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Greenpeace scheitert mit Klimaklage

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Zog mit Greenpeace gegen die Bundesregierung vor Gericht: Familie Backsen von der Insel Pellworm (Schleswig-Hollstein).
Zog mit Greenpeace gegen die Bundesregierung vor Gericht: Familie Backsen von der Insel Pellworm (Schleswig-Hollstein). © Fabian Sommer/dpa

Umweltschützer wollten Regierung zu mehr Ehrgeiz im Kampf gegen Erderwärmung zwingen.

Unter großem öffentlichen Interesse hat das Berliner Verwaltungsgericht eine Klimaklage der Umweltschutzorganisation Greenpeace gegen die Bundesregierung abgewiesen. Zur Begründung gab das Gericht am Donnerstag an, die Klage sei unzulässig, weil es den Klägern an der Klagebefugnis fehle. Greenpeace hatte gemeinsam mit drei Ökobauernfamilien aus Brandenburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein geklagt, die ihre Grundrechte wegen einer „verfehlten Klimapolitik“ verletzt sehen. Bereits heute seien die Landwirte von der Erderhitzung betroffen.

Die Kläger wollten erreichen, dass der deutsche CO2-Ausstoß bis 2020 um 40 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 gesenkt wird. Aktuell ist eine Senkung des Ausstoßes auf 32 oder 33 Prozent absehbar, womit die Bundesregierung das ursprüngliche Ziel voraussichtlich frühestens 2023 erreicht. Es sei keine Grundlage ersichtlich, aus der sich eine Pflicht der Regierung zum geforderten Handeln ergebe, erklärten die Berliner Richter jedoch bei der Urteilsverkündung vor zahlreichen Zuschauern im Plenarsaal des Verwaltungsgerichts in der Hauptstadt.

Greenpeace-Anwältin Roda Verheyen zeigte sich nicht enttäuscht vom Urteil. Das Gericht habe „grundsätzlich zugestimmt, dass der Klimaschutz auch einklagbar ist“, sagte sie. „Es handelt sich eben nicht um einen rein politischen Entscheidungsspielraum“, betonte Verheyen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ließ die Kammer die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zu. Ob Greenpeace und die Landwirte Berufung einlegen werden, gab Verheyen noch nicht an.

Juristisch hatte sie bei der stundenlangen Verhandlung argumentiert, unter anderem ein Kabinettsbeschluss der Bundesregierung vom Dezember 2014 zum Klimaschutz sei ein verbindlicher Rechtsakt und nicht eine bloße politische Willensbekundung – daher müssten zusätzliche Maßnahmen getroffen werden, um das Ziel doch noch einzuhalten. Der Argumentation folgte das Gericht nicht. Bei dem Beschluss handle es sich um eine bloße „politische Absichtserklärung“ und nicht um eine rechtsverbindliche Regelung mit Außenwirkung, hieß es. Das Klimaziel sei zudem durch den Kabinettsbeschluss aus diesem Oktober zum Klimaschutzgesetzentwurf „in zulässiger Weise“ auf das Jahr 2023 hinausgeschoben worden.

Auch aus einer EU-Entscheidung zur Senkung des Treibhausgasausstoßes ergebe sich „keine unbedingte Verpflichtung, die Reduzierungsziele ausschließlich durch Maßnahmen im eigenen Land einzuhalten“. Denn wenn andere Länder ihre Ziele übertreffen, können sie denjenigen Ländern Emissionsberechtigungen verkaufen, die ihre Ziele nicht erreichen konnten.

Der Bund wurde durch das Umweltministerium von Ministerin Svenja Schulze (SPD) vertreten. Die Anwälte des Ministeriums erläuterten, ihrer Auffassung nach sei eine solche Forderung ein Eingriff in die Prinzipien der Demokratie sowie der Gewaltenteilung. Außerdem hätte die Klage ihrer Ansicht nach vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt werden müssen, weil es um behauptete Grundrechtsverletzungen geht.

Diesbezüglich hatten die Bauern unter anderem über Ernteausfälle aufgrund des heißen Sommers 2018 berichtet. Den Zuschauern zeigte Ökolandwirt Klaus Blohm aus Niedersachsen einen „Sonnenbrandapfel“, der aufgrund der hohen Temperaturen auf einer Seite schwarz war. (afp)

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