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Finanzskandale Cum-Ex und Cum-Cum aufklären!

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Von: Gerhard Schick

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Wolfgang Schäuble (CDU) 2017 als Zeuge im Bundestags-Untersuchungsausschuss zu „Cum-Ex“-Geschäften.
Wolfgang Schäuble (CDU) 2017 als Zeuge im Bundestags-Untersuchungsausschuss zu „Cum-Ex“-Geschäften. © Kay Nietfeld/dpa

Über die Rolle von Ex-Finanzminister Wolfgang Schäuble wird zu wenig gesprochen. Die Kolumne „Gastwirtschaft“.

In Kürze wird der Bundestag auf Antrag der CDU/CSU einen neuen Untersuchungsausschuss ins Leben rufen. Die Union bemängelt zu recht, dass die Erinnerungslücken von Bundeskanzler Olaf Scholz in Sachen Cum-Ex und Warburg Bank unglaubhaft sind. Doch ebenfalls unglaubhaft bleibt das Bemühen um Aufklärung der CDU/CSU, wenn der viel größere Schadensfall Cum-Cum und die Rolle von Wolfgang Schäuble nicht auch untersucht werden.

Aber von vorne: Für Finanzwende steht fest, dass Olaf Scholz in Sachen Cum-Ex mit seiner Verschleierungstaktik nicht durchkommen darf. Er hatte sich mehrmals mit Christian Olearius, dem Chef der Cum-Ex-Bank Warburg, getroffen. Im Folgenden wurde der Bank eine Millionenrückzahlung von Cum-Ex-Geldern erlassen. Olaf Scholz gibt an, sich nicht mehr an die Inhalte der Gespräche erinnern zu können. Dabei waren die Termine schon grundsätzlich hochbrisant und deshalb keine Alltagstermine: Gegen den Gesprächspartner Olearius liefen bereits Ermittlungen in Sachen Cum-Ex, die Warburg Bank stand nach Angaben ihres Chefs vor dem Aus. Die Erinnerungslücken erscheinen angesichts dessen vorgeschoben. Der Vorwurf der Lüge gegenüber dem Bundestag steht im Raum. Es ist deshalb gut, dass die Union mit einem Untersuchungsausschuss im Bundestag alle Register für die Aufklärung zieht.

Was wir aber nicht vergessen sollten: Fast parallel zu den Vorgängen in Hamburg geschah in Berlin ähnliches, mit deutlich größerem Schaden. Dabei geht es um so genannte Cum-Cum-Geschäfte, die mit Cum-Ex verwandt sind.

Im Mittelpunkt der Geschichte steht Wolfgang Schäuble. 2016 verhinderte das Bundesfinanzministerium unter seiner Leitung, dass die Steuerbehörden Milliarden an Cum-Cum-Profiten von den Banken zurückholen. Das geschah, nachdem ein Urteil des obersten Finanzgerichts in einem Cum-Cum-Fall zugunsten der Finanzverwaltung entschieden hatte. Somit war die rechtliche Grundlage für die Rückforderung der Gelder eigentlich gelegt. Doch auch nach Beschwerden aus einzelnen Bundesländern beharrte das Bundesfinanzministerium auf seiner Position. Es dauerte fünf Jahre, bis der Fehler korrigiert wurde, unter Olaf Scholz übrigens. Zwischenzeitlich ging viel Zeit verloren, in denen die Cum-Cum-Gelder hätten zurückgefordert werden können. Auch dieser Skandal muss endlich aufgeklärt werden!

Der Autor ist Vorstand der überparteilichen Bürgerbewegung Finanzwende e.V.

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