenigen, die auch berechtigt sind, erhalten einen Bescheid.

Wann wird die Grundrente ausgezahlt? Mit dem Versand der Bescheide im Juli kann auch in der Folge mit einer ersten Auszahlung der Grundrente gerechnet werden. Aber nur an diejenigen, die auch einen Bescheid erhalten haben. Der Versand der Bescheide wird voraussichtlich eine längere Zeit in Anspruch nehmen. Etwa 26 Millionen Rentenzahlungen werden von der Deutschen Rentenversicherung geprüft.

Beginnend mit den ältesten Jahrgängen sollen die Einzahlungen erst überprüft und bis spätestens Ende 2022 vollständig abgearbeitet werden. Für die Rentner:innen, deren Bescheid erst später eintrifft, entstehe aber kein Nachteil, betont das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Denn: Der Renten-Zuschlag wird auch rückwirkend ausgezahlt. (Sophia Lother)

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