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Kredite richtig regeln

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Verbraucherkredite können sinnvoll sein, um größere Anschaffungen zu finanzieren. Laut Schufa sind die Kreditanfragen 2022 um 16 Prozent gestiegen. Möglicherweise haben Verbraucher diese Kredite auch genutzt, um steigende Lebenshaltungskosten zu begleichen.
Verbraucherkredite können sinnvoll sein, um größere Anschaffungen zu finanzieren. Laut Schufa sind die Kreditanfragen 2022 um 16 Prozent gestiegen. Möglicherweise haben Verbraucher diese Kredite auch genutzt, um steigende Lebenshaltungskosten zu begleichen. © Christian Charisius/dpa

Vor allem in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten müssen Rechnungskäufe risikoarm möglich bleiben. Verbraucher sollten vor Überschuldung geschützt werden. Die Kolumne „Gastwirtschaft“. Von Peter Norwood.

Im vergangenen Jahr sind die Heiz- und Lebensmittelkosten in ganz Europa erheblich gestiegen. Mit weitreichenden Folgen, insbesondere für einkommensschwache Haushalte. In Deutschland waren Verbraucher:innen mit den schnellsten Preissteigerungen der Nachkriegsgeschichte konfrontiert.

Daher griffen viele auf Verbraucherkredite zurück. Laut Schufa sind die Kreditanfragen 2022 um 16 Prozent gestiegen. Während Verbraucherkredite in bestimmten Fällen helfen, kann eine fehlerhafte Vergabe schlimme Folgen haben. Deshalb sollten Verbraucherkredite auf europäischer Ebene angemessen geregelt werden. Dabei stellen sich unter anderem Fragen zum Kauf auf Rechnung, was vor allem Unternehmen und Krankenhäuser ihren Kund:innen manchmal anbieten. Diese Art von Kredit hat, anders als der Verbraucherkredit, eine kurze Rückzahlungsfrist, ist zins- und gebührenfrei und wird nicht über Dritte abgewickelt.

In letzter Zeit bieten Onlinehändler jedoch Zahlungsaufschübe mit langen Rückzahlungsfristen an und ermutigen Verbraucher:innen über Werbung, diese zu nutzen. In solchen Fällen aber kann von einem echten Rechnungskauf nicht mehr die Rede sein, da die Rechnung ähnliche Merkmale und Risiken der sogenannten „buy-now, pay-later“-Produkte annimmt, die zur Überschuldung führen können.

Außerdem haben Unternehmen damit begonnen Rechnungen an Dritte, unter anderem Banken, weiterzuverkaufen, was dazu führen kann, dass diese Unternehmen weniger dazu geneigt sind, Rechnungskäufe auf verantwortungsvolle Weise anzubieten. Die EU-Rechtsvorschriften müssen diesen Risiken Rechnung tragen.

Zudem bestehen auch Fragen zur Stundung: Kommen Kreditnehmer:innen ihrer Rückzahlungspflicht nicht nach, können Kreditgeber:innen Zwangsvollstreckungsverfahren einleiten. Die Stundung ist eine Ausnahmevereinbarung zwischen Kreditgeber:in und Kreditnehmer:in, um dieses Verfahren zu vermeiden.

Stundungsmaßnahmen sollten nach der EU-Verbraucherkreditrichtlinie obligatorisch sein. Kreditgeber:innen sollten sie verpflichtend vor einem Zwangsvollstreckungsverfahren anbieten. In diesen schwierigen Zeiten können verbindliche Stundungsregelungen Kreditnehmer:innen helfen, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen und gleichzeitig angemessene Lebensbedingungen für sich und ihre Familie zu erhalten.

(Peter Norwood)

Der Autor ist Senior Research und Advocacy Officer von Finance Watch.

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