Gaspreisbremse in Kraft: Was Gaskunden jetzt wissen müssen
Seit dem 1. März 2023 gilt die Gaspreisbremse. Sie soll die hohen Gaspreise abfedern. Die Preisbremse gilt dann rückwirkend ab Januar. Wir erklären, was die Gaspreisbremse für Kunden bedeutet.
Berlin – Vom 1. März 2023 bis zum 30. April 2024 soll die Gaspreisbremse Entlastung bringen. Sie tritt in Kraft, um Verbraucher und Verbraucherinnen vor weiteren Preissteigerungen beim Gas zu schützen. Allerdings bedeutet die Gaspreisbremse nicht, dass damit die Gaspreise drastisch sinken. Gas wird auch 2023 teuer bleiben.
Gaspreisbremse einfach erklärt: Gaspreise auf 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh) gedeckelt
Mit der Gaspreisbremse wird rückwirkend von Januar 2023 bis April 2024 auf ein Großteil des Gasverbrauchs ein Preislimit gesetzt. Für Privatpersonen, kleine und mittlere Unternehmen bis zu einem Verbrauch von 1,5 Millionen kWh pro Jahr werden 80 Prozent des Verbrauchs auf 12 Cent pro kWh begrenzt. Die restlichen 20 Prozent kosten der laut Vertrag vereinbarte Preis.
Die Fernwärme wird ebenfalls gedeckelt, auf 9,5 Cent pro kWh für 80 Prozent. Die restlichen 20 Prozent kosten der laut Vertrag vereinbarte Preis.
Konkret bedeutet das: Der Basis-Verbrauch für Gas wird zu einem garantierten Preis von maximal 12 Cent/kWh bzw. 9,5 Cent/kWh bei Fernwärme, verfügbar sein. Die restlichen 20 Prozent können auch teurer sein – was die Verbraucher aber dazu anregen soll, Energie zu sparen.

Gaspreise: 12 Cent/kWh sind teurer als üblich
Aus aktueller Sicht mögen 12 Cent/kWh nach einem guten Preis klingen. Das ist aber für Gas sehr viel teurer, als noch vor anderthalb Jahren. Im Sommer 2021, bevor die Energiepreise zu steigen begannen, bezahlten Neukunden in der Regel 5 oder 6 Cent/kWh auf Gas. Im Februar 2022, kurz vor Beginn des Ukraine-Kriegs, lag der Gaspreis bei 12 bis 13 Cent/kWh. Aktuell können Neukunden wieder Gasverträge für 11 bis 12 Cent/kWh bekommen.
Im Sommer 2022, als die Sorge groß war, dass wir im Winter eine Gasknappheit erleben würden, sah die Lage aber ganz anders aus. Den Spitzenwert erreichten die Gaspreise Anfang September, als Neukunden für 40 Cent/kWh Gas bekamen. Als Reaktion auf diese Zustände hat die Bundesregierung beschlossen, die Preise mit der Gaspreisbremse einzudämmen.
Gaspreisbremse: Entlastung direkt auf den monatlichen Abschlag
Die Entlastung durch die Gaspreisbremse wird ab 1. März direkt mit den Versorgern abgewickelt. Verbraucher müssten also eigentlich nichts weiter tun. Sie sollten aber ab März eine monatliche Gutschrift um den Entlastungsbetrag erhalten. Wenn man über das gesamte Jahr dann auch noch 20 oder sogar 30 Prozent weniger Gas verbraucht als im Vorjahr, dann bekommen Kunden Extrageld zurück. Denn die gesparten kWh werden mit dem Vertragspreis multipliziert.
Rechenbeispiel: Zwei-Personen-Haushalt
Ein Zwei-Personen-Haushalt verbraucht 9000 kWh Gas im Jahr. Bis Ende Dezember 2022 haben sie Gas für 10 Cent/kWh bezogen. Der monatliche Abschlag betrug 75 Euro. Der Vertragspreis wurde Ende 2022 angepasst, jetzt zahlen sie 25 Cent/kWh. Ihr Abschlag steigt also auf 188 Euro. Ab März 2023 greift dann die Gaspreisbremse, sie bekommen also 80 Prozent des Verbrauchs für 12 Cent/kWh. Damit sinkt ihr Abschlag auf 109,50 Euro im Monat. Die 78,50 Euro bekommen sie als Gutschrift vom Versorger. Das Gas ist also immer noch teurer als vor Anpassung des Vertragspreises, aber es gibt eine direkte Entlastung.
Wenn das Paar es aber schafft, im Jahr 2023 mindestens 20 Prozent weniger Gas zu verbrauchen, als im Vorjahr, dann kann es noch mehr Geld zurückbekommen. Verbrauchen sie nur 7.200 kWh, dann schuldet ihnen der Versorger das Geld. Das Geld wird dann mit dem Vertragspreis verrechnet, also mit den 25 Cent/kWh. Damit bekommen sie 450 Euro zurück vom Gasversorger. Sparen sie 30 Prozent ein, dann bekommen sie sogar 675 Euro zurück.
Da die Gaspreisbremse ab März rückwirkend auch für Januar und Februar gilt, müssen Verbraucher das erste Mal den dreifachen Entlastungsbetrag bekommen. Aus dem oberen Rechenbeispiel bedeutet das also, dass der Haushalt im März eine Gutschrift von 294 Euro (statt 98 Euro) bekäme.
Fernwärme: Entlastung bei der Wärmepreisbremse funktioniert gleich
Die Wärmepreisbremse funktioniert im Grunde genommen ganz genauso wie die Gaspreisbremse. Fernwärmekunden bekommen ab März eine Gutschrift um den Entlastungsbetrag, zahlen also weniger Abschlag. Es ändert sich nur der Preis: Fernwärmekunden zahlen nur 9,5 Cent/kWh auf 80 Prozent ihres Verbrauchs.
Rechenbeispiel: Zwei-Personen-Haushalt
Ein Zwei-Personen-Haushalt bezieht Fernwärme und verbraucht 9.000 kWh im Jahr. Bis Ende Dezember 2022 haben sie Fernwärme für 8 Cent/kWh bezogen. Der monatliche Abschlag betrug 60 Euro. Der Vertragspreis wurde Ende 2022 angepasst, jetzt zahlen sie 12 Cent/kWh. Ihr Abschlag steigt also auf 90 Euro. Ab März 2023 greift dann die Wärmepreisbremse, sie bekommen also 80 Prozent des Verbrauchs für 9,5 Cent/kWh. Damit sinkt ihr Abschlag auf 75 Euro im Monat. Die 15 Euro bekommen sie als Gutschrift vom Versorger. Die Fernwärme ist also immer noch teurer als vor Anpassung des Vertragspreises, aber es gibt eine direkte Entlastung.
Wenn das Paar es aber schafft, im Jahr 2023 mindestens 20 Prozent weniger Wärme zu verbrauchen, als im Vorjahr, dann kann es noch mehr Geld zurückbekommen. Verbrauchen sie nur 7.200 kWh, dann schuldet ihnen der Versorger das Geld zurück. Das Geld wird dann mit dem Vertragspreis verrechnet, also mit den 12 Cent/kWh. Damit bekommen sie 216 Euro zurück vom Gasversorger. Sparen sie 30 Prozent ein, dann bekommen sie sogar 324 Euro zurück.
Wie erfahren Verbraucher, wie hoch der Entlastungsbetrag ist?
Verbraucher müssen bis zum 1. März von ihren Versorgern darüber informiert werden. In dem Schreiben muss dann stehen, wie hoch der aktuelle Vertragspreis ist und wie hoch der monatliche Abschlag. Daraus können sich Verbraucher dann ihre Ersparnis errechnen.