Recht auf Wasser

Noch immer haben 2,2 Milliarden Menschen keinen sicheren Zugang zu ausreichendem Trinkwasser. Solange Regierungen Unternehmensinteressen Vorrang geben, wird sich daran nicht viel ändern. Die Kolumne „Gastwirtschaft“.
Wasser ist die Lebensgrundlage Nummer eins für Mensch und Natur und unverzichtbar für die Herstellung aller Güter. Diese Bedeutung haben die Vereinten Nationen mehrfach in Beschlüssen hervorgehoben. Zum Beispiel durch die Anerkennung des ausreichenden Zugangs zu Wasser und hygienischer Sanitärversorgung als Menschenrechte sowie durch die Aufnahme der Wasserversorgung für alle in die Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDG), die bis zum Jahr 2030 erreicht sein sollen.
Dennoch haben gegenwärtig immer noch 2,2 Milliarden Menschen keinen sicheren Zugang zu ausreichendem Trinkwasser. Über vier Milliarden – fast die Hälfte der Menschheit – fehlt der Zugang zu hygienischen Sanitäranlagen. Und die Verbesserungen gingen in den vergangenen Jahren nur noch sehr langsam voran – zu langsam, um das SDG-Ziel zu erreichen. Dieser Missstand hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen alarmiert und veranlasst, zur ersten Weltwasser-Konferenz einzuladen.
In der vergangenen Woche hat diese in New York stattgefunden. Ziel des UN-Gipfels war es, jenseits von „Business as usual“ innovative Ideen für die Erreichung des Wasser-SDGs zu entwickeln. Ergebnis der Konferenz ist eine Aktionsagenda, in der alle freiwilligen Selbstverpflichtungen zusammengestellt sind, mit denen die unterschiedlichen Akteure zur Erreichung des Ziels beitragen wollen.
Problem erkannt – doch welches Handeln folgt daraus? Die Ursachen für die schleppende Verbesserung der weltweiten Versorgung mit Trinkwasser sind vielfältig. Die Erfahrungen mit freiwilligen Selbstverpflichtungen sind wenig ermutigend. Insbesondere dann nicht, wenn sie den Interessen großer Wirtschaftsunternehmen in die Quere kommen. Von Agrarinvestitionen im globalen Süden, Privatisierung von Grundwasser für den Flaschenverkauf, Bergbau bis zu Autofabriken in Brandenburg ist die Liste der Wasser-Grabber lang, die von Regierungen unterstützt werden.
Solange Regierungen Unternehmensinteressen Vorrang vor der Versorgung der Bevölkerung mit ausreichendem Trinkwasser geben und „Business as usal“ fördern, werden die Verwirklichung des Menschenrechts auf Wasser und das SDG-Ziel nicht erreicht werden.
Die Autorin ist Referentin für Rechte von Kleinbäuer:innen bei der Menschenrechtsorganisation Fian Deutschland.