Gas-Abschlag im Dezember: Wie hoch die Entlastung ist - und wann sie ankommt
Im Dezember übernimmt der Bund den Abschlag für Gas- und Fernwärmekunden:innen. Wie das funktioniert und was Sie wissen sollten – hier im Überblick.
Frankfurt – Rasant steigende Energiekosten bereiten den Menschen in Deutschland zunehmend Sorge. Um Bürger:innen zu entlasten, übernimmt der Bund im Dezember einmalig die Kosten der Abschlagszahlungen von Fernwärme- und Gaskunden:innen. Damit sollen vor allem Haushalte sowie kleine und mittelständische Unternehmen entlastet werden, ehe im Frühjahr die Gaspreisbremse eingeführt wird.
Das heißt: Im Dezember entfällt die Pflicht, vertraglich vereinbarte Voraus- oder Abschlagszahlungen zu leisten. Gezahlte Beträge müssen Erdgaslieferanten in der nächsten Rechnung berücksichtigen.
Gas-Abschlag: Das Wichtigste zusammengefasst
- Anspruch auf die Soforthilfe haben Privathaushalte sowie kleine und mittelständische Unternehmen mit einem Jahresverbrauch bis zu 1,5 Millionen Kilowattstunden. Unabhängig vom Jahresverbrauch haben auch Sozial-, Forschungs- und Bildungseinrichtungen einen Anspruch auf die Dezember-Soforthilfe.
- Die Entlastungen für Gas und Wärme sollen automatisch beim Kunden landen. Wenn Verbraucher:innen ihrem Gaslieferanten eine Einzugsermächtigung erteilt haben, müssen sie nichts weiter tun. Laut Energie-Branchenverband können die Versorgungsunternehmen auf den Einzug verzichten oder den Betrag unverzüglich zurücküberweisen. Wer das Geld monatlich überweist, kann darauf im Dezember verzichten. Wer es trotzdem macht, erhält die Entlastung über die Jahresabrechnung. Gleiches gilt für Daueraufträge.
- Bei Mieterinnen und Mieter kommt die Entlastung erst mit der nächsten Betriebskostenabrechnung an. Für Mieter, deren Nebenkostenvorauszahlung bereits in den letzten neun Monaten erhöht wurde sowie für Mieter, die in den letzten neun Monaten erstmals einen Mietvertrag mit bereits erhöhten Nebenkosten abgeschlossen haben, gelten andere Regeln: Sie können einen Teil der Nebenkostenvorauszahlung im Dezember zurückhalten oder sie bekommen diesen Anteil als Gutschrift in der Nebenkostenabrechnung 2022 berücksichtigt.
- Mit der Übernahme des Dezember-Abschlags ist nicht alles erledigt. Denn: Wie hoch der Entlastungsbetrag für Gaskunden am Ende genau ist, wird nach Angaben der Verbraucherzentrale in einem zweiten Schritt über die Jahresabrechnung ermittelt.
- Bei Wärmekunden soll es keine genauere Abrechnung geben – aufgrund anderer Vertragsstrukturen als bei Erdgas. Hier soll es bei der pauschalen Zahlung bleiben.
Dezember-Soforthilfe für Gaskunden: Was Sie beachten müssen
Der Staat wird die Abschlagszahlungen von direkten Gaskund:innen im Dezember 2022 übernehmen. Dabei geht es allerdings nicht um die Kosten für den tatsächlichen Gasverbrauch in dem besagten Monat. Denn: Verbraucher:innen sollen keinen Anreiz bekommen, die Heizung im Winter bewusst aufzudrehen, um höhere staatliche Hilfen zu bekommen.
Der Dezember-Abschlag entfällt in der Regel automatisch. Wenn ein Dauerauftrag vorliegt, können diesen nur Verbraucher:innen selbst anpassen. Besteht ein Vertrag direkt mit einem Gasversorger, der den Abschlag per Einzugsermächtigung einholt, müssen Sie nichts unternehmen. Der Lieferant ist in der Pflicht.

Gas-Soforthilfe: Wer sie in Anspruch nehmen kann, und wer nicht
Beziehen Sie Gas im Rahmen des Mietvertrags und wurde die monatliche Vorauszahlung bisher nicht erhöht, zahlen Sie Ihre Vorauszahlung auch im Dezember wie üblich. Entlastet werden Sie bei der Endabrechnung für 2022 im kommenden Jahr. Wenn der Vermieter den Gas-Abschlag in den letzten neun Monaten vor dem 19. November erhöht hat, können Sie für Dezember einmalig den alten, niedrigeren Abschlag überweisen, den Sie vorher gezahlt haben.
Die Regelung gilt auch für Mieterinnen und Mieter, die in den letzten neun Monaten vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Dezember-Soforthilfe erstmals einen Mietvertrag abgeschlossen haben. Sie können ihre Gasheizungs-Vorauszahlung im Dezember einmalig um 25 Prozent kürzen oder die Entlastung wirkt erst bei der nächsten Betriebskostenabrechnung.
Dezember-Soforthilfe für Fernwärmekunden: Wie funktioniert die finanzielle Entlastung?
Wärmeversorgungsunternehmen müssen ihre Kundschaft für deren Dezember-Zahlungen finanziell entschädigen – entweder durch einen Verzicht auf eine im Dezember fällige Voraus- oder Abschlagszahlung oder durch eine direkte Zahlung an Kund:innen.
Die Dezember-Soforthilfe soll Gas- und Fernwärmekund:innen entlasten, um den Zeitraum bis zur Gaspreisbremse zu überbrücken. Diese soll dann ab März gelten – auch rückwirkend für Januar und Februar. Für einen Großteil des bisherigen Verbrauchs wird dabei ein Preisdeckel gelten. Dieser soll einen Anreiz zum Energiesparen geben. Für Rentnerinnen und Rentner gibt es im Dezember noch zusätzlich die Energiepauschale aus dem Entlastungspaket. Weitere Informationen finden Verbraucher:innen auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. (Vivian Werg/dpa)